Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 636 Views | 04.08.2015 | 11:40 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2565695

E.ON Energie Deutschland GmbH (80634 München)

Angeblich nicht zugegangene Abmeldung, weitere Abschläge ect

Bestell-/Kundennummer: 242067477249

Sehr geehrte Damen und Herren, am 20.12.2014 habe ich in meiner ehemaligen Hamburger Wohnung die Zählerstände abgelesen und den Wohnungsschlüssel dem Briefkasten der Hausverwaltung übergeben. Es war Wochenende, Feiertage standen an und ich bin in eine andere Stadt gezogen, so das die "Übergabe" anders nicht möglich war. Der Mietvertrag war zum 31.12.2014 gekündigt und eine Vorabbegehung hatte stattgefunden.

SCHLAGWORTE

Am 22.12.2014 habe ich mich Online bei allen Versorgungsunternehmen abgemeldet und meine Zählerstände sowie ür die Endabrechnung meine neue Adresse mitgeteilt. Ich bekam von E.ON meine automatisch generierten Antwortmails (2- eine für Zählerstände, eine für Freitext samt Adressänderung) und wartet auf meine Schlußrechnung.

Im April bekam ich eine Zahlungsaufforderung für den Abschlag von März und April an meine neue Adresse. Ich habe telephonisch um Klärung gebeten und man versicherte mir, dies zu klären und mir meine Schlußrechnung zuzusenden. Dieser Vorgang wiederholte sich. Ende Mai, in einem längeren Gespräch, teilte man mir mit, eine Abmeldung nie erhalten zu haben, die neue Adresse und den Zählerstand jedoch schon. Wie dies funktioniert und, wenn ich mich ja angeblich nicht abgemeldet habe, wieso man dann keine Abschläge für Januar und Februar forderte konnte man mir nicht erklären. Nachfolgend erhielt ich eine Abschlußrechnung zu Ende März, worin mir der Abschlag für April erlassen wurde, der für März sowie diverse Mahngebühren jedoch nicht. Daraufhin habe ich schriftlich um eine Abschlußrechnung mit Enddatum 31.12.2014 gebeten, die Kündigungsbestätigung der Wohnung sowie die Eingangsbestätigung der Abmeldung in Kopie beigelegt. Anschließend erhielt ich eine Androhung der Übergabe an das Forderungsmanagment mit Endabrechnugsdatum März, Abschlagszahlungen für März sowie diversen Mahngebühren. Daraufhin schickte ich das ganze wiederum per Einschreiben, auf meine Zahlungswilligkeit bei Vorliegen einer korrekten Abschlußrechnung habe ich explizit hingewiesen. Am Freitag, dem 31.7.2015 erhielt ich sodann Post vom Forderungsmanagment mit unteranderem Abschlagszahlungen für März, Abschlurechnung für März, diversen Mahngebühren sowie den Gebühren des Forderungsmanagments mit Zahlungsziel zum 5.8.2015, mithin also 3 werktagen. Noch immer warte ich auf eine korrekte Schlußrechnung zu meiner Endablesung und meinem Auszug zum 31.12.2014. Abschließend möchte ich erwähnen, dass die Abmeldungen bei den anderen Versorungsunternehmen am 22.12.14 tadellos funktioniert haben.

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Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.08.2015 | 11:40
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte T. W.,

wir bedauern sehr, dass Sie einen Grund zur Beschwerde sehen.

Unsere Mitarbeiter werden sich jetzt schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit rasch zu klären.

Freundliche Grüße

E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (23)


11.08.2015 | 19:41
von ReclaBoxler-2565695 | Regelverstoß melden
Sehr geehrte E.ON,
schnellstmöglich scheint zu heissen, dass nach nunmehr einer Woche noch keinerlei Kontaktaufnahme stattgefunden hat.
Also: im Norden nichts Neues.

 spider monkey ReclaBoxler-7492981
Vielen Dank für den Hinweis, ich gedachte der "werten" E.ON Gelegentheit zum reagieren zu geben.

Allerdings neige ich zur Ungedult.

28.08.2015 | 12:42
von ReclaBoxler-2565695 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher wurde lediglich das Forderungsmanagment zurück gezogen, eine ordnungsgemäße Schlußrechnung ging noch nicht ein.
Ich warte also weiterhin auf meine Abrechnung.


18.09.2015 | 21:57
von ReclaBoxler-2565695 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich warte noch immer auf meine Schlussrechnung.


21.10.2015 | 07:50
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Sehr geehrte T. W.,

wie wir Ihrem letzten Eintrag entnehmen konnten, ist Ihr Anliegen noch nicht geklärt. Das tut uns leid.

Der Grund dafür ist, dass Ihnen unser Schreiben leider auf dem Postweg nicht zugestellt werden konnte. Gern senden wir Ihnen dieses noch einmal zu, bitten Sie aber, uns dafür Ihre korrekte Adresse zu nennen.

Diese können Sie uns gern per E-Mail unter Beschwerde.  spider monkey eon.de zusenden.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH



22.10.2015 | 09:53
von ReclaBoxler-2565695 | Regelverstoß melden
Sehr geehrtes EON, meine aktuelle Adresse ist seit dem 1.12.1014 unverändert.
Jegliche Post kommt problemlos hier an und auch EON hat mich bereits unter dieser Adresse angeschrieben.
Ich warte also noch immer.
Ich freue mich auf Ihre Nachricht.

Viele Grüße, ihre T. W.

30.10.2015 | 13:07
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Sehr geehrte T. W.,

vielen Dank für Ihre Informationen bezüglich Ihrer Anschrift.

In den kommenden Tagen werden wir Ihnen unser Schreiben gern erneut zusenden.

Beste Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH



02.11.2015 | 22:57
von ReclaBoxler-2565695 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch immer keine Abschlussrechnung.


07.11.2015 | 09:55
von ReclaBoxler-2565695 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrtes EON,
ich bin sprachlos. anstatt einer SCHLUSSRECHNUNG erhalte ich eine MAHNUNG für eine SCHLUSSRECHNUNG (+ eine Mahnung für eine Rechnung, ohne dass ich wissen kann, um was für eine Rechnung es sich hier handelt, da ja ebenfalls nicht erhalten)
Aber immerhin scheinen Sie meine Adresse wiedergefunden zu haben.
Also nocheinmal: ich möchte gerne, nach nunmehr einem Jahr, eine SCHLUSSRECHNUNG.
Diese bezahl ich dann auch gerne umgehend.

Beste Grüße, ihre TW Deutschland


07.11.2015 | 11:05
von Widder 440 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-2565695

Anscheinend ist die "Kundenbetreuung" von EON nicht des Lesens kundig, sondern Mitglied im Dilettantenclub.

Bisher versandte Briefe kommen an, dann bittet man Sie um Mitteilung
der bereits verwendeten Adresse nach e i n e m Postrückläufer.

Die Krönung ist jedoch die Mahnung für eine Schlußabrechnung,
die der zahlungswillige Kunde noch nicht erhalten hat.

An Ihrer Stelle würde ich mich an Schlichtungsstelle wenden (mit einer für EON kostenpflichtigen Beschwerde), da die Schlußabrechnung längst
überfällig ist.

Viel Erfolg.

13.11.2015 | 22:57
von ReclaBoxler-2565695 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sooo heute hab ich dann - nein, nicht meine Schlussrechnung, sondern eine erneute Mahnung der nicht erfolgten Schlussrechnung bekommen.
Ich bin ja wirklich ein humorvoller Mensch, aber ich versteh den Sinn hinter dieser Aktion nicht.
BTW, liebes EON in 3 Wochen ziehe ich um, ich hoffe ich bekomme nach einem Jahr und rechtzeitig zum nächten Umzug meine Schlussrechnung? Ich würde doch so gerne mal bezahlen. Wär doch nach 12 Monaten mal eine nette Abwechslung wenns mal klappt.


14.11.2015 | 23:52
von ReclaBoxler-2565695 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wertes EON: schon im Winterschlaf?
Eigtl bitte ich ja um nichts weiter, als nach einem Jahr endlich mal meine Schlussrechnung zu bekommen, da ich gerne zahlen möchte.
Und was kommt? Eine weitere Mahnung zu einer Rechnung die ich nicht erhalten habe.
Kommt da noch was oder muss ich doch endlich mal den Tip mit der Schlichtungsstelle beherzigen?


17.11.2015 | 13:28
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Sehr geehrte T. W.,

Ihrem neuen Eintrag entnehmen wir, dass Sie unser Schreiben und die Schlussrechnung noch nicht erhalten haben. Das tut uns leid.

Wir möchten diese Angelegenheit gern abschließend und zu Ihrer Zufriedenheit klären. Dazu benötigen wir Ihre Hilfe.

Bitte treten Sie mit uns unter der E-Mailadresse Beschwerde spider monkey eon.de in Kontakt und teilen uns so Ihre E-Mailadresse mit.

Sobald wir diese erhalten haben, werden wir Ihnen die Rechnung per E-Mail zusenden. Wir hoffen, dass Ihnen dies Recht ist.

Beste Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH



16.12.2015 | 15:42
von ReclaBoxler-2565695 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
So kurz vor Weihnachten gibts etwas zu berichten!
Vielen Dank liebes Eon für die korrigierte Schlussrechnung bis Dezember 2014.
Die offenen 19,42 überweise ich doch direkt.
Jedoch die 2. Schlussrechnung bis März 2015. Altes Thema, neuer Versuch?
Ich habe nachweislich den Vertrag im Dezember 2014 gekündigt und bin auch dort ausgezogen.
Die Unterlagen diesbezüglich liegen Ihnen in mehrfacher Ausfertigung vor und meine Abmeldung und mein Auszug im Dezember 2014 und die klare Ignoranz dieser Tatsache ist hier seit Anbegin das Thema.
Sprachlos. achja Rechnugnsdatum 25.8.2015?


23.12.2015 | 09:25
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Sehr geehrte T. W.,

es tut uns leid, dass diese Angelegenheit aus Ihrer Sicht noch nicht geklärt ist.

Gern nehmen wir noch einmal eine Prüfung vor und werden uns in den kommenden Tagen noch einmal mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie schöne Weihnachten.

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH



30.12.2015 | 19:15
von ReclaBoxler-2565695 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Im Norden noch immer nix neues. auf ein weiteres Jahr!


07.01.2016 | 12:18
von ReclaBoxler-2565695 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte EON,
leider berechnen sie in Ihrer Forderung noch immer Zeiten nach dem 31.12.2014 bzgl Arbeitspreis und Grundpreis in Höhe von 45, 96 €.
Wie Ihnen mehrfach nachgewiesen bin ich seit 31.12.2014 nicht mehr Mieterin.
Dies habe ich ich auch rechtzeitig zum 22.12.2014 (der Tag meines Auszugs) mitgeteilt.
All dies wurde unter der Ihnen bekannten Reclaboxbeschwerde und in zahlreichen Telephonaten und Briefwechseln ausgiebig erörtert.
Hilfsweise empfehle ich lesen des gesamten Beitrags vom 4.8.2014 an.

Somit bin ich sicherlich nicht bereit Zahlungen für eine Verbrauchstelle zu leisten, die mir nachweislich und belegt nicht mehr zugänglich war.
Bitte wenden Sie sich doch an den nachfolgenden Anschlussnutzer und stellen dort ihre ihm gegenüber ihre Forderungen.

Sollte es nun nicht innerhalb einer Woche zu einer zufriedenstellenden und korrekten Lösung kommen muss ich dieses leider an die Schlichtungsstelle übergeben.


07.01.2016 | 12:31
von ReclaBoxler-2565695 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie gerade gesehen hab ich doch das gleiche am 16.12.2015 schon einmal geschrieben.
Mit welcher Begründung wird hier eigtl NICHT einmal gelesen und mit welchem Recht versucht EON eigtl Energiekosten in Rechnung zu stellen für Anschlüsse, die man nachweislich und rechtzeitig gemeldet seit nunmehr über einem Jahr nicht mehr nutzen kann?


02.02.2016 | 22:39
von ReclaBoxler-2565695 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Liebes EON, bekomme ich nun die Vertragsbeendigung zum 31.12.1014! endlich schriftlich und eine Entschuldigung für all die Unannehmlichkeiten, welche Sie mir seit nunmehr 12 Monaten bereiten?


02.02.2016 | 23:04
von Widder 440 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-2565695

Die Schlichtungsstelle einschalten reicht nicht aus, EON braucht die
Beschwerde auch noch in Blindenschrift.

Nur so und nicht anders kann man die EON-Antwort vom 23.12.2015 erklären.

Wie lange braucht EON eigentlich noch, um zu begreifen, daß lediglich
eine Schlussabrechnung zum 31.12.2014 benötigt wird?

Dazu sind bestimmt nochmals 100 Prüfungen durch EON erforderlich,
1000 Rückfragen und ebensoviele mails.

Hier hilft nur eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle, alles andere
ist sinnlos.

18.02.2016 | 14:29
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Sehr geehrte T. W.,

Sie sind immer noch sehr verärgert, dass tut uns leid.

Mit unserer E-Mail vom 12.02.2016 sind wir noch einmal mit Ihnen in Kontakt getreten.

Wir hoffen, Sie haben unsere Nachricht erhalten und dass diese Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit geklärt ist.

Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH



07.03.2016 | 17:35
von ReclaBoxler-2565695 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher gab es eine Nachricht per E-Mail. Solang mir aber, bei dem bisherigen Verlauf, noch nichts rechtssicher schriftlich vorliegt, mag ich auch noch noch nichts als gelöst betrachten.
Ich berichte weiter, es sind ja auch erst 15 Monate


15.08.2016 | 10:35
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Sehr geehrte Frau T. W.,

aktuell prüfen wir die Einträge unserer Kunden in der ReclaBox.

Dabei ist uns aufgefallen, dass Ihre Beschwerde noch nicht auf gelöst gesetzt wurde. Ihre Zufriedenheit liegt uns sehr am Herzen. Bitte teilen Sie uns mit, ob noch etwas unklar geblieben ist. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Ist alles in Ihrem Sinne bearbeitet worden? Dann freuen wir uns, wenn Sie den Status Ihres ReclaBox-Eintrags ebenfalls auf „gelöst“ setzen.

Vielen Dank und viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH



15.08.2016 | 16:01
von ReclaBoxler-2565695 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wenn auch von EON etwas unelegant zurückgerudert so aber doch gelöst.




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