924 Views | 30.07.2015 | 07:48 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7143395

Deutsche Post AG (Bonn)

Schikane EU-Bürger bei Post-Ident

Am 07.07.2015 habe ich gegen 12.00 Uhr die Postfiliale Alexanderplatz in 10179 Berlin, Grunerstr. 20 aufgesucht, um dort ein Post-Ident-Verfahren durchzuführen. Als bulgarischer Staatsbürger habe ich mich mit meiner bulgarischen ID-Karte und einer aktuellen Meldebescheinigung des Bezirksamtes Berlin-xxx ausgewiesen.

SCHLAGWORTE

Die sehr unhöfliche und überforderte Frau S. L. am Schalter, erkannte zuerst die Herkunft der ID-Karte nicht, danach wollte sie die bulgarische Adresse als „Meldeadresse“ eintragen, obwohl mein ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt und auch sonst bei Rechtsgeschäften in Deutschland sehr wohl eine deutsche Meldeadresse als Bedingung gilt. Auf meine verwunderte Art wieso das plötzlich nicht gehen soll, bezog sie sich stur auf interne Anweisungen, wollte mit mir aber auch partout nicht weiter reden und holte ihren Chef Herr A. B. Herr B. war zwar freundlicher und versuchte die Situation zu meistern, beharrte aber darauf, dass mit einem ausländischen Reisepass die deutsche Meldebescheinigung anerkannt würde mit einer bulgarischen ID-Karte jedoch nicht. Der Punkt ist nur: Die Adresse auf der ID-Karte ist auf Kyrillisch. Wer also wenigstens 1x eine bulgarische ID-Karte gesehen hat -weiß- das die Adresse auf der Rückseite auf Kyrillisch geschrieben ist und im Gegensatz zu der deutschen Form „Straße, Hausnummer, PLZ und Stadt“ auch noch einige meldetechnische Besonderheiten enthält. Welchen Wert hat also ein „Post-Ident-Verfahren“, wenn in der Regel ihre Mitarbeiter gar kein Bulgarisch lesen, verstehen und richtig ins Deutsche übertragen können? Das ist doch absurd!

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Ferner setzten Sie sich über einschlägige Gesetze (u. a. allgemeine Meldepflicht) hinweg, wann und wo ein ständiger Wohnsitz begründet wird. Aus der allgemeinen Meldepflicht ergeben sich aber auch rechtliche Konsequenzen (die Zustellung gerichtlicher Schreiben oder behördlicher Dokumente) für beide Vertragsparteien im Post-Ident-Verfahren. Insofern erleichtert Ihnen eine amtliche deutsche Meldeadresse nur die Arbeit und kollidiert nicht mit dem deutschen Melderecht oder gar mit der Gerichtsbarkeit.

Was sollte auch ein deutscher Dienstleister oder Vertragspartner mit einer osteuropäischen Adresse anfangen, die von den allermeisten ihrer Mitarbeiter in der Regel gar nicht gelesen werden kann und somit Falschangaben vorprogrammiert sind? Eine Absage wäre somit nur die logische Konsequenz für den Kunden. Hier werden also EU-Bürger vom Post-Ident-Verfahren auf Grund von „internen Anweisungen“ praktisch ausgeschlossen und schikaniert, obwohl sie den Deutschen gleichgestellt sind.

Aus den o. g. Gründen stellen sich folgende Fragen:

1) Auf welcher Rechtsgrundlage entscheiden Sie, wann eine deutsche Meldebescheinigung als Meldeadresse genügt und wann nicht?

2) Wie garantieren Sie die Richtigkeit der Adressdaten aus einer bulgarischen ID-Karte, die ausschließlich auf Kyrillisch angegeben sind, wenn diese von einem beliebigen Mitarbeiter am Schalter für ein Post-Ident-Verfahren kontrolliert und verifiziert werden?

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Kommentare und Trackbacks (3)


06.08.2015 | 07:51
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22.08.2015 | 07:57
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12.09.2015 | 08:26
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