Von HARK beantwortete Beschwerde. | 2903 Views | 28.07.2015 | 20:13 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7247812

HARK GmbH & Co. KG (Duisburg)

Horrorscenario, die Hark Rechtsabteilung

Bestell-/Kundennummer: 10166543

Im Jahr 2014 hatten wir den Entschluss gefasst, ein Haus, sprich unser Haus zu bauen. Ein Bungalow sollte es werden und altersgerecht auch. Dazu auch ein heimeliger Kamin so für die ganz kalten Wintertage. Da kommt man um die umworbene Nr. 1 in Deutschland, die Fa. Hark nicht wirklich herum. Niedrigenergiehaus mit kontrollierter Wohnraumlüftung, also einen raumluftunabhängigen Kamin. Wahl der Qual, wir haben uns dann letztendlich für die Fa. Hark entschieden.

SCHLAGWORTE

Unser Problem zu diesem Zeitpunkt war das noch nicht vorhandene Grundstück. Es wurde von einem örtlichen Wasserversorger zum Höchstgebot veräußert. Die Grundstücksausschreibung ließ auch keine Unwägbarkeiten vermuten, so dass wir hier unser Angebot abgegeben haben. Da ich selbst Planer bin, hatte ich meine Hausplanung in diesem frühen Stadium bereits komplett fertig, so dass wir uns schon einmal informieren wollten. Dazu fuhren meine Frau und ich nach Chemnitz in das dortige Hark-Studio. In Herrn K. fanden wir aus unserer Sicht einen sehr kompetenden Ansprechpartner, welcher uns sehr komplexe Zusagen machte, obwohl wir Ihm die doch etwas unsichere Grundstückssituation genauestens erklärten. Das sei Alles kein Problem bei Hark, "da sei man absolut flexibel und kundenorientiert". Wenn da im Bauablauf etwas schief laufen sollte, was ja absolut normal sei, würde man einfach später liefern, das würde sich problemlos arangieren lassen.

Und wenn wir dann gleich noch unterschreiben würden, könnten wir den Auktionspreis für unseren Wunschtermin noch mit verrechnen beim Kaufpreis. Eigentlich hätten an dieser Stelle der gesunde Menschenverstand sofort nein sagen müssen. Ich habe nicht auf Ihn gehört. Es wurde dann auf Grund der offenen Grundstückssituation ein voraussichtlicher Liefertermin September 2015 vereinbart. Auf Grund der Zeitspanne von gut 12 Monaten waren wir da sehr zuversichtlich. Bei der Zahlungsweise wurde dann der Gesamtbetrag bei Lieferung mit 100% eingetragen. Danach hat der Verkäufer nachträglich noch eine Anzahlung in Höhe von 150,-€ eingetragen, dies allerdings im nachfolgenden Gesamtpreis der bei Lieferung fällig ist, nicht geändert!

Das ist mir dann aber auch wirklich erst zu Hause aufgefallen, es sei aber Alles kein Problem. Wenn die Zahlung ganzheitlich bei Lieferung erfolgen sollte, wäre diese Anzahlung überhaupt nicht erforderlich. Darüber habe ich dann mit Herrn K. gesprochen, der wollte das ganz unbürokratisch für uns mit der Buchhaltung regeln. Zwischenzeitlich warteten wir gespannt auf das Ergebnis der Grundstücksvergabe, dort ließ man sich jedoch Zeit für die Entscheidung. Im November bekamen wir eine Mahnung und das trotz der Zusage von Herrn K., sich der Angelegenheit anzunehmen. Wir haben Herrn K. die Situation erklärt und um Verständnis gebeten. Die Angelegenheit war uns mehr als peinlich, so dass wir sogar persönlich nach Chemnitz gefahren sind, um die Sachverhalte zu erklären. Dann im Dezember wurde uns mitgeteilt, dass wir den Zuschlag bekommen hätte. Daraufhin habe ich Einsicht ins Grundbuch erhalten, das Grundstück ist baulastenfrei. Im Januar 2015 bekam ich dann den Entwurf des Grundstückkaufvertrages in die Hände und staunte nicht schlecht. Jetzt gab es eine 10kV- Leitung parallel zur Grundstücksgrenze welche nicht überbaut werden darf. Darauf steht zu allem Übel auch noch ein 10 m hoher Ahorn.

Für uns brach in diesem Moment eine Welt zusammen, wir hatten den Zuschlag für das Grundstück und dann diese Hiobsbotschaft. Wir haben sofort Kontakt mit unserem netten Herrn K. aufgenommen und ihm diese neue Situation geschildert. Wir haben Ihn darum gebeten, auf Grund der für uns zu keinem Zeitpunkt vorhersehbaren noch kalkulierbaren jetzigen Risiken die Bestellung auszusetzen oder zu stornieren. Herr K. hatte auch Verständnis für diese Situation und wollte sich um die Angelegenheit kümmern.

Als Konsequenz unserer ehrlichen Verhaltens flatterte uns mit Datum vom 10.02.2015 ein sehr unfreundlicher Brief aus der Rechtsabteilung der Fa. Hark ins Haus, unterschrieben von einem J. B. (Leiter der Rechtsabteilung). Darin wurde uns offeriert, dass man uns gegenüber aus Kulanz bereit wäre, bei Zahlung einer Anzahlung in Höhe von 1.092,- € die Ware bis September 2016 zurück zu stellen. Der Restbetrag sollte dann bei Lieferung erfolgen. Eine Anzahlung war zu keinem Zeitpunkt vereinbart, darauf habe ich hingewiesen. Ich hatte auch gebeten mich doch zur Klärung der Angelegenheit einfach zurück zu rufen, davon hält man offensichtlich nichts.

Zwischenzeitlich haben wir uns natürlich weiter um "das Grundstück" gekümmert, wir wollten uns ja schließlich diesen Traum verwirklichen. So recherchierten wir uns durch alle Ämter und Institutionen und fanden weitere interssante Neuigkeiten. Das Grundstück entpuppte sich als eine wahre Wundertüte. Eigentlich müßte man heulen, aber irgendwie auch schon wieder lustig. Auf dem Grundstück liegt noch ein Erdkabel, das Keiner kennt und für das es keine eingetragene Dienstbarkeit im Grundbuch gibt. Die stört uns momentan weniger, da es am hintern Ende des Grundstücks liegt, das heben wir uns für die langweiligen Zeiten auf! Auf die Versorgeranfrage Strom haben wir dann noch ein kleines Schmankerl obendrauf bekommen. Beim Neuanschluss unseres Grundstücks an das örtliche Stromnetz können keine zusätzlichen Wärmepumpen mit ans Netz gehen, die Stromversorgung ist nicht abgesichert. Wir haben 2 Stromkabel der Stadtwerke auf unserem Grundstück, bekommen aber nicht ausreichend Strom für uns. Dann gibt dann noch ein saniertes Klärbecken, von dem der Verkäufer angeblich auch nichts weiß, das scheint aber nach den Aussagen der unmittelbaren Nachbarn doch koscher zu sein.

Und dann kommt während all unserer Bemühungen um unseren Traum in gleichmäßigen Abständen nette Post aus der Rechtsabteilung der Fa. Hark.

Am 07.05.2015 dann eine neuerlich Option einer Abstandszahlung in Höhe von 1.156,80 € welche wir bis spätestens 22.05.2015 überweisen sollten. Diese könnte uns dann bei einem Kauf bis Dezember 2017 dann angerechnet werden. So weit so gut dieses Angebot auch klingen mag. Wenn die Fa. Hark bis dahin in Insolvenz gehen sollte, was dann?

Auf meine Nachfrage vom 26.05.2015 eine derartige Anzahlung doch mit einer unbefristeten Erfüllungsbürgschaft (gesetzlich möglich) abzudecken, erhielten wir am 19.06.2015 ein wahrlich unangebrachtes Drohschreiben des Herrn B. In Diesem werden Worte wie "unwiderruflich", "unzutreffend", "Oktober diesen Jahres", "2.892,-€" und "Annahmeverzug" fett geschrieben. Dies ist nicht nur unangemessen, dies sind weitere Einschüchterungsversuche gegen uns. Wir haben diesem Herrn unsere sicherlich nicht unbedingt beneidenswerte Situation in allen Belangen geschildert, was Ihn offensichtlich absolut kalt lässt.

Im letzten Schreiben des Herrn B. folgen dann weitere Einschüchterungsversuche mit Worten wie "definitiv", "Abnahmeverzug", "gerichtlich". Es kann nicht sein, dass uns durch Herrn Bär unterstellt wird Sie hinzuhalten, dies ist nicht zutreffend.

Wir haben das Problem sofort nach dem wir davon Kenntnis hatten Hark mitgeteilt!

Wir reden hier übrigens nicht über ein extra für uns nach persönlichen Vorstellungen gefertigtes Einzelstück, sondern über einen Standartkamin aus dem Regal, worauf sich bei diesem Umgangston allerdings keinesfalls schließen lässt.

Im Hause Hark sollte man einmal ernsthaft darüber nachdenken, ob eine derartige Vorgehensweise der eigenen Rechtsabteilung in dieser zu keinem Zeitpunkt vorhersehbaren Situation der richtige Weg ist, ein solches Problem im Sinne der Kundenzufriedenheit einvernehmlich zu lösen.

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Meine Forderung an HARK GmbH & Co. KG: Einvernehmliche Lösung und eine schriftliche Entschuldigung des Herrn Bär


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.08.2015 | 11:54
Firmen-Antwort von: HARK GmbH & Co. KG
Abteilung: Geschäftsleitung

Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für das nette und sachliche Telefonat. Ich möchte mich nochmal für die Wortwahl des Kollegen entschuldigen. Bei Ihrem Auftrag sind viele Dinge nicht optimal kommuniziert worden. Viel früher hätte man sich telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen müssen.

Wie wir gemeinsam festgestellt haben, ist es unstrittig, dass wir einen gültigen Kaufvertrag miteinander geschlossen haben.

Diesen würden Sie gerne stornieren. Das sieht der Gesetzgeber so nicht vor. Ein Widerrufsrecht gibt es leider nur bei Online- oder Haustürgeschäften. Mit der Stornierung Ihrerseits, hat Herr B. seine Tätigkeit aufgenommen. Solange die von Ihnen ausgesprochene Stornierung nicht widerrufen ist, haben wir keine Möglichkeit Ihnen entsprechend entgegen zukommen.

Den Vorschlag den Ofen ohne Mehrkosten für sechs Monate zurück zu stellen, haben Sie leider ebenfalls ausgeschlagen.

Uns bleibt nur die Möglichkeit den Ofen zu liefern oder Sie treten vom Vertrag zurück. In diesem Falle würde die vereinbarte Abschlagszahlung fällig. Diese Geld ist für Sie nicht verloren. Wir können Ihnen anbieten beim Kauf eines anderen Kamins im selben Wert wie der ursprünglich von Ihnen gekaufte (zu einem späteren Zeitpunkt) die Summe anzurechnen.

Es tut uns leid Ihnen kein anderes Angebot unterbreiten zu können.

Mit freundlichen Grüßena

Michael Kozlowski
(Hark GmbH & Co. KG)

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Kommentare und Trackbacks (2)


05.08.2015 | 18:19
von ReclaBoxler-7247812 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma Hark hat sich bei mir gemeldet, eine entgültige Lösung gibt es leider bis dato nicht wirklich.

Mit besten Grüßen


09.08.2015 | 14:33
von ReclaBoxler-7247812 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Kozlowski,

die Antwort der Fa. Hark ist nicht befriedigend! Ich habe den Vorschlag einer Zurückstellung der Lieferung des Kamins überhaupt nicht ausgeschlagen, ich habe lediglich angeführt, dass eine solche Zurückstellung das Problem lediglich um 6 Monate verlagert, aber nicht löst. Ich habe auch angeführt, dass es seitens des Bauträgers immer wieder zu terminl. Verschleppungen kommt, welche wir nicht zu vertreten haben. Dies habe ich Ihnen konkret mitgeteilt wie ich Ihnen auch den zweifelhaften Schriftverkehr des Bauträgers übermittelte.
Es wird allerdings richtigerweise anerkannt, dass man sich viel früher mit uns in Verbindung hätte setezen müssen. Das wäre dann vor 8 Monaten gewesen! Eine Entschuldigung des Herrn B. liegt uns nicht vor und eine Entschuldigung über eine dritte Person trifft nicht den Sachverhalt.
Über eine bestimmte Zahlung hatten wir bereits gesprochen. Für diesen Fall haben wir auf Vorlage einer Erfüllungsbürgschaft zur Absicherung unserer Ansprüche im Falle einer Insolvenz der Fa. Hark gedrungen. Auf unser Schreiben gab es seitens des Herrn B. keinerlei Aussage. Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie unsere Situation nachvollziehen können und Verständnis für unsere recht schwierige Situation haben, allerdings hilft uns dies momentan nicht weiter. Der Hinweis uns den Kamin nunmehr zu liefern empfinde ich als nicht sehr konstruktiv und unfreundliche Geste in unserer momentanen Situation. Aus dem Schreiben des Bauträgers geht hervor, dass dieser am 19.08.2015 wieder aus dem Urlaub zurück ist. Wir hoffen das es dann eine Lösung geben wird, wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben.

Fam. Engelmann




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