1614 Views | 19.08.2015 | 11:40 Uhr
geschrieben von Wladi Mill

Zurbrüggen Wohnzentrum GmbH (Unna)

Kauf abgebrochen. An Eltern mit kleinen Kindern.

SCHLAGWORTE

Wir haben so etwas noch nie erlebt, Wir, ich, meine Frau und unsere 2 Kinder, einer mit Behinderrung wollten heute den 15.8.2015 bei Zurbrüggen Unna eine Esstischgruppe kaufen (Esstisch und 4 Stühle), und haben auch was passendes gefunden, dann kam die Mitarbeiterrin und fragte uns, ob wir Hilfe brauchen. Wir habe ihr unseren Wunsch gesagt und sind zusammen mit Ihr zum Computer gegangen, weil Sie schauen musste, ob die Sachen da sind oder ob die bestellt werden müssen. Die Sachen mussten bestellt werden und in dem Moment, wo wir mit der Mitarbeiterrin den Kauf abschliessen wollten, hörten wir wie unsere Kinder von einem anderen Mitarbeiter angeschrien wurden weil Sie etwas zu laut, Fröhlich miteinander gespielt haben und haben angeblich den Mitarbeiter beim Kundenberaten gestört. Ich finde das könnte mann uns als Eltern freudnlich sagen, aber das war nicht der Fall. Dann habe ich zu der Verkäuferrin gesagt, "Es tut mir Leid aber bei euch werde ich nie mehr was kaufen, und brechen Sie bitte den Kauf ab." "Ich hoffe Sie Verstehen mich, Es wurden gerade unsere Kinder von ihrem Mitarbeiter angeschrien." Sie sagte, " Ich werde mit ihm sprechen. " Und dann habe ich das alles an der Info gemeldet und Sie rufften den Filialleiter, dann haben wir uns bei ihm beschwert, ausser "Es tut mir Leid" konnte er nichts sagen. Ich sagte nur zu ihm "Das war das letzte Mal, das ich hier war".

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Meine Forderung an Zurbrüggen Wohnzentrum GmbH: Den Verkäufer abmahnen


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Kommentare und Trackbacks (6)


19.08.2015 | 12:25
von Thomas Müller 1 | Regelverstoß melden
Was soll mir das jetzt als Kunde mit kleinen Kindern sagen?
Natürlich war das Verhalten des Mitarbeiters - jetzt muss man natürlich auch wissen, wie man "anschreien" ausleget - nicht in Ordnung. Vielleicht haben die Kinder ja in der Tat lautstark gestört, was wiederum das Thema Aufsichtspflicht der Eltern auf den Plan holt!
Ist ja ein "Möbelhaus" und nicht das Smalland bei IKEA.

Der Chef hat für seinen Mitarbeiter geäußert, dass es ihm leid tut, was also soll nun die Forderung nach einer Abmahnung?

Tut mir leid, verstehe ich nicht.

19.08.2015 | 13:49
von ReclaBoxler-7460335 | Regelverstoß melden
Ein Einrichtungshaus ist ja bekanntlich kein Kinderspielplatz. Sie als Eltern haben somit infolge Ihrer Aufsichtspflicht dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Kinder sich angemessen verhalten. Wieso haben Sie die Kinder unbeaufsichtigt "laut und fröhlich" im Einrichtungshaus spielen lassen? Tut mir Leid, aber Ihre Empörung ist fehl am Platze.

19.08.2015 | 17:45
von Ein Nutzer | Regelverstoß melden
Es ist neuerdings üblich, dass Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht mehr wahrnehmen. So ein Verhalten ist ganz einfach unverschämt und rücksichtslos.

Es ist natürlich richtig, dass man deshalb die Eltern ermahnen sollte und im Wiederholungsfall auch ein Hausverbot in Betracht ziehen kann. Sich mit den Kindern persönlich rumzuärgern ist grundsätzlich falsch. Verantwortlich sind in jedem Fall die aufsichtsführenden Personen, in diesem Fall die Eltern.

20.08.2015 | 22:23
von ReclaBoxler-7145635 | Regelverstoß melden
Meine Forderung an Zurbrüggen Wohnzentrum GmbH:

Dem Kunden ein Hausverbot erteilen und gleichzeitig die zuständige Jugendfürsorge informieren, dass diese Eltern offensichtlich nicht in der Lage sind ihre Kinder zu erziehen.

23.08.2015 | 11:51
von Steve Ale | Regelverstoß melden
Ausichtspflicht ist hier schon das richtige Thema in dem Zusammenhang.
Eine Abmahnung würde von zuständigen Arbeitsgericht direkt kassiert. Zurbrüggen sollte auf diese Beschwerde tunlichst nicht reagieren. Das wäre die einzig richtige Reaktion auf so einen Mumpitz.

27.08.2015 | 22:39
von Wladi Mill noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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