ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)
Gutscheine werden nicht ausgezahlt - Hinhaltetaktik
Hallo,
wir warten seit Wochen auf die Auszahlung unserer Guthaben:
1. Buchungs-Nr: 544_0476C003161E902F_0_0005801A Einlösecode: 1UDW-BFSA-JZWV-666C in Höhe von 100 €
2. Buchungs-Nr: 702_0078D00500F700B1_0_00048F5C Einlösecode: AM13-QG9X-HMGW-DWVR in Höhe von 100 €
Sowie Account einer Familienangehörigen:
3. Buchungs-Nr: 702_0078D00500F700B1_0_00012AEF Einlösecode: AM13-QG9X-HMGW-DWVR in Höhe von 100 €
Wir hoffen, auf diesem Wege etwas zu erreichen und bitten um umgehende Auszahlung der drei Gutscheine. Die Bankdaten wurden bereits übermittelt und sind bekannt.
Mein Rechtsanwalt hatte mir geraten, im ersten Schritt Mahnbescheide zu erlassen. Da diese fast so teuer sind wie angemahnte Auszahlung der Gutscheine, hoffe ich, dass sich der Weg über Mahnbescheid und die darauf folgenden weiteren rechtlichen Schritte vermeiden lässt.
Seit Jahren buche ich über ab-in-den-urlaub.de mehrfach im Jahr Urlaube. Die dabei oft eingesetzten Gutscheine wurden fast nie pünktlich und entsprechenden der eigenen AGBs (". innerhalb von 28 Tagen ab dem Rückreisetag") ausgezahlt. Auf Mails, in denen die Auszahlung der Gutscheine angemahnt wird, wird mittlerweile nicht einmal mehr reagiert. Bei telefonischer Nachfrage kommen immer wieder die gleichen Ausreden ("Wir haben ein Problem mit dem System", "Wir stellen um, deshalb kommt es momentan zu Verzögerungen", "Wegen der vielen Buchungen kommt es zu Verzögerungen" etc.) oder auch keine verwertbare Auskunft ("Ich habe hier nichts im System vermerkt", "Ich kann Ihnen nicht sagen, wann der Gutschein ausgezahlt wird"). Telefonische Nachfragen sowie Mails führen ins Leere.
Man kann sich fragen, warum ein Unternehmen, dass massiv mit Gutscheinen wirbt (bei fast jeder Bestellung eines großen Online-Händlers liegt ein solcher bei) und auch sonst aufwändige Fernsehwerbung betreibt, die Kunden durch die Hinhaltetaktik verärgert. Völlig unnötig ist das, da ja die Auszahlung der Gutscheine letztendlich doch erfolgen muss. Nach Auskunft meines Anwaltes ist die Rechtslage völlig klar, es sei denn, das Unternehmen meldet zwischenzeitlich Insolvenz an.