TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)
TeldaFax akzeptiert Widerspruch nicht
Ich habe vor vier Wochen mir einen Vertrag online von teldafax zuschicken lassen, den ich jedoch nicht unterschrieben habe. Daraufhin kam eine Vertragsbestätigung und eine Rechnung über 375 €, die von meinem Konto abgebucht werden.
Ich habe das Geld gleich zurückgehen lassen, habe dann die Hotline angerufen, wieso sie mir einfach abbuchen. Der nette Kundenberater meinte, ich solle, wenn ich ich nicht zufrieden bin, einen Widerspruch schreiben. Kurz unverbindlich. Ich hätte noch bis zum 21.06. Zeit. Also bin ich direkt zur Post gegangen und habe es als Einschreiben am 20.06. weggeschickt.
teldafax schickte mir als Antwort, dass sie meinen Widerspruch sehr bedauern, er aber leider zu spät kam, was ja nicht sein kann. Es gilt doch das Datum des Poststempels. Mein Problem ist jetzt, dass ich leider die Quittung verloren habe und teldafax den Briefumschlag zufällig nicht mehr hat, auf dem das Datum steht, nur mein Schreiben, was ja auch mit dem 20.06. dattiert ist.
Was kann ich jetzt machen. Ich denke, dass der Vertag eher nicht rechstgültig ist, da ich ja nichts unterschrieben habe und ich aus diesem "Vertrag" raus möchte.
06.08.2009 | 11:58
Abteilung: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hallo E. Von Bargen,
Ihr Schreiben ist bei uns mit dem Eingangsstempel vom 22.06. gekennzeichnet, daher kommen wir Ihrem Wunsch gerne nach und haben den Vertrag storniert. Ein entsprechendes Schreiben erhalten Sie noch. Allerdings hat Ihr bisheriger Anbieter dem Wechsel schon zugestimmt, so dass Sie sich bei diesem dann nochmal melden müssen, damit Sie nicht plötzlich ohne Anbieter dastehen. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen konnten – und wie immer: bitte die Beschwerde als gelöst markieren, besten Dank auch hierfür!
Herzliche Grüße
Judith Tausendfreund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
TelDaFax Holding AG
Ein Vertrag muss nicht zwingend eine Unterschrift beinhalten. Das Zustandekommen eines Vertrages übers Internet ist ohne Unterschrift gang und gäbe und auch rechtens.
Warum haben Sie denn den Vertrag erst abgeschlossen und dann widerrufen?
Eigentlich müsste man solche Firmen per einstweiliger Verfügung und Zahlung einer Strafe in Höhe von mehreren 1000 € bestrafen, damit die es endlich mal lernen, dass man seine Kunden korrekt behandelt. Ohne drakonische Strafen machen die doch alle so weiter wie bisher. Leider!