Hartlauer Optik
Sorglospaket wird zum Sorgenvoll Paket
Bestell-/Kundennummer: Polizze 800/1570441-6
Sehr Geehrte Damen und Herren!
Hatte mir im Jänner 2013 bei Hartlauer in 1140 Wien Hütteldorfer Staße eine Brille mit dem Sorglos-Paket gekauft. Dieses Paket endet nach ZWEI Jahren, beim Abschlussgespräch mit dem Verkäufer, fragte ich, ob ich nach Ende der Zwei Jahre, das Paket SELBER kündigen muss. Als Antwort bekam ich, nach Zwei Jahren ENDET der Vertrag von ALLEINE.
Heute, 2015 bezahle ich nich immer 24.40 Im Monat, weil laut Auskunft bei UNIQA Österreich, muss ich persönlich, mit Unterschrift kündigen und es täte Ihnen leid wegen der Falschauskunft, aber - leider. Durch diese falsche Auskunft bezahle ich ein Jahr weiter diese 24.40 Euro monatlich und die Brille verteuert sich um 290. - Euro. Genau so werden Pensionisten, wie ich abgezockt und kann nur JEDEM abraten, bei solchen Firmen, Geschäfte abzuwickeln, es gibt viel günstigere Brillenanbieter.
26.08.2015 | 11:38
Abteilung: Optik
Sehr geehrte Kundin!
Grundsätzlich ist das Brillen-Sorglos-Paket eine Krankenversicherung für Brillenträger, mit einer Mindestertragsdauer von 24 Monaten und den üblichen Versicherungs- Richtlinien zur Vertragskündigung. Diese Punkte sind sowohl in Ihrem Tarifblatt, als auch in Ihrem Versicherungsvertrag genau angeführt.
Neben Ihrer Brille um 0,- beinhaltet diese Versicherung auch alle etwaigen Schäden die bei dieser Brille entstehen könnten, wie Bruch –Beschädigung – Sehstärkenveränderung und Verlust.
Darüber hinaus haben Sie 24 Monate nach Erhalt der letzten Brille wiederum Anspruch auf eine neue Brille um 0,-.
Für dieses Paket an Leistungen bezahlen Sie eine monatliche Versicherungsprämie – keine Monatsrate wie bei einer Teilzahlung.
Laut Ihrem Vertag, können Sie Ihre Brillen-Sorglos-Versicherung bis Ende des 23sten Monates bei UNIQA erstmals schriftlich kündigen. Wenn diese Frist bereits verstrichen ist, läuft der Vertag automatisch 12 Monate weiter. Sie können den Vertrag jederzeit zum Ablauf dieser Frist schriftlich kündigen.
Selbstverständlich bleiben alle Versicherungs-Leistungen bis zu diesem Kündigungsdatum aufrecht. Daher könnten Sie auch die neue Brille in Anspruch nehmen und den Vertrag kündigen.
Dies hätte jedoch den Nachteil, dass Sie von UNIQA 24 Monate für einen Neuvertrag gesperrt werden würden.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
verlieren dadurch (Punkt 3.6. AVB) ihre Gültigkeit. Werde mich denmächst bei Hartlauer erkundigen, ob dieser Punkt 3.6. AVB die neue Brille betrifft, ob ich sie bekomme oder nicht, Habe doch bereits 2015,195.20.-Euro an UNIQA Österreich bezahlt.
Hartlauer hat mir einen neue Brille gegeben und INIQA Österreich hat mich von dem Vertrag mit 31. August entlassen.