Durch First Umzugslogistik endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 972 Views | 04.09.2015 | 19:52 Uhr
geschrieben von Georg Virnich

First Umzugslogistik (Köln)

Beschwerde: unseriöses Geschäftsgebahren

Bestell-/Kundennummer: Auftragsbestätigung 9621/321

Ich kann vor der Nutzung der Firma First Umzugslogistik UG (Hugo Eckener Str. 29, 50829 Köln) aufgrund meiner eigenen Erfahrung nur dringend warnen und raten, eine andere Spedition zu nutzen.

SCHLAGWORTE

Auftrag: Autotransport Neuwagen von Köln nach Spanien.

Schriftlich bestätigt war eine Woche Transportzeit: das Fahrzeug wurde zwei Wochen und zwei Tage zu spät geliefert.

Vereinbart war geschlossener Transport (teurer) : geliefert im offenen normalen Transporter.

Vereinbart war Tür zu Tür: nach langwierigen Verhandlungen wurde das Fahrzeug dann 3 km vom vereinbarten Lieferort angeliefert. Ausrede von First: Entladestelle durch großen Transporter nicht anfahrbar.

Hierzu: dies wurde durch andere Firmen schon früher praktiziert und es war ja geschlossener Transport mit max. vier Fahrzeugen vereinbart.

Das Fahrzeug wurde 22 km gefahren und mit diesem höheren km-Stand geliefert.

Das Fahrzeug hat Beschädigungen an der Front. Lapidare Bemerkung durch First-Umzugslogistik UG : man kann ja einen Anwalt einschalten.

Die Zentrale von First-Umzugslogistik UG in Köln nimmt nur Nachrichten an und gibt diese per E-Mail weiter. Kompetenter Ansprechpartner nicht erreichbar.

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Meine Forderung an First Umzugslogistik: Finanzielle Kompensation wg. Nicht-Erfüllung und Erstattung des Schadens.


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Kommentare und Trackbacks (9)


11.09.2015 | 22:00
von Georg Virnich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der lapidare Hinweis seitens First "schalten Sie doch einen Anwalt ein" ist die letzte Kommunikation.


25.09.2015 | 22:49
von Georg Virnich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.10.2015 | 07:20
von Dr. Angela May | Regelverstoß melden
Genau das Gleiche passiert mir gerade. Meine Beschwerde wird demnächst hier veröffentlicht. Vielleicht sollten wir uns zusammentun und gemeinsam wegen Nichterfüllung eines bestehenden Vertrages klagen. Mein Auto ist derzeit verschwunden, Herr Hansmann kann mir nicht einmal sagen, wo zwischen Berlin und Conil de la Frontera/Andalusien sich mein Fahrzeug gerade befindet. Es ist schon 12 Tage unterwegs, der Zustelltermin das 3. Mal verschoben, kein Ende in Sicht. Er scheint alles mit Subunternehmen abzuwickeln, auf die er gar keinen direkten Zugriff hat. Haben Sie jemals eine Rechnung erhalten?

16.10.2015 | 23:15
von Georg Virnich endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
First Umzugslogistik hat überhaupt nicht reagiert. Das passt zum sehr negativen Bild was klar Betrug und Veruntreuung bedeutet. First war noch nicht einmal bereit, ihre Haftpflichtversicherung zu benennen, damit ich bzgl. des Transportschadens mich an sie wenden kann. Ich bezweifele, dass die von mir bezahlte Versicherungsprämie für den Transport von First überhaupt an deren Versicherung weiter bezahlt wurde. Das Ganze ist eigentlich ein Fall für die Staatsanwaltschaft.


22.10.2015 | 13:26
von Dr. Angela May | Regelverstoß melden
Ich kann Ihnen nur raten, eine Anzeige zu erstatten um damit Ihre Ansprüche geltend zu machen! Die Versicherung erfahren Sie im übrigen im "Abspann" der Mails, die Sie von Herr H. erhalten haben. Wenn Sie nicht fündig werden, informiere ich Sie gerne.
Ich warte immer noch auf eine offizielle Rechnung, haben Sie jemals eine erhalten?
Dass sich Herr H. nicht meldet, entspricht exakt meiner Erfahrung. Seine Pöbelungen gingen dann noch ein paar Tage per Whatsapp weiter. Ich habe meine finanziellen Rückforderungen an ihn schriftlich zugestellt und ihm eine Frist gesetzt, die noch nicht erreicht ist. Danach werde ich anwaltlich gegen ihn vorgehen.

Ich denke, er sollte mit dieser Tour nicht durchkommen, zumal er mit Logos von Vereinigungen wirbt, denen er gar nicht angehört.

23.10.2015 | 00:23
von Dr. Angela May | Regelverstoß melden
Nee, aber das Eine ist genauso wichtignwie das Andere. Strafrechtlich sollte Betrug vereitelt und bestraft werden und privatrechtlich sollte der Mann erfahren, dass er Leistungen erbringen muss, für die er bezahlt wurde oder eben zurückzahlen muss, wenn er sie NICHT erbracht hat. Mit einer Strafanzeige lassen sich privatrechtliche Forderungen oft besser durchsetzen, weil das dahinter stehende System schneller erkannt und in Zusammenhang gebracht wird. Sollen wir uns dieser Erpressung in Ohnmacht beugen?

24.10.2015 | 07:58
von Dr. Angela May | Regelverstoß melden
Ist schin klar, dass man den Schadensersatz separat einklagen muss. Aber die strafrechtlich relevanten Geschehnisse bleiben ohne eine Strafanzeige ungeahnt und Herr H. kann die Menschen ungehindert weiterhin abzocken. Das kann ja so nicht sein.

11.01.2016 | 09:16
von Janett Schön | Regelverstoß melden
Hallo,

Wir haben mit unserem Umzug mit dieser Firma auch nur Probleme gehabt und schalten jetzt einen Anwalt ein.
Können Sie uns vielleicht jmd. empfehlen? Wie weit ist es bei Ihrer Klage jetzt?
Vielen Dank!

12.02.2016 | 11:57
von Dr. Angela May | Regelverstoß melden
Ich habe bisher noch keine Klage eingereicht, bin aber bereits mit einem RA in Kontakt. Hatte zu viel um die Ohren, die Verjährungsfrist ist ja noch nicht um.
Viel Erfolg wünscht
Angela May



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