Durch Air Berlin gelöste Beschwerde. | 805 Views | 01.08.2015 | 10:28 Uhr
geschrieben von Klaus-Dieter Groth

Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Berlin)

Tod des gebuchten Hundes; keine Erstattung trotz Zusage

Bestell-/Kundennummer: V1280677

Am 5.6.15 ist einer unserer Hunde plötzlich verstorben. Wir haben diesen für die Flüge Stuttgart-Alicante (20.6.15) und Alicante-Stuttgart (4.7.15) bereits im August 2014 für 90,00 EUR in der Kabine (zwischen den Beinen) gebucht und bezahlt. Am 9.6.15 meldete ich das telefonisch bei Air Berlin; ich solle die Todesbescheinigung vom Tierarzt zusenden, dann bekomme ich die 90,00 EUR zurück. Es tat sich bis zum Hinflug nichts.

SCHLAGWORTE

Ja, beim Einchecken fragte man uns sogar nach dem Hund. Am 1.7.15 bekam ich dann in Spanien ein Mail von Air Berlin, dass ich die 90,00 EUR entgegen Zusage für die nicht erbrachte Dienstleistung doch nicht zurückbekomme; dieser Betrag sei an den nicht stornierbaren Tarif gebunden. In den ABB der Fluggesellschaft ist derartiges jedoch nicht ersichtlich. Somit nochmals gleich am 1.7.15 Air Berlin angeschrieben. Und nochmals zusätzlich am 14.7.15 mit Air Berlin telefoniert, wo mir "wiederholt" zugesagt wurde, dass doch die 90.00 EUR erstattet werden. Parallel schaltet ich die SÖP wegen Schlichtung ein. Am 14.7.15 erhielt ich von SÖP ein Mail, dass Air Berlin ein Schlichtungsverfahren strikt ablehne. Des Weiteren antwortete mir Air Berlin am 17.7.15, dass sie nicht erstatten, mich aber wieder einmal an Board begrüssen würden. Daraufhin mein letzter Versuch; ich schrieb den Vorstandsvorsitzenden Herrn Pichler direkt persönlich am 20.7.15 an. Dann wieder am 29.7.15 Rückantwort von Air Berlin mit der Einleitung, dass dem Unternehmen das Wohl der Fluggäste sehr am Herzen liegt und im zweiten Satz die erneute Ablehnung meines Wunsches. Ob der Einschreibebrief überhaupt dem Vorstand vorgelegt wurde, steht in den Sternen.

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Das Geschäftsgebahren der Air Berlin ist für mich beschämend, bereichert man sich noch an einem totem Tier, dass eigentlich auf dem Boden zwischen den Beinen des Fluggastes transportiert werden sollte. Das es der Gesellschaft schlecht geht, ist bekannt, aber so schlecht, dass zu derartigen Praktiken gegriffen wird, unabhängig der Vertrauenswürdigkeit analog zuvor geschildertem. Mir fehlen die Worte. Ist es der Gesellschaft ev. entgangen, dass ihre Kunden das wertvollste Kapital sind, diese sich aber durch derartiges von Air Berlin zum Teil verabschieden? Will man auf diese Art und Weise einen ev. drohenden Untergang der Gesellschaft verhindern, was ich dieser nicht wünsche? Als langjähriger Kunde von Air Berlin bleibt mir wohl nichts anderes übrig, mich zukünftig bei einer anderen Gesellschaft neu zu orientieren.

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Meine Forderung an Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG: Erstattung 90,00 EUR


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


01.08.2015 | 14:29
von Klaus-Dieter Groth gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach Veröffentlichung der Beschwerde bei Ihnen am 1.8.15 10:28 Uhr habe ich die E-Mail-Zusage von Air Berlin am 1.8.15 13:48 Uhr bekommen, dass nun doch besagte 90,00 EUR erstattet werden.




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