Durch Robert Bosch Hausgeräte gelöste Beschwerde. | 267 Views | 06.07.2015 | 13:53 Uhr
geschrieben von Heinz Neumann

Robert Bosch Hausgeräte GmbH (München)

Reklamation Kondensatpumpe

Bestell-/Kundennummer: WTW86593/01

Am 26.06.15 habe ich beim Bosch Werkskundendienst meinen Kondensat Trockner reklamiert.

SCHLAGWORTE

Am 27.6. bekam ich eine Eingangsbestätigung und am Mo. den 29.6. stand der Kundendienst vor der Tür. Vereinbart war eine kostenlose Überprüfung des Trockners und je nach Schaden eine Kulanzregelung, da das Gerät erst 3 Jahre alt ist. Die Ursache der Störung, Wasserbehälter voll, war eine Verschmutzung der Kondensatpumpe und der Leitungen. Nach Reinigung durch den Service funktioniert der Trochner wieder. Also kein Serienfehler. Zunächst wurden 239€ an Reparaturkosten gefordert. Das lehnte ich ab. Dann hätte ich aber 79€ Anreisepauschale zahlen müssen. Die Serviceleitung bot mir einen Kulanzpreis von 139€ an. Das finde ich fair und ok so.

Alles in allem muss ich mich für die schnelle und kompetente Hilfe bedanken. Auch die Kulanzregelung ist lobenswert. Mein Rat; miteinander reden und Lösungen suchen.

Dennoch bleibt offen warum die garantierte Verschmutzung der Kondensatpumpe nicht mit einer Zugangsklappe und einem geeigneten Filter entschärft wird. So bleibt der Eindruck eines eingebauten Fehlers um nach 3-4 Jahren auf jeden Fall einen Kundendiensteinsatz zu garantieren.

Ich habe viele Boschgeräte in meinem Haushalt und glaube nicht, dass Bosch sich solcher Tricks bedienen muss. Der gute Name ist immer noch die beste Verkaufsförderung

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Meine Forderung an Robert Bosch Hausgeräte GmbH: Bei künftigen Modellen eine Reinigungsmöglichkeit der Kondensatpumpe ermöglichen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.07.2015 | 10:29
Firmen-Antwort von: Robert Bosch Hausgeräte GmbH
Abteilung: KDD-STK

Sehr geehrter Herr Neumann,

wir freuen uns, dass Ihr Vorgang zufriedenstellend gelöst wurde.

Auch zukünftig stehen wir bei Bedarf gerne zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Werkskundendienst für Bosch Hausgeräte

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Kommentare und Trackbacks (1)


07.07.2015 | 21:05
von Heinz Neumann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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