Durch pearl.de gelöste Beschwerde. | 831 Views | 04.08.2015 | 11:03 Uhr
geschrieben von Nicole Blamberg

pearl.de (Buggingen)

Sammelklage pearl

Garantieansprüche pearl.

Pearl weigert sich nach § 437, Bürgerliches Gesetzbuch, den Garantieanspruch zu erfüllen. Beginnt schon mit dem Retourenschein.

Ich lasse jetzt eine allgemeine Sammelklage aufsetzten.

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Meine Forderung an pearl.de: Garantieansprüche


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.08.2015 | 12:16
Firmen-Antwort von: pearl.de
Abteilung: Service-Center / Qualitätsmanagement

Gerne prüfen und bearbeiten wir Ihre Reklamation. Dazu benötigen wir jedoch Ihre Kunden- und Rechnungsnummer. Bitte teilen Sie uns Ihre persönlichen Daten, sowie eine Schilderung des genauen Sachverhaltes per E-Mail an diealog spider monkey pearl.de mit. Wir werden uns daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen.

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Kommentare und Trackbacks (2)


04.08.2015 | 11:07
von Fred . .H.S. | Regelverstoß melden
Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen.

19.09.2015 | 17:29
von Nicole Blamberg gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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