Durch Care-Energy endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 6146 Views | 23.08.2015 | 10:38 Uhr
geschrieben von Tina Reichelt

Care-Energy (Hamburg)

Kündigung durch Care energy wegen Nachfrage der SIM-Karte

DAS war heute der Hammer! Ich bin seit ca. 3 Jahren Kundin bei care-energy. Es gab schon einige Sachen, die mir nicht "gepasst" haben, allerdings habe ich darauf verzichtet, mich zu beschweren.

SCHLAGWORTE

Irgendwann - ich glaube im April - kam das Angebot mit der kostenlosen SIM-Karte, die ich natürlich sofort bestellt habe. Nach ca. 4 Wochen habe ich mir gewagt, über den Online-Chat nachzufragen, wann ich denn mit der Zusendung der Karte rechnen könnte.

Als Antwort erhielt ich dort, dass diese Karte ja wohl völlig kostenfrei wäre und ich "gefälligst" zu warten habe, bis irgendwann eine Antwort oder (;-)) )) die Karte kommt.

Nach weiteren 4 Wochen fragte ich wieder im Online-Chat nach und erhielt dieselbe Antwort.

Es vergingen wieder Wochen und heute morgen fragte ich wieder nach und erhielt die Standardantwort. Nachdem ich mitgeteilt hatte, dass ich auf die Karte schon ca. 5 Monate warte, wurde mir per Online-Chat mitgeteilt, dass ich doch die Karte noch einmal per Mail bestellen könnte. Da ich mein Passwort nicht mehr wusste, habe ich dieses angefragt. Die Mitteilung: "Ihr Passwort ist hier nicht bekannt. " ließ mich dann doch staunen. Da ich zwei Mail-Adressen angegeben hatte, versuchte ich es mit der zweiten - nix!

Dies habe ich per Online-Chat mitgeteilt. Mir wurde dann eine Mail-Adresse mitgeteilt, unter der ich die Karte "noch einmal" bestellen könnte. Nach einigem Hin und Her bekam ich eine Bestellbestätigung und gleichzeitig die Mitteilung, dass meine SIM-Karte mit heutiger Post versendet wurde.

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Kurze Zeit später erhielt ich folgende Nachricht:

"Sehr geehrte Frau.

ich lasse mir nach bestimmten Kriterien ausgewählte Kundenmails zur persönlichen Problemlösung vorlegen, Ihre aktuelle Zuschrift gehört dazu. Wir werden Ihre Geduld mit unserem innovativen, ökologischen und sozialen Unternehmen nicht länger auf die Probe stellen und machen hiermit von unserem vertraglich fixierten Kündigungsrecht aller Verträge mit Ihnen Gebrauch. Dies erspart Ihnen unangenehme weitere Kommunikationen und die Mühe Aussagen abseits dieser Mail wofür auch immer zu archivieren. Sie erhalten eine Kündigungsbestätigung und nach Vorliegen der Daten für Ihren Anschluss durch den Netzbetreiber eine Schlussrechnung.

Ich lasse prüfen, ob Ihre Bestellung bei den heute versandten 2000 SIM-Karten enthalten ist, Sollten Sie in den kommenden Tagen eine Karte erhalten, ist diese gemäß Vertragsbedingungen umgehend zurück zu schicken. Eine Nutzung ist vertragsgemäß auf Grund der ausgesprochenen Kündigung ausdrücklich untersagt.

Mit freundlichen Grüßen
M. M.
Leiter Public Affairs
Mitglied der Geschäftsleitung

DAS finde ich dann schon echt einen HAMMER, oder?

Ich habe mich bisher weder durch das Netz noch durch Medien hinsichtlich dieses Stromanbieters beeinflussen lassen.

Nun ist aber Schluss mit lustig!

Ich bekomme eine Kündigung meines Energievertrages, weil ich nach der Lieferung meiner bestellten SIM-Karte frage? Das ist doch absurd!

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Meine Forderung an Care-Energy: Entschuldigung und Zusendung der bestellten SIM-Karte


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.09.2015 | 11:29
Firmen-Antwort von: Care-Energy
Abteilung: Rechtsabteilung

Sehr geehrte Frau Reichelt,

zunächst weisen wir darauf hin, daß die für Sie geltenden AGB keine solche Klausel enthalten. Selbst wenn dies anders wäre, wäre die durch Rechtsgeschäft vereinbarte Schriftform durch die Übersendung unserer E-Mail hier gewahrt (§ 127 Abs. 2 BGB).
Unsere Aufforderung zum Vertragschluß mit einem anderen Versorger und der Hinweis auf Ihre Schadensminderungspflicht sollen Sie lediglich davor schützen, einen Schaden schuldhaft zu verursachen, welcher nicht von uns zu ersetzen wäre (vgl. § 254 BGB).
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, die Schlichtungsstelle Energie zu bemühen. Für uns ist die Sache vorbehaltlich eines förmlichen Verfahrens hiermit ausgeschrieben.

Mit den besten Wünschen
Daniel Kaethner

Rechtsabteilung

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Kommentare und Trackbacks (22)


23.08.2015 | 19:13
von Tina Reichelt | Regelverstoß melden
 spider monkey Ke Bo:

Was ein Vertrag bedeutet, muss mir niemand erklären.

Was ich wegen der SIM-Karte unternommen habe, steht im Text - nicht mehr und nicht weniger.

Mit Vermutungen kommt man nicht weiter, wie man sieht.

(übrigens wird meine Beschwerde hier wohl noch einmal ähnlich erscheinen, weil ich für diese hier keine Bestätigung bekommen habe und somit dachte, sie wäre nicht angekommen. Dies nur vorab zur Info, falls noch mehr "vermutet" wird.)

24.08.2015 | 06:58
von Tina Reichelt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die SIM-Karte ist vor Veröffentlichung meines Beitrages eingegangen, jedoch "darf" ich diese laut o. g. Schreiben nicht nutzen.


25.08.2015 | 22:06
von Silvio 1953 | Regelverstoß melden
Haha, typisch Care und typisch M. M (wie der Monat)!

Wer nur einen hauch von Kritik übt wird gekündigt. Ganz mieser Stil, aber seit Jahren so.

Wer kritik übt oder was postet was Herrn K. nicht passt wird Mundtod gemacht!

Auch wenn diese SIM Karte nichts kostet, heisst es nicht das man Monate drauf warten muss.
Auch hier wurde durch die Bestellung im Shop ein Rechtsgeschäft getätigt.

Aber wie man in verschiedenen Facebookgruppen lesen kann soll es nur angeblich 3000 Karten geben. Und diese halten nicht die Versprechen, nur 500mb statt 10gb usw.

26.08.2015 | 07:40
von Tina Reichelt | Regelverstoß melden
Es war ja nicht einmal so, dass ich Kritik geübt hätte, sondern ich habe einfach die "Frechheit" besessen nachzufragen, wann ich mit meiner vor Monaten bestellten Karte rechnen kann.

Auf eine Kündigung warte ich übrigens noch heute!

"Auch wenn diese SIM Karte nichts kostet, heisst es nicht das man Monate drauf warten muss. "

Das waren auch meine Gedanken.

Bei FB bin ich leider nicht. Komischerweise habe ich zwei Tage nach Eingang der obigen Mail die Karte bekommen (die ich lt. Mail nicht nutzen darf)., was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann, denn eine Nutzung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (so ich denn eine Kündigung bekomme) müsste doch rechtlich in Ordnung sein.

Das sind ganz seltsame Geschäftsgebaren.

27.08.2015 | 21:55
von Tina Reichelt | Regelverstoß melden
AKTUALISIERUNG!

Heute bekam ich von meinem Grundversorger einen netten Brief, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich ab 08.09.2015 in die Grundversorgung "falle".

Eine Nachfrage ergab, dass Care-energy mich wohl zu diesem Datum "abgemeldet" hat.

. ohne Kündigung, ohne Kündigungsfrist - wieso wundert mich das nicht?

Eine Mail ging an Herrn M., die ich bei Bedarf gerne veröffentlichen werde.

Allerdings habe ich wenig Hoffnung, darauf eine Antwort zu erhalten. Aus einem Gefühl heraus möchte ich gerne einen Anwalt beauftragen - einfach nur, weil es um's Prinzip geht.

28.08.2015 | 12:00
von Tina Reichelt | Regelverstoß melden
Vielen Dank für Ihre Nachricht und die Info zur Schlichtungsstelle.

AGB

"7. Vertragsdauer, Kündigung

7.1. Vertragsbeginn ist der Lieferbeginn.

7.2. Der Vertrag ist unbefristet. Er kann von jeder der Parteien mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.

7.3. Das Recht der Care-Energy mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung mit Kündigungsandrohung um mehr als 2 Wochen in Verzug ist.

7.4. Jede Kündigung bedarf der Schriftform, wobei der Tag der Postaufgabe maßgeblich ist. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, bleibt hiervon unberührt. Dieser Vertrag kann fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages trotz Abmahnung schwerwiegend verstoßen wurde. "

Die Antwort auf eine Mail meinerseits vom 27.08.2015 steht noch aus, obwohl ich auch da wenig Hoffnung habe.

28.08.2015 | 13:20
von Silvio 1953 | Regelverstoß melden
Hallo Tina,

das ist eine Frechheit. Klar hat Care das Recht zur Kündigung, aber dann fristgerecht.

Von wann ist die Email von M. Mä.? Scheinbar wurde auch an dem Datum die Kündigung ausgeführt.

Du hättest frühestens zum 30.09.2015 gekündigt werden dürfen, dann hätte die Kündigung bis zum 18.08.2015 ausgesprochen werden müssen.

Wurde die Kündigung erst ab dem 19.08.2015 ausgesprochen, wäre der 31.10.2015 der nächstmögliche Kündigungstermin.

Du hast auf jeden Fall das Recht das Care die Mehrkosten erstattet. Die Schlichtungsstelle solltes Du einschalten.

28.08.2015 | 15:38
von Tina Reichelt | Regelverstoß melden
Hallo Silvio,

ja, "Frechheit" ist wohl noch nett ausgedrückt.

Die Mail von M. ist vom 19.08.2015, frühester Kündigungstermin wäre, wenn überhaupt, demzufolge der 30.09.2015.

Allerdings sagen die AGB's aus, dass eine Kündigung schriftlich zu erfolgen hat. Also habe ich - laut deren eigenen AGB's - noch keine Kündigung erhalten.

Eine Kündigung aus wichtigem Grund kommt ebenfalls nicht infrage, da ich niemals eine Abmahnung bekommen habe, warum auch?

Die Schlichtungsstelle werde ich auf jeden Fall einschalten, denn wenn sich alle Kunden dieses Geschäftsgebaren gefallen lassen würden, dann könnte dieser Energieversorger ja ewig so weitermachen und das geht gar nicht!

28.08.2015 | 18:09
von Tina Reichelt | Regelverstoß melden
Vielen Dank für die Antwort.

Aber, selbst wenn die Kündigung per Mail zulässig wäre, müsste die Unterschrift signiert sein, soweit ich das gegoogeld habe - oder?

Okay, ich will jetzt auch keine Korinthen kacken.

Wenn diese Mail also als Kündigung gelten sollte, dann ist das halt so.

Vielleicht kann mir auch bei dieser Frage die Schlichtungsstelle helfen.

28.08.2015 | 18:34
von Tina Reichelt | Regelverstoß melden
"§ 127 (BGB)
Vereinbarte Form

(1) Die Vorschriften des § 126, des § 126a oder des § 126b gelten im Zweifel auch für die durch Rechtsgeschäft bestimmte Form.

(2) Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten schriftlichen Form genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, die telekommunikative Übermittlung und bei einem Vertrag der Briefwechsel. Wird eine solche Form gewählt, so kann nachträglich eine dem § 126 entsprechende Beurkundung verlangt werden.

(3) Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten elektronischen Form genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, auch eine andere als die in § 126a bestimmte elektronische Signatur und bei einem Vertrag der Austausch von Angebots- und Annahmeerklärung, die jeweils mit einer elektronischen Signatur versehen sind. Wird eine solche Form gewählt, so kann nachträglich eine dem § 126a entsprechende elektronische Signierung oder, wenn diese einer der Parteien nicht möglich ist, eine dem § 126 entsprechende Beurkundung verlangt werden.

31.08.2015 | 18:12
von Tina Reichelt endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Care-energy teilte mir heute mit, dass die Kündigung zum 08.09.2015 bestehen bleibt und mir bis zu diesem Tag genügend Zeit bleiben würde, mir einen neuen Anbieter zu suchen, wozu man mich gleichzeitig aufforderte!


31.08.2015 | 19:33
von Tina Reichelt | Regelverstoß melden
Vielen Dank für die Antwort!

Dass ich die Schlichtungsstelle "bemühen" werde, habe ich CE bereits mitgeteilt.

Wie allerdings schon geschrieben, dürfte ein Anbieterwechsel bis zum 08.09.2015 schwierig werden. Den erstbesten bzw. billigsten werde ich ganz bestimmt nicht mehr ins Auge fassen!

01.09.2015 | 17:35
von Tina Reichelt | Regelverstoß melden
Die "Kündigung" ist die in der o. g. Beschwerde zitierte Mail von CE - mehr nicht.

Na klar bin ich bestrebt, so schnell wie möglich einen guten Versorger zu finden. Allerdings kann mir CE nicht VORSCHREIBEN, dass die Zeit bis 08.09.2015 dafür ausreichend ist. Für mich ist dies zeitlich eben nicht zu schaffen.

Werde gleich nochmal auf der Seite der Schlichtungsstelle aufkreuzen. Vielen Dank nochmal für die Info - auch bezüglich der Versorgerwahl! ;-)

01.09.2015 | 18:01
von Tina Reichelt | Regelverstoß melden
Info: Schlichtungsantrag ist gestellt.

01.09.2015 | 18:32
von Tina Reichelt | Regelverstoß melden
Soeben habe ich einen neuen Anbieter auf der von Ihnen empfohlenen Seite gefunden (hatte vorher schon andere Vergleichsportale bemüht) und bin nun gespannt, wann die Belieferung erfolgen kann.

Nunmehr geht es noch um den eventuell entstehenden Schadenersatz und die Aufklärung von Bestands- und vielleicht Neukunden dieses Unternehmens.

Diese Geschäftspraktiken kann man einfach nicht akzeptieren!

14.09.2015 | 16:13
von Silvio 1953 | Regelverstoß melden
Hallo Tina, bitte informiere auch dringend die Bundesnetzagentur über die Abmeldung ausserhalb aller Fristen.

verbraucherservice-energie spider monkey bnetza.de

Es ist eine Frechnheit was CE sich da erlaubt!

15.09.2015 | 18:55
von Tina Reichelt | Regelverstoß melden
Vielen Dank für Eure Kommentare!

Probieren werde ich es mal bei der Bundesnetzagentur, denn Versuch macht ja bekanntlich "kluch". ;-)

Ach ja, bis jetzt keine Reaktion von CE auf das Schreiben der Schlichtungsstelle - ebenso keine Reaktion auf die Meldung des Zählerstandes vom 08.09.2015 - ich bleibe gespannt.

15.09.2015 | 19:22
von Tina Reichelt | Regelverstoß melden
CE hat 3 Wochen Zeit - so die Auskunft der Schlichtungsstelle. Diese 3 Wochen dürften (falls durch die Schlichtungsstelle am gleichen Tag per Mail gesendet wie mir) am 22.09.2015 "rum" sein.

16.09.2015 | 13:14
von Silvio 1953 | Regelverstoß melden
Hallo 7492981,

unabhängig davon ob die Bundesnetzagentur Ihrer Meinung nach nicht mehr dafür zuständig ist, ist das aber die einzige Stelle die CE endlich den Hahn abdrehen kann.

Die Bundesnetzagentur ist auch weiterhin für Beschwerden dieser Art dankbar. Es geht hier nämlich um klare Verstoße gegen die GPKE und gegen die Vorgaben der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur kann sehr sehr Hohe Bußgelder verteilen und macht dieses auch wenn sich die Beschwerden häufen.

JEDER der seine Abrechnung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist erhält sollte CE eine Frist von einer Woche setzen und dann die Schlichtungsstelle einschalten und die Bundesnetzagentur in Kenntnis setzen.

10.10.2015 | 17:51
von Tina Reichelt | Regelverstoß melden
CE hat es bis zum heutigen Tag noch nicht für nötig gehalten, mir eine Abschlussrechnung zu erteilen, obwohl ich bereits am 08.09.2015 den Zählerstand mitgeteilt habe.

Das sagt doch schon Einiges aus.

17.10.2015 | 10:54
von Tina Reichelt | Regelverstoß melden
Vielen Dank für die Info.

Dann werde ich noch eine Woche warten.

19.01.2016 | 16:31
von Gabriela Schneider | Regelverstoß melden
Seit ja vorsichtig mit der Sim-Karte! Muss eine Rechnung von über 1300,00 Euro bezahlen wegen angeblicher Internetkosten die ich nie gebraucht habe. Mein Anwalt muss sich nun darum kümmern.



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