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154 Views | 10.07.2015 | 10:36 Uhr
geschrieben von Oliver Schade
DHL (Bonn)
Bestell-/Kundennummer: Warenkorb: T7K6LVAP4
Ich hatte am Sonntag per Online-Frankierung ein Paket frankiert und kostenpflichtig eine Abholung für den darauffolgenden Montag bestellt.
Leider fand weder am Montag noch am Dienstag eine Abholung statt. Daraufhin rief ich am Montag bei der DHL-Beschwerdestelle an. Die Dame empfahl mir einfach auf die E-Mail der Online-Frankierung zu antworten und um einen neuen Termin zu bitten.
Gemacht getan, eine automatische E-Mail kam zurück das man sich in den nächsten Tagen mit der E-Mail befassen wird. Wow. *klatsch*. Daraufhin brachte ich das Paket selbst zur Postfiliale.
Hier geht es nicht um drei Euro sondern um das Prinzip und das, für mich katastrophale Verhalten seitens DHL.
Meine Forderung an DHL:
Erstattung meiner Gebühr und ein Ausgleich für die Verärgerung meines Kunden wegen zu später Lieferung.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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