Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Berlin)
Flugverspätung & Koffer weg
Bestell-/Kundennummer: AB6508 vom 28.08.2015
Wie bereits 3x per Mail die Forderung geltend gemacht sowie angemahnt - nun auch über dieses Portal. AirBerlin sah sich noch nicht einmal imstande, seit mehr als einem Monat, zumindest meine 3 Mails zu beantworten - geschweige denn, mir meine Forderungen zu erstatten.
Unser Flug sollte am 28. August 2015 um 15.00 Uhr starten - er wurde auf 17.00 Uhr verlegt (statt Landung 16.00 Uhr landeten wir um 18.00 Uhr). Von Flugnummer AB6508 wurde er bei Ankunft AB6512. Es war also keine Verspätung sondern eine Annullierung des ursprünglichen Fluges. AirBerlin hat drei Flüge (AB6508, AB6512 und AB6514) einfach zusammengelegt.
Da gleichzeitig mein Koffer nicht mitgeliefert wurde und ich am Schalter aufgrund vieler anderer Personen, deren Koffer ebenfalls von AirBerlin nicht mitgeliefert wurde, weiter stundenlang warten musste, ist die "Komplettverspätung" bei 21.00 Uhr mit 5 Stunden anzusetzen. Bei einer Wartezeit von 18 bis 21.00 Uhr (das sind 3 Stunden) hatten wir weder Sitzgelegenheiten, noch wurden wir mit Getränken und Essen versorgt, was bei einer Wartezeit von über zwei Stunden laut der Montrealer Konvention für die Fluggesellschaft zwingend geboten ist.
Durch diesen Umstand, einer Gesamtverspätung von 5 Stunden, mache ich eine Entschädigung von 300 Euro geltend. Siehe auch Anlage - die Dame am Schalter notierte die Uhrzeit, als ich endlich dran war.
Da ich aufgrund des fehlenden Koffers aber dennoch meinen beruflichen Verpflichtungen im Bundesministerium des Innern nachkommen musste, war es zwingend erforderlich, dass ich mir neue Kleidung zulegte und es ist wohl mehr als einleuchtend, dass ich nicht in kurzen Jeansshorts auf einer offiziellen Bundesveranstaltungen auftreten kann, auf denen z. B. auch Herr Bundesminister de Maiziére anwesend war. Ebenso benötigte ich Pflegeprodukte, um eine "normale" Körperhygiene aufrechtzuerhalten. Im Hotel Intercity gab es als Notfallpaket leider nur eine Zahnbürste - dort lagen weder Shampoo noch Duschgel aus. Ich kaufte überall preiswert ein, deutlich unter dem Preisniveau, was ich normalerweise für mich selbst veranschlage. Die Einkäufe beliefen sich auf 178,68 Euro. Die Kopien der Quittungen sind beigefügt.
Dies ergibt einen Gesamterstattungsbetrag von 478,68 Euro
Die Flugstrecke von Köln nach Berlin beträgt unter 1.500 km. Hier sieht die VO (EG) 261/2004, die sogen. 'Europ. Fluggastrechteverordnung' lediglich eine Ausgleichsleistung über EUR 250,- vor, wenn die Ankunft am Endziel mit übeer zweistündiger Verspätung erfolgt.
Kommt es jedoch zu einer Ersatzbeförderung -wie im vorliegenden Fall, so greift Art. 7 Abs. 2 der Verordnung, so daß der Ausgleichszahlungsbetrag hinsichtlich der Verspätung von bis zu zwei Stunden halbiert wird, also dem Passagier hier nur EUR 125,- zustehen.
Zur Ankunftszeit am Endziel: In seiner insgesamt recht übersichtlich gehaltenen Entscheidung kommt der EuGH zu dem Schluss, dass hier auf den Zeitpunkt der Öffnung der Flugzeugtüren abzustellen ist. (vgl. EuGH, Urt. v. 04.09.14 – Az. C-452/13). Es ist also nicht der Zeitpunkt der In-Empfangnahme des Gepäcks abzustellen.
Hinsichtlich der Gepäckverspätung hat der Passagier einen Anspruch auf Schadenersatz. Dieser ergibt sich aus der Verordnung (EG) Nr. 889/2002.
Beschwerde ist noch nicht gelöst