Von ExtraEnergie beantwortete Beschwerde. | 422 Views | 17.08.2015 | 17:23 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2232106

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Drastische Erhöhung des Strompreises ohne Vorankündigung

Bestell-/Kundennummer: 2164555

Anfang Juli 2015 loggte ich mich zum ersten Mal im Online-Bereich „Mein extra“ bei ExtraEnergie ein, um nach über einem Jahr Laufzeit des Stromvertrages die erste Jahresendabrechnung (Zeitraum Juni 2014 - Mai 2015) zu lesen.

SCHLAGWORTE

In meinem Login-Bereich bei ExtraEnergie fand ich eher zufällig eine hinterlegte Nachricht im "Posteingang/Nachrichten-Bereich", die mit März 2015 datiert war. In diesem Schreiben wird (versteckt in einem seitenlangen Fließtext belangloser Formulierungen) auf eine mich betreffende Strom-Preiserhöhung von aktuell 25,34 Cent/kWh auf 31,13 Cent/kWh verwiesen. (Eine Strompreiserhöhung von knapp 23%).

Eine vorherige schriftliche Mitteilung zu der geplanten Preiserhöhung durch ein Schreiben per Briefpost oder per Email erfolgte nicht. Damit wurde ich also erstmals Anfang Juli 2015 von der Preiserhöhung unterrichtet.

Daher nahm ich mein Sonderkündigungsrecht gemäß § 41 Abs. 3 EnWG war und teilte dies Mitte Juli 2015 ExtraEnergie per FAX und Briefpost unverzüglich schriftlich mit. Um eine vereinfachte finale Abrechnung -auch im Sinne von ExtraEnergie- zu ermöglichen, bot ich zusätzlich an, die Kündigung erst zum 31.07.2015 wirksam werden zu lassen.

Nun antwortet ExtraEnergie in ihrer gestrigen Email auf mein FAX mit einem Standard-Schreiben und erklärt darin, dass meine Sonderkündigung nicht fristgerecht eingegangen sei.

Da ich um die genaue rechtliche Lage dieser Thematik und meiner berechtigten Forderung weiß, aber eine zeitaufwändige Auseinandersetzung mit ExtraEnergie nicht möchte, nutze ich nun den Weg via ReclaBox, um im Sinne aller den Fall schnell abzuschließen.

Ich möchte, dass ExtraEnergie mir die berechtigte Forderung nach Sonderkündigungsrecht gemäß § 41 Abs. 3 EnWG einräumt und mir das restliche Guthaben meines Kundenkontos auszahlt.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Akzeptanz meines Sonderkündigungsrecht gemäß § 41 Abs. 3 EnWG und Auszahlung des restlichen Guthabens meines Kundenkontos


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.08.2015 | 10:10
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir haben Sie bezüglich Ihres Anliegens bereits separat kontaktiert. Die Fachabteilung bearbeitet Ihr Anliegen mit Nachdruck. Sie werden umgehend benachrichtigt, sobald weitere Informationen für Sie vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (1)


19.09.2015 | 13:12
von ReclaBoxler-2232106 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher noch keine zufriedenstellende Lösung. Wollen mir mein Sonderkündigungsrecht nicht zugestehen. Haben bisher meine letzte Antwort-Mail nicht erwidert.




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