Durch kissnofrog.com gelöste Beschwerde. | 3545 Views | 08.07.2015 | 14:29 Uhr
geschrieben von Eckhard Megebier

kissnofrog.com (Nordwestmecklenburg - Landkreis - Schönb)

Kissnofrog beauftragt zum dritten Mal eCollect

Bestell-/Kundennummer: keine Kundennr. durch eCollekt angegeben

Habe nach zwei Jahren eine Zahlungsaufforderung des Inkasso Unternehmens eCollect im Auftrag von kissnofrog erhalten. Habe auch in anderen sozialen Netzwerken gesehen, dass die Firma kissnofrog mangels Mitgliedern versucht über Inkasso Unternehmen an ihr Geld kommen möchte.

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Meine Forderung an kissnofrog.com: Alle Forderungen zurück ziehen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.07.2015 | 12:21
Firmen-Antwort von: kissnofrog.com
Abteilung: Forderungsmanagement

Sehr geehrter Herr Megebier,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme über ReclaBox. Zu Ihrer Beschwerde nehmen wir gerne ausführlich Stellung.

Ihr kostenloses Basis-Profil haben Sie in 2011 angelegt. Anfang 2013 haben Sie sich für ein kostenpflichtiges Abonnement entschieden. Die ersten Abbuchungen waren erfolgreich. Anfang 2014 schlug das erste Mal eine Abonnementverlängerung fehl. Die entsprechende Forderung wurde von uns angemahnt und nach einer ausreichenden Wohlverhaltensperiode zum Inkassoverfahren übergeben. Eine Kündigung ging jedoch nicht ein, so dass sich das Abonnement, da Sie im Inkassoverfahren vor Verlängerung des Abonnements bezahlt haben, weiterhin verlängert hat. Anfang 2015 erfolgte eine weitere Verlängerung, ebenfalls fehlgeschlagen.

Sie hätten zu jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen können und eine Kündigung aussprechen können. Auch hätten Sie gegenüber eCollect eine Kündigung aussprechen können, sie wäre in jedem Fall an uns weitergeleitet worden.

Wir laden Sie gerne ein, den Fall mit uns per Mail unter mahnwesen spider monkey kissnofrog.com weiterhin zu diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr KissNoFrog-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


09.07.2015 | 13:57
von Ingo Kruse | Regelverstoß melden
Stellt sich nun die Frage, wurde in den zwei Jahren eine Forderung an Sie gestellt?
Wen Sich keine Rechnung bekommen haben, kann auch keine Inkassogebühren geltend gemacht werden. Ob eine Rechnung über E-Mail rechtens ist, die Sie eventuell nicht gelesen haben, müsste natürlich geklärt werden. AGB´s darauf prüfen und ggf. mal bei einem Verbraucherschutz anfragen.

12.07.2015 | 12:33
von Eckhard Megebier gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma hat sich bei mir gemeldet




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