Von AXA Versicherung beantwortete Beschwerde. | 753 Views | 30.06.2015 | 16:05 Uhr
geschrieben von Torsten L.

AXA Versicherung AG (Köln)

Unverschuldeter VU, AXA rührt sich nicht!

Mitte Mai hat mir ein Versicherungsnehmer der Fa. AXA die Vorfahrt genommen und ist mir in meinen PKW gefahren und hat einen Totalschaden verursacht. Wäre ich nicht noch im letzten Moment ausgewichen, so wäre es zu einem Frontalzusammenstoß gekommen und Personenschäden wären unausweichlich gewesen.

SCHLAGWORTE

Die Sachlage ist eindeutig (sofortiges Schuldeingeständnis der Verursacherin/Polizeibericht/Zeugenaussagen).

Doch trotz mittlerweile zweifacher Aufforderung meiner Anwälte hat sich bis heute (fast 5 Wochen danach!) niemand der Fa. AXA gemeldet/geäußert, geschweige denn gehandelt. Die Erste Zahlungsaufforderung erfolgte am 26.05., die Zweite am 12.06.2015. ohne jegliche Reaktion.

Es geht sich um einen Betrag von ca 4.500€, also Peanuts für einen Konzern der Milliarden Umsätze macht.

Für meine Freundin und mich allerdings eine "Menge Holz", da wir auf ein Auto angewiesen sind.

Da mir mittlerweile nun sogar Jobverlust droht, da ich auf einen PKW zwingend angewiesen bin, überlege ich mittlerweile sogar schon einen Kredit bei meiner Hausbank zu beantragen, um übergangsweise einen Kleinwagen finanzieren zu können.

Was soll dieses Verhalten bzw ist das bei der Fa AXA normal?

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Meine Forderung an AXA Versicherung AG: Erstattung der gutachterlich festgestellten Kosten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.07.2015 | 11:14
Firmen-Antwort von: AXA Versicherung AG
Abteilung: Kundenservice

Guten Tag,

wir würden den Fall gerne an unser Beschwerdemanagement geben. Könnten Sie bitte über das folgende Formular Ihre Kontaktdaten und idealerweise eine Vertrags- oder Kundennummer zukommen lassen?

https://entry.axa.de/dvtof/?Formular=MailKontakt&SUBJECT=AX008#MailKontakt

Herzlichen Dank und beste Grüße aus Köln

Ihr AXA Social Media Team

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