callmobile GmbH (Hamburg)
Unzulässige Nichtnutzungsgebühr bei Prepaid Handy
Aufgrund diverser Abbuchungen durch Callmobile (bzw. deren Marke "Debitel light") aufgrund von Nichtnutzung habe ich Einspruch eingelegt und mich auf das Urteil des OLG Schleswig-Holstein bezogen. Meine Anfrage wurde durch Callmobile abgelehnt. Ich möchte auf diesem Wege Callmobile eine letzte Möglichkeit geben, den Fall einvernehmlich zu lösen. Andernfalls werde ich einen Rechtsanwalt einschalten, da ich auf Basis diverser Urteile der Meinung bin, dass die Handlungsweise von Callmobile unzulässig ist.
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Antwortschreiben von Callmobile auf meinen Einspruch
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vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit unserem Kundenservice.
Das Urteil vom OLG Schleswig-Holstein ist uns bekannt. In dem Fall hatte das OLG festgestellt, dass eine Klausel, die eine sog. "Nichtnutzungsgebühr" regelte, mit den Vorschriften über die Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (Paragraph 305 ff. BGB) unvereinbar war.
Bei der Kontopflegegebühr Mindestnutzung der callmobile handelt es sich um eine andere Gebühr, die nicht mit der o. g. Klausel vergleichbar ist. Die callmobile stellt Ihnen einen Anschluss bereit, für den Sie monatlich lediglich eine Kontopflegegebühr in Höhe von 1,- Euro zahlen. Diese Gebühr ENTFäLLT, sofern der Rechnungsbetrag innerhalb von 3 Monaten über 6,- Euro liegt. Die Prüfung und Berechnung erfolgt jeden Monat neu für die dem Monat vorangegangenen 3 Monate.
Ein Verstoß gegen AGB-Recht ist hier nicht ersichtlich, sodass wir einer Gutschrift nicht zustimmen.
Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre debitel-light Kundenbetreuung
Callmobile hat einem Anwaltskanzlei angestellt, und er sucht €77 von mir (anwaltskosten, negative saldo gebuhr). Wenn Sie etwas mehr Information über ihren Fall mitteilen koennen, würde ich sehr dankbar.
Ich bin ein auslander, der nicht seit 5 Jahren in Deutschland gewohnt habe. Seit fast zwei Jahren benutze ich gar nicht die Call-Mobile sim-karte. Jetzt muss ich von ausland diese "Uberaschung" lösen.
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst