Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 526 Views | 11.09.2015 | 14:42 Uhr
geschrieben von Andreas Füllgraf

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Hunderte Abrechnungen

Bestell-/Kundennummer: 232018379700

So langsam reißt mir der Geduldsfaden. Ich bekomme ständig Nachzahlungen zugeschickt. Vorallem aus den letzen 4 Jahren! Ich wohne allerdings erst 3 Jahre hier.

SCHLAGWORTE

Kurz nach Einzug hat man e.on angeschrieben und die Zählerstände zugesand, dann kam, dass sie sich mit meinen Vermieter in Verbindung setzen, da die Zählerstände Lücken augfweisen? Dann kam nichts mehr. Letztes Jahr war dann entlich jemand da um den Stand abzulesen - juhu, dann kam die fette Nachzahlung. Ok bezahlt und gut, dachte ich.

Jetzt wollen die wieder eine Nachzahlung seit 19.07.2011 bis 24.06.2015 haben ich bin aber doch erst Ende juli 2012 hier eingezogen.

Und dann habe ich lezten Monat meine Abschlagszahlung nicht rechtzeitig überwiesen, weil ich ja damit beschäftigt war mir über die nachzahlungen den mund fusselig zu reden, dann bekomm ich ne Mahnung über die doppelte summe? Hallo gehts noch. für august soll ich 12.8- 61 Euro dann wieder abschlag 12.08 - 61 euro Halloooooooooooooo - wo soll das denn nur enden?

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Eine vernünftige abrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.09.2015 | 14:42
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Guten Tag Herr Füllgraf,

Ihren Worten ist deutlich Ihre Verärgerung zu entnehmen. Das tut uns leid.

Die von Ihnen geschilderte Angelegenheit wird umgehend geprüft. Seien Sie versichert, wir werden uns in den kommenden Tagen dazu mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld.

Mit freundlichem Gruß

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


11.09.2015 | 17:03
von H. Schmitt | Regelverstoß melden
Dieses Vorgehen ist bei EON wahrlich keine Seltenheit.
Bei mir war jedesmal eine EDV-Umstellung schuld an Abrechnunsproblemen. ;-)

Bin seit Jahren Widerspruchskunde, seit dieser Zeit bekommt kein Versorger mehr eine Einzugsermächtigung.
Dauerauftrag über die monatlichen Zahlungen und fertig. Wenn der Versorger dann plötzlich andere Summen beansprucht, müssen die Konsorten sich mit ihnen in Verbindung setzen.
Anders geht es bei einem dermaßen unseriösen Geschäftsgebahren imho nicht.

13.09.2015 | 13:24
von H. Schmitt | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxer-7492981,

genauso habe ich es doch beschrieben.
Einzugsermächtigung stornieren, Überweisung der gekürzten Abschläge per Dauerauftrag mit Angabe des Vertragskontos und Kundennummer sowie des Abrechnungsmonats. Die Angabe des Abrechnungsmonats ist wichtig, damit wird verhindert, dass der Versorger mit von ihm geforderten aber widersprochenen Summen verrechnet.

Die zu zahlenden Summen teile ich dem Versorger in meinem Widerspruch mit.
Seit 2006 exerziere ich das durch.
Anfänglich gab es böse Briefe und Anrufe mit Klageandrohung. Einmal sogar einen Mahnbescheid, dem habe ich komplett widersprochen und das war es.
Man sollte sich halt nicht von denen ins Boxhorn jagen lassen, bei der heutigen Rechtslage kann eigentlich nur der Versorger verlieren.

10.10.2015 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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