749 Views | 20.09.2015 | 14:44 Uhr
geschrieben von D. Granzer

DEUBA GmbH & Co. KG (Losheim am See)

Ein normaler Regen am Vormittag - Pavillon zusammengebrochen!

Bestell-/Kundennummer: Bestellung 21.07.2015 (EAN 4250525306002)

Hallo,

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habe eine Bekannte, die ein ähnliches Problem (wie von ReclaBoxler-8517095 - "ELDA XXL" -Gekauftes Pavillon nach 2 Tagen defekt) mit einem Pavillon (Metall-Pavillon LORCA 3x3) und DeuBa GmbH & Co KG hat.

Ein einziger normaler Regen am Vormittag des 15.09.2015 und der Pavillon war, nach Rückkehr der Hauseigentümer, unter der Last des Regenwassers (Taschenbildung an den Rändern), einfach zusammengebrochen! Es sind, so wie es ausschaut, keine ausreichenden Ablaufmöglichkeiten in der Plane gegeben, die auf dem Metallgestell aufgezogen war.

Nun die Antwort von von Deuba GmbH & Co. KG:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank, dass Sie sich an uns gewendet haben.

Pavillions dieser Bauweise sind für milde Sommertage geeignet. Wenn Sie den Artikel im Regen stehen lassen, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Wasser, welches sich auf dem Dach ansammelt, auch in regelmäßigen Abständen abfließen kann.

Falls der Pavillion unter der Last von Regenwasser zusammenbricht, handelt es sich, wie auch bei höherer Gewalt, nicht um einen Reklamationsfall.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr DEUBA Service-Team

Habe der Bekannten - trotz des geringen Kaufpreises - geraten, falls die Firma Deuba GmbH & Co. KG weiterhin mit derartigen (m. E.), fragwürdigen Argumenten ihre Reklamation ablehnt, u. a. alle rechtlichen Möglichkeiten umgehend auszuschöpfen.

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Meine Forderung an DEUBA GmbH & Co. KG: Mind. Rückerstattung des Kaufpreises und der Versandkosten


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


28.09.2015 | 15:19
von D. Granzer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Unternehmen hat ja jede Gewährleistung abgelehnt. Es erfolgt noch ein Anschreiben (weil noch - exkl. der hier berichteten - weitere erhebliche Mängel vorliegen) an die Fa. DEUBA. Sollte danach wieder abgelehnt werden, wird die Angelegenheit gerichtlich ausgetragen werden (trotz des Prozesskostenrisikos), damit das Verhalten der Fa. DEUBA eine entsprechende Öffentlichkeit erfahren kann.




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