293 Views | 29.07.2015 | 12:04 Uhr
geschrieben von Carola 2

DEUBA GmbH & Co. KG (Losheim am See)

Sonnenliege aus Holz

Vor gut einem Jahr habe ich eine Sonnenliege aus Holz bei der Fa. DEUBA für 109€ gekauft. Die Liege, hat sich bereits so verzogen, das einzelne Latten aus dem Rost fallen. Die Liege wurde immer untergestellt, und nicht mehr als normal der Witterung ausgesetzt. Auf meine Reklamation bekam ich folgende Antwort:

SCHLAGWORTE

Lieber Kunde,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beträgt zwei Jahre.
Die Beweispflicht liegt nach 6 Monaten beim Käufer (Beweisumkehrpflicht nach § 476 BGB).
Für eine weitere Bearbeitung des Anliegens ist somit ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Gutachters notwendig.
Dies können Sie schriftlich bei uns einreichen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Für weitere Fragen oder Anregungen stehen wir gerne per E-Mail zur Verfügung!
---
Mit freundlichen Grüßen
Ihr DEUBA Service-Team

Das ist ja wohl die größte Frechheit die mir als Kunde passiert ist.

Ich kann für mich nur sagen NIE WIEDER DEUBA!

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Meine Forderung an DEUBA GmbH & Co. KG: Rücknahme oder Umtausch oder irgendeine kundenfreundliche Reaktion!


 
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