Durch eprimo gelöste Beschwerde. | 604 Views | 06.09.2015 | 11:05 Uhr
geschrieben von Susanne Staib

eprimo GmbH (Neu-Isenburg)

Sonderkündigung Stromlieferung - Keine Kündigungsbestätigung

Bestell-/Kundennummer: 42257652

Aufgrund der zugestellten Preiserhöhung zum 01.10.15 wurde der Vertrag vom mir fristgerecht am 18.08.15 per Fax mit Bezug auf das bestehende Sonderkündigungsrecht zum 30.09.15 gekündigt. Ein zeitgleich von mir gekündigter Zähler wurde ordnungsgemäß bearbeitet und die Kündigung am 20.08.15 kurzfristig bestätigt.

SCHLAGWORTE

Die telefonische Aussage am 21.08.15 seitens eprimo war, dass auch für den bisher unbestätigten Zähler das Fax mit der Kündigung vorliegen würde und die Lieferung zum 30.09.15 enden würde. Meine Frage, ob ich die Kündigung noch per Einschreiben nachreichen müßte, wurde insofern beantwortet, dass dies nicht nötig sei, da die Faxkündigung korrekt wäre und vorliegen würde. Die schriftliche Bestätigung würde folgen. Am Dienstag, den 25.08.15 ergab ein nochmaliges Telefonat das gleiche. Gestern am 27.08.15 erfolgte mein dritter Anruf bei eprimo mit Verweis auf die umgehende Ausstellung und Zusendung der Kündigungsbestätigung. Bis jetzt ohne Reaktion.

Für mich ist es nicht nachvollziebar, dass ein Vorgang, welcher zwei Faxseiten mit zwei Zählernummern enthält nur zur korrekten Bearbeitung eines Zählers und zur Nichtbearbeitung des zweiten Zählers führt. Meiner Meinung nach, wird der Vorgang von eprimo absichtlich verschleppt, da es sich um den letzten verbliebenen Zähler handelt. Ich habe insgesamt 3 Zähler, wobei der erste bereits im Juni für den 31.07.15 von mir auch mit Sonderkündigungsrecht gekündigt wurde. Hier lief es reibungslos.

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Meine Forderung an eprimo GmbH: Umgehende Kündigungsbestätigung


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


13.09.2015 | 11:18
von Susanne Staib gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Belieferungsende 30.09.15 wurde mittlerweiöe bestätigt. Allerdings bleibt abzuwarten, ob das auch alles klappt. Für den von mir abgemeldeten Zähler per 31.07.15 wurde z. B. Anfang September ein Betrag von meinem Konto eingezogen, welcher den Abschlag vom August plus die Rückbuchung der Gutschrift, welche aus der Schlußrechnung hervorging, beinhaltete. Nach Rückholung des unrechtmäßig abgebuchten Betrages, erhielt ich die obligatorische freundliche Mahnung mit den entsprechenden Gebühren. Das hat sich mittlerweile geklärt - zeigt aber das Verhalten und die Arbeitsweise von eprimo. Nie wieder werde ich zu diesem Stromanbieter wechseln.




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