Durch real,- SB-Warenhaus gelöste Beschwerde. | 1457 Views | 01.08.2009 | 08:23 Uhr
geschrieben von Katrin Rheinsberg

real,- SB-Warenhaus GmbH (Mönchengladbach)

Montage Wandhalterung

Ich habe gestern bei Real einen Plasma Fernseher (106 Bildschirmdiagonale) und eine Wandhalterung (Extra large Tilt 42-63) gekauft und diesen direkt nach Montageanleitung an meine Steinwand gebracht.

Laut Montageanleitung der Wandhalterung benötigt man, egal ob Stein- oder Riegipswand, 8mm Dübel und Schrauben, die so auch in der Packung beigelegen haben. Zu meinem Bedauern musste ich leider nach ca. eine Stunde nach Montage festellen, dass dieses nicht ausreichend ist, da mein Fehrnseher die gesamte Wandhalterung (die Dübel) aus der Wand gerissen hat.

Bei diesem Unglück ist nicht nur der Fehrnseher zu Schrott geworden, sondern auch meine Anlage (stand unter dem Fehrnseher) und das Laminat.

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Meine Forderung an real,- SB-Warenhaus GmbH: Erstattung des Fehrnsehers, Anlage und Laminat


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Kommentare und Trackbacks (8)


03.08.2009 | 14:36
von ReclaBoxler-4272851 | Regelverstoß melden
Ach du Schande! Und das eine Woche bevor Fußball losgeht.

Aber bis jetzt war bei meinen Reklamationen REAL sehr kundenfreundlich und auch kulant.
Ich denke, Sie sollten keine Probleme bekommen, aber es wäre nett, wenn Sie den Ausgang der Geschichte kurz posten würden.

03.08.2009 | 16:47
von ReclaBoxler-2310201 | Regelverstoß melden
Mich würde vorab mal interessieren, ob Sie sich mit dem Markt Kontakt aufgenomen haben und wie die Reaktion darauf war?

13.08.2009 | 14:29
von ReclaBoxler-4710112 | Regelverstoß melden
Ja, ich habe mich mit dem Markt in Verbindung gesetzt.
Laut Rechtsabteilung habe ich keine Ansprüche gegenüber dem Markt.

13.08.2009 | 15:08
von ReclaBoxler-4214120 | Regelverstoß melden
In diesem Fall bleibt dir wohl oder übel nur der Weg zum Anwalt.
Das Problem wird hier aber vermutlich die Tatsache sein, daß du die Halterung selbst angebracht hast und nicht von einem Fachmann. Ich vermute mal stark, daß du auf dem Schaden sitzen bleibst.

24.08.2009 | 14:31
von Katrin Rheinsberg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich hatte mich mit dem Markt in Verbindung gesetzt und auch mit einem Anwalt. Laut Rechtsabteilung Real habe ich keine Ansprüche. Ich kann nur jedem den Rat geben, solltet Ihr Euch einen Fernseher an die Wand hängen, lasst es eine Vertragsfirma von Eurem Verkäufer an die Wand bringen. Hinterher ist man immer schlauer.


23.09.2009 | 16:15
von Benny Meister | Regelverstoß melden
Das ist leider Eigenverschulden. Wenn man nicht vorher die Anlage zur Seite schiebt. Vor allem sollte man immer mit zwei Personen den Plasma TV aufhängen. Und erst prüfen, ob es hängt. Nach deiner Vorgeschichte sieht das so aus, dass du es alleine gemacht hast. Und die Hoffnung gehabt hast, das es hält. Daher gibt es keinelei Anspruch auf Schadenersatz.

23.09.2009 | 16:24
von Benny Meister | Regelverstoß melden
Ganz klar, es handelt sich grobfahrlässig. Kann ja jeder herkommen und auf Schadensansprüche stellen. Das ist nicht viel zu sprechen. Eigenverschulden!

24.09.2009 | 07:35
von Katrin Rheinsberg gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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