Durch ITO Möbeltransport endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 307 Views | 03.10.2015 | 18:55 Uhr
geschrieben von Jens Dirksen

ITO Möbeltransport GmbH (Bremen)

ITO lässt Kunde bei internat. Umzug im Stich: 700€ Schaden

Bestell-/Kundennummer: Auftrag: 40028755-8300-8-TK

1) Juli 2015: Auftrag an ITO für Umzug von gebrauchtem Haushaltsgut in einem 20'-Container von Duisburg nach Nairobi von Tür zu Tür. ITO hat das Haushaltsgut begutachtet.

SCHLAGWORTE

2) 7. August: Einpacken und Abholung desselben gebrauchten Haushaltsgutes in Duisburg durch ITO.

3) 26. September: Nach Ankunft des Containers in Nairobi, Mitteilung durch Partner von ITO in Nairobi, dass ein Teil des gebrauchten Haushaltsgutes vom Zoll als neu angesehen werde und umgerechnet Gebühren von EUR700,- anfallen. Trotz Zusage wird der entsprechende Zollreport nicht nachgeliefert; die Kostenaufstellung zum Teil für gar nicht zuzuordnende Güter wurde von der Spedition in die Email getippt.

4) 28. September, sinngemäß in Kurzversion:

- Kein Einlenken durch Partner von ITO und keine Spezifizierung, für welche "neuen" Güter genau die Gebühren erhoben werden. Kunde bittet ITO um Hilfe.

- ITO: Art der Mitteilung von Kosten per Email ohne Beleg aus Sicht von ITO nicht unüblich. Kunde soll aber nur gegen Beleg bezahlen. Zollgebühren sind vom Kunden zu tragen.

- Kunde: Ja, Zollgebühren sind vom Kunden zu tragen. Doch sind gebrauchte Haushaltsgüter nicht zollpflichtig und vertragsgemäß und in der Realität handelt es sich um gebrauchte Haushaltswaren, was ITO selbst in Duisburg gesehen hat und so steht es im Vertrag.

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- ITO: Ja, aber der Zoll in Nairobi sieht das anders; ITO trägt keine Verantwortung. Kunde soll bitte Kaufbelege von allen Möbeln vorlegen, dann mit Spedition in Nairobi reden.

- Kunde: Warum erhalte ich die Information, dass Kaufbelege der gebrauchten Möbel für die Verzollung benötigt werden, erst jetzt, nicht schon VOR dem Umzug? Dann hätte ich es berücksichtigt.

- ITO: geht auf diese Frage nicht ein. Wiederholung, dass Zoll vom Kunden zu zahlen ist.

Fazit: ITO überträgt reflexartig die Verantwortung für den erteilten Tür-zu-Tür-Auftrag auf den Partner bzw. den Zoll in Nairobi, mit denen der Kunde aber keine Verhandlungsbasis hat. Die ungerechtfertigten Zollgebühren für das mehr als ein Jahr alte Haushaltsgut soll der Kunde bezahlen. Keine Lösungsbereitschaft.

ITO wusste um die Notwendigkeit, Original-Kaufbelege bei der Verzollung vorzulegen, hat dies dem Kunden aber weder bei Auftragserteilung noch bei Abholung des gebrauchten Haushaltsguts mitgeteilt und den Kunden ins offene Messer laufen lassen.

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Meine Forderung an ITO Möbeltransport GmbH: Kein Abschieben der Verantwortung auf Geschäftspartner, Erstattung der überflüssigen Zollkosten


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Kommentare und Trackbacks (4)


10.10.2015 | 20:15
von Jens Dirksen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion des Unternehmens. Ich habe gezwungenermaßen die Gebühren bezahlt; nach eigener telefonischer Rücksprache mit ITOs Partner dann immer noch 540 Euro. Die mir ausgehändigte Quittung lässt keinen Bezug zu meinem Umzugsgut erkennen. ITO verhielt sich durchgehend passiv und abweisend: der Kunde hatte den Umzug 100% vorausbezahlt.


29.10.2015 | 16:56
von Jens Dirksen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
ITO verschiebt mir gegenüber eine Antwort zu den Schäden mit Verweis auf den Urlaub des Sub-Unternehmers in Nairobi! Mein Hinweis, dass ich einen Vertrag mit ITO, nicht aber mit dessen Sub-Unternehmern habe, wird nicht beachtet.


09.11.2015 | 14:33
von Jens Dirksen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bei Anlieferung hat der von ITO bestellte LKW die Eingangsmauer gerammt; kann passieren, aber ITO weigert sich, die Haftung zu garantieren.
Bei Lieferung fehlte ein Karton mit hochwertigem Werkzeug, der beim Umpacken "verloren" sein muss. Kann auch passieren, und ITO kann sich das natürlich nicht erklären.
Anfragen bei ITO werden nicht aufrichtig beantwortet, sondern immer nur die Verantwortung auf die Sub-Unternehmer abgeschoben. ITO und seine Sub-Unternehmer sind ein Schraubstock, dazwischen steckt der ausgequetschte Kunde. Es ist nur noch dreist, was dieses Unternehmen sich erlaubt.


29.01.2016 | 02:52
von Jens Dirksen endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Geschäftsführer von ITO Köln übernimmt endgültig nicht die Verantwortung für den Teil des Umzugsauftrages, den ITO im Zielland an seinen Sub-Unternehmer vergeben hat.
Die Nachfrage nach dem zugesagten Zollreport beantwortet ITO nicht. Offensichtlich ist ITO Köln bewusst, dass hier Betrug im Spiel ist, deckt aber seinen Sub-Unternehmer zum Nachteil des Kunden.
ITO geht davon aus, dass die Beweislage für den Kunden schwierig ist, und empfiehlt daher dem Kunden den Rechtsweg.




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