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Durch ROLLER gelöste Beschwerde. | 963 Views | 28.08.2015 | 11:29 Uhr
geschrieben von Neubauer Storbeck Neubauer

ROLLER GmbH & Co. KG (Gelsenkirchen-Buer)

Reklamation, kein Entgegenkommen, verschwendete Zeit

Im März 2015 kauften wir eine Wohnlandschaft bei der Firma Roller Möbel - Rangsdorf (Birkenweg 3, 15834 Rangsdorf).

SCHLAGWORTE

Ein spannender Kinofilm ist langweilig dagegen was uns passiert ist. Die erste Wohnlandschaft wird geliefert nach 6 Wochen, wussten wir, okay.

Das Teil war in der Verarbeitung fehlerhaft, kann passieren, wurde neu bestellt und ausgetauscht. Die zweite Wohnlandschaft wird geliefert und ausgetauscht, oh man derselbe Fehler und noch mehr.

Wir schon sauer und zum dortigen Markt gefahren, mit der Bitte den Marktleiter zu sprechen. Der Marktleiter hatte nur diese Antworten gegeben, dass wir vom Kaufvertrag zurück treten können oder wir brauchen ja eine andere Lösung. Eine Kundenberatung oder eine Alternative wurde uns nicht angeboten.

Wir haben dann den Vorschlag gemacht, dass wir es mit einer dritten Wohnlandschaft versuchen. Dies hätten wir lieber lassen sollen. Wir wurden dann von einer Mitarbeiterin im Juli 2015 informiert dass die dritte Wohnlandschaft ebenfalls fehlerhaft ist und sie diese nicht ausliefern möchten.

Wir haben das Teil nicht gesehen, Gott sei Dank. Wir wieder hin, Marktleiter etc. Es waren keine Kompromisse, bis heute keine Entschuldigung oder sonst irgendwelche Vergleiche usw. machbar.

Wir schrieben eine Beschwerde an die Zentrale, kann euch mitteilen ebenfalls umsonst. Da stelle ich mir ein paar Fragen. Sollte ein Marktleiter nicht in der Lage sein mal kurz mit dem Hersteller sprechen das die dritte Ware ordentlich verarbeite wird? Sollte ein Marktleiter in der Lage sein wenigstens eine Entschuldigung äußern? Sollte ein Marktleiter in der Lage sein uns einen Kompromiss anbieten? Kompromisse gab es auch seitens der Zentralle auch nicht.

Das Ende vom Lied, Roller holt das Teil ab und wir bekommen unser Geld zurück. Nachdem wir einem renommierten Möbelhaus diese Geschichte geschildert haben bekommen wir eine Wohnlandschaft geliehen bis wir unsere ausgesucht Ware bekommen das nenn ich mal kundenorientierten Verhalten.

Fazit, Roller kommt für uns nicht mehr in Frage denke versteht jeder. Wir sind froh wenn das Teil abgeholt wird bei den ganzen Ärger.

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Meine Forderung an ROLLER GmbH & Co. KG: Mehr Kundenorientierung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.08.2015 | 11:29
Firmen-Antwort von: ROLLER GmbH & Co. KG
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

es tut uns leid, dass die von Ihnen gekaufte Wohnlandschaft gleich mehrfach fehlerhaft war und Ihnen von Seiten des Marktes keine Lösung angeboten wurde. Wir leiten diesen Fall umgehend zur Prüfung weiter.

Viele Grüße

Ihr ROLLER-Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (6)


28.08.2015 | 14:53
von Neubauer Storbeck Neubauer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Steht bei der Firma Roller zur Prüfung des Sachverhalts. Hatten wir alles schon mal. Wenn ich die anderen Beiträge lese wird sich da auch nix ändern, kann auch sein das wieder ein "kleiner" Mitarbeiter zu irgend einer Aussage verdonnert wird.


31.08.2015 | 15:33
von Neubauer Storbeck Neubauer | Regelverstoß melden
In Mecklenburg Vorpommern gab es im lokalen Anzeiger in Waren ein dickes Lob für Roller. Man sollte vielleicht auch mal solch negative Sachverhalte veröffentlichen. Uns wurde mitgeteilt das bei ndr-markt.de dies Problem mal geschildert werden sollte, erfahren von ein paar Bewohner aus Waren wo wir unsern Urlaub verbrachten.

31.08.2015 | 18:02
von Neubauer Storbeck Neubauer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.09.2015 | 18:52
von Neubauer Storbeck Neubauer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Denke eine Antwort auf meine Forderung wäre das mindeste was ich von der Firma Roller erwarten kann.


14.09.2015 | 08:52
von ROLLER GmbH & Co. KG

Sehr geehrter Kunde,

wir nehmen hiermit Bezug auf Ihre Ausführungen vom 28.08.2015.

Die geschilderten Abläufe können uns von den Kollegen nicht bestätigt werden. Richtig ist, dass es zu einem Austausch der Wohnlandschaft gekommen ist und auch die Austauschwohnlandschaft Beschädigungen aufwies.

Da ein weiterer Austausch, der ursprünglich vereinbart war, keinen Erfolg versprach, einigte man sich auf eine Wandlung des Kaufvertrages.

Im Zuge dieser Wandlung ist es zu Missverständnissen bzw. unterschiedlichen Vorstellungen hinsichtlich des weiteren Vorgehens der Kaufvertragsrückabwicklung gekommen, die erst durch den Einsatz unserer Zentralverwaltung beseitigt werden konnten.

Es sollte verständlich sein, dass Kaufpreise ohne Warenrückgabe Zug um Zug nicht ausgezahlt werden können. Dieser Wunsch hat letztendlich zu Missverständnissen geführt, weshalb sich die Angelegenheit zeitlich verzögert hat.

Letztendlich ist schnellstmöglich eine Warenrücknahme sowie Kaufpreisauszahlung erfolgt.

Viele Grüße

Ihr ROLLER-Kundenservice



29.10.2015 | 09:40
von Neubauer Storbeck Neubauer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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