359 Views | 11.08.2015 | 17:07 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7250006

Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland (Landau in der Pfalz)

Kindergeldantrag seit über sechs Monaten unbeantwortet

Mein Name ist Vanessa (22 Jahre) und ich habe im Januar 2015 einen Abzweigungsantrag bezüglich Kindergeld gestellt.

SCHLAGWORTE

Zu dem möchte ich gerne kurz erläutern, dass ich, seit dem ich 15 Jahre alt war, nicht mehr zu Hause gewohnt habe und auch kein Kontakt weder zu Vater noch zu Mutter besteht. Außerdem hat meine Mutter, als ich damals dann 17 war, mein Sorgerecht an das Jugendamt Landau/Pfalz abgegeben.

Trotz dieser Vorkenntnissen ist die Kindergeldstelle nicht in der Lage, meinen Antrag zu bearbeiten. Ich lebe mittlerweile in München, mache eine Ausbildung zur Köchin und bin dringend auf die Zahlung angewiesen. Fast wöchentlich rufe ich bei der Servicehotline an, und jedes mal kann mir keine Auskunft gegeben werden, da nichts in meinem Fall von den vorherigen Telefonaten vermerkt ist.

Warten, warten, warten! Nur, wie lange denn bitte? Ich finde es wirklich unverschämt! Ich würde im ganzen Zeitraum noch nicht einmal kontaktiert, im Gegenteil ich muss jedes mal für nichts anrufen, kann das sein?

Mittlerweile bin ich einfach nur fertig mit den Nerven und werde auch einen Anwalt einschalten!

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Kommentare und Trackbacks (2)


11.09.2015 | 10:02
von Michael Knoll / skype: nicht.a... | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Michael Knoll / skype: nicht.a... Diese Vorgehensweise ist mir nicht neu. Man will Ihnen offenbar erklären, nicht leistungsfähig oder leistungswillig zu sein, oder, dass sogenannte Grundrechte den Damen und Herren nichts bedeuten.

Jedenfalls ist die Frist zur Verbescheidung des Antrages 6 Monate, wenn ich mich nicht irre.

Grundsätzlich rate ich davon ab, etwas mündlich oder persönlich zu klären, weil es meist nur zu Ihrem Nachteil ausgelegt wird. Also immer alles schriftlich erklären, und bei der Zustellung einen Zeugen mitnegmen und dies neben dem Nachweise des Inhalts der Willenserklärung auf der Zustellunggsurkunde mit vermerken.

Sie sind nich recht jung, und wenn Sie keine Gelmittel haben, wird man diesen Umstand leider umstandssittenwidrig ausnützen.

Wenn Sie also dringend das Geld benötigen, dann würde ich umgehend einen einstweiligen Rechtsschutzantrag beim Sozialgericht oder Finanzgericht unter ausdrücklicher Zurückweisung von Gerichtskosten aufgrund Mittellosigkeit stellen. Soweit man Ihnen eine PKH Formular vorlegt, verlangen Sie bitte stets das Ausfüllhilfeformularmerkblatt, und erklären Sie umgehend bei fragen oder Unklarheiten, dass Sie auf die im Merkblatt hingewiesene Beratungshilfe oder Unterstützung durch das Gericht (Beratung) nicht verzichten werden und dies beantragen. Nur dann verhindern Sie, dass man Ihnen nichts anlasten kann.

Wichtig ist, dass Sie die finanzielle Notlage ausdrücklich darlegen und versichern, sonst wird daraus nichts. Unterschreiben Sie bitte nichts, was Sie nicht in Kopie erhalten werden. Es gibt tausende Punkte, die beachtenswert sein können. Sollte man Ihnen vorhalten wollen, dass Sie etwaigen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sein sollen, dann fordern Sie hier eine konkrete Erklärung, was genau mit welchen Geldmitteln Sie hätten beibringen können. Werden "Nachweise" gefordert, dann fordern Sie eine schriftliche Aufstellung, wo und welche Nachweisform gefordert und anerkannt werden wird. Verzichten Sie bitte NIE auf die Einhaltung Ihrer Menschenwürde und die Pflicht der Behörden, bedingungslos anzuerkennen (Art. 1 Abs. 3 GG), dass es für Sie zu keinem Zeitpunkt unzumutbar ist (siehe Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen), unterhalb des grundgesetzlich garantierten soziokultuerellen Existenzminimums zu leben.

Sofern Sie bereits Schulden aufgenommen haben, können Sie unter bestimmte Voraussetzungen Schadenersatz verlangen. Ferner würde ich die Damen und Herren eine Entschädigungspreisliste für Grundrechtsverletzungen zukommen lassen, wenn zu befürchten steht, dass Ihre Grundrechte verletzt werden.

Lassen Sie sich bitte nicht fertig machen. Beharren Sie auf die Einhaltung der Gesetze. Die Würde des Menschen ist unantastbar.


11.09.2015 | 11:05
von Michael Knoll / skype: nicht.a... | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Michael Knoll / skype: nicht.a... Korrektur wegen Irrtums:

Richtigerweise müsste es lauten: "Verzichten Sie bitte NIE auf die Einhaltung Ihrer Menschenwürde und die Pflicht der Behörden, bedingungslos anzuerkennen (Art. 1 Abs. 3 GG), dass es für Sie zu keinem Zeitpunkt zumutbar wäre (siehe Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen), unterhalb des grundgesetzlich garantierten soziokulturellen Existenzminimums zu leben. "

vgl. auch:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0CCEQFjAAahUKEwjAsqD3z-7HAhVJbxQKHTv9ACI&url=https%3A%2F%2Fde.wikipedia.org%2Fwiki%2FSoziokulturelles_Existenzminimum&usg=AFQjCNHOE8iEJT11MehetSEeMrHU0YhU8Q&bvm=bv.102022582,d.d24




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