368 Views | 25.08.2015 | 12:44 Uhr
geschrieben von G. Gröschel

web-local.de (Berlin)

Viel Ärger mit WebLocal

Bestell-/Kundennummer: 2015-WebLocal-151

Die Firma WebLocal bietet an, für einen bestimmten Zeitraum und für bestimmte Suchbegriffe, eine Firmenanzeige bei Google auf bestimmten Werbeplätzen erscheinen zu lassen. Nachdem mich ein Aussendienstler der Firma besucht und beraten hatte, nahm ich ein Angebot über den Zeitraum von 3 Monaten an.

SCHLAGWORTE

Resultat nach diesem Zeitraum: Die durch den Aussendienstler suggerierte Werbewirkung blieb vollkommen aus. Es gab keinen spürbaren Anstieg von Kunden. Das gesamte Werbebudget war wirkungslos und zum Fenster hinausgeschmissen.

Parallel dazu steigerte sich der Ärger über die Firma WebLocal, als ich mit Ihrem Buchhaltungs- und Mahnwesen Bekanntschaft machte. Vertraglich vereinbart war die Abbuchung durch die Firma in 3 Raten, zum 23.02.15, 23.03.15, 23.04.15. Lange Zeit passiert nichts, dann gab es eine erste Abbuchung am 17.03.15. Wieder gab es eine lange Pause, bis ich am 22.05.15 einen sehr unfreundlichen Anruf der Firma erhielt. Hier wurde mir vorgeworfen, die zweite Abbuchung eigenmächtig rückgängig gemacht zu haben. Dies war natürlich nicht der Fall. Meinen Erklärungsversuchen, dass der Fehler woanders liegen müsse, wurde kein Glauben geschenkt und es fielen einige sehr rüde Unterstellungen durch den Mitarbeiter. Zusätzlich wurden noch Rücklastschriftgebühren berechnet. Um mir weiteren Ärger zu ersparen, überwies ich gezwungener Maßen die 2. Rate manuell (ohne Rücklastschriftgebühren).

Dann gab es wieder eine lange Pause.

Überraschung dann am 22.07.2015, als ich eine Mahnung für einen Auftrag erhielt (angeblich vom 03.12.2014 über 1785,- Euro) den ich nie erteilt hatte. Meine Rückfrage, was es damit auf sich hatte, wurde nie beantwortet. Stattdessen wurde mir ein gerichtlichen Mahnverfahren angedroht und ich sollte nun auch noch Mahngebühren zahlen.

Um mir weiteren Ärger zu ersparen, überwies ich gezwungener Maßen die 3. Rate manuell (ohne Mahngebühren). Zeitgleich schrieb ich einen detaillierten Brief an die Firma WebLocal, um diese auf die untragbaren Zustände in ihrer Buchhaltung aufmerksam zu machen. Überraschend schnell kam die Antwort und die Firma sah plötzlich ein, auf die Mahngebühren und die Rücklastschriftgebühren zu verzichten.

Rückblickend betrachtet, habe ich mit der Firma WebLocal viel Geld, Zeit und Nerven versenkt. Meine Forderung nach einer Kompensation wurde verweigert.

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Meine Forderung an web-local.de: Als Gutmachung fordere ich ein Rückzahlung von 50% des investierten Werbebudgets.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


08.09.2015 | 14:50
von G. Gröschel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


20.10.2015 | 12:05
von G. Gröschel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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