Norisbank:
Und wieder Probleme mit der Norisbank
Norisbank:
Weigerung eine Überweisung anzunehmen
Norisbank:
14 € für Kartenzahlung
Norisbank:
Norisbank wirbt mit Weiterempfehlung
Norisbank:
Verbotene Eigenmacht bei Norisbank GmbH
1. Mahnschreiben mit Androhung einer Schadenersatzklage mit Androhung einer Anzeige wegen möglicher Unterschlagung, Nötigung etc. Zur Beachtung: Die einzig wirksame Zustellung im Kasperlescheinrechtsstaat BRD ist die Zustellung per Bote gegen Zustellungsprotokoll mit Nachweis der Übersendung der Willenserklärung.
2. Einstweilige Verfügung gegen die Bank auf Unterlassung und Herausgabe (auch für die Zukunft).
3. Beschwerde bei der Bankenaufsicht und bei dem Bankenverband (Beschwerdestelle).
Hinweis: Es existieren für den Schuldner keine wirksamen Beschwerdemittel gegen das Verhalten der Bank. Sollte ein Anwalt von einer sog. "Schuldnerberatungsstelle" dies also meinen, dann möge er doch bitte dies anhand von Entscheidungen in derartigen Fällen belegen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst