Von Dirk Rossmann beantwortete Beschwerde. | 744 Views | 07.07.2015 | 13:09 Uhr
geschrieben von Tanja

Dirk Rossmann GmbH (Burgwedel)

Unverschämte Kassiererin

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich habe diesen Monat an drei Tagen in der Filiale Obere Lagerstraße 1-3, 82178 Puchheim mit Kleingeld bezahlt. An einem Tag waren es 5 Euro in 20-Cent-Stücken, am zweiten Tag auch und heute waren es 3,19 in 10-Cent-Stücken. Leider ging es an diesen drei Tagen nicht anders, es war eine absolute Ausnahme. An allen drei Tagen wurde ich von derselben Kassiererin dafür so heftig angegangen, dass ich nicht weiß, wie ich je wieder in diese Filiale gehen soll. Leider ist es die einzige Drogerie in Fußnähe, so dass ich darauf angewiesen bin.

Ich lasse mich jedoch nicht vor Kunden minutenlang von einer aggressiven Kassiererin angehen! Sie weigerte sich lautstark, das Geld zu nehmen, sie sagte, ihre Kasse würde dann nicht richtig zugehen und dann fragte sie ganz laut, ob ich singen gehe, dass ich so viele Münzen habe - vor allen Leuten!

Ich verlange einen Schichtplan, damit ich nie wieder bei dieser Frau bezahlen muss. Ich lasse mich nicht fertigmachen, einfach so, vor allen Leuten. Ich habe den Filialleiter angerufen, dieser war jedoch so gestresst und pampig, dass ich mich an Sie wende. Ich bitte sehr um Hilfe.

Freundliche Grüße,

Tanja

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Meine Forderung an Dirk Rossmann GmbH: Eine Entschuldigung und einen Schichtenplan


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.07.2015 | 17:29
Firmen-Antwort von: Dirk Rossmann GmbH
Abteilung: Neue Medien

Sehr geehrte Rossmann Kundin,

dass Sie sich in unserer Verkaufsstelle in Puchheim von unserem Personal unfreundlich und ungerecht behandelt gefühlt haben, bedauern wir sehr und möchten uns dafür bei Ihnen entschuldigen. Ihrem Anliegen sind wir nachgegangen und können Ihnen versichern, dass es nicht in unserer Absicht liegt, Sie als Kundin zu verärgern.

Unser größtes Anliegen ist und bleibt zu jeder Zeit, unsere Kunden möglichst ausnahmslos freundlich und zuvorkommend zu behandeln.

Nach dem deutschen Münzgesetz vom 21. Dezember 1999 gibt es eine Annahmepflicht für bis zu 50 Münzen für eine Zahlung.

Wir haben dies bereits mit der Filialleitung besprochen, so dass das Personal vor Ort nochmals zusätzlich in Bezug auf den Kundenumgang sensibilisiert wird. Da unsere Mitarbeiter im Bereich Kundenorientierung laufend geschult werden, ist es sicherlich eine bedauernswerte Ausnahme, die nicht passieren sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Rossmann Kundenservice

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