Durch TEDi gelöste Beschwerde. | 1196 Views | 08.10.2015 | 14:08 Uhr
geschrieben von Stefan Jung

TEDi GmbH & Co. KG (Dortmund)

Artikel aus der Werbung nicht vorhanden (unlauterer Wettbewerb)

Bestell-/Kundennummer: Werbung

Ich war am 05.10.2015 morgens um 9.45 Uhr bei der Fa. TEDi in Wiesbaden-Nordenstadt, um einige Artikel aus der der Monatswerbung (die heute am 05.10.2015 anfängt) zu kaufen.

SCHLAGWORTE

Ich habe extra meine Mittagspause vorverlegt und ab zum TEDi, in den Laden, mir die erste Verkäuferin geschnappt und höflich nach den Keksstempel gefragt. Die patzige und gestresste Antwort lies nicht lange auf sich warten, die sind ausverkauft! Wie es in den Wald hin schallt, so schallt es auch mal zurück. Also von meiner Seite: Das kann doch nicht sein, Sie haben doch eben erst aufgemacht. Darauf kam die Antwort: Es kam nur eine Kiste und da waren nur 5 oder 6 Stück drin und die sind weg.

Ich sagte dann, ok, dann muss ich wohl mal an TEDi schreiben! Ich also den Holzweihnachtsbaum gesucht. Wieder höfflich die Verkäuferin gefragt, darauf die Antwort: Weihnachtsartikel sind da vorne und alles was im Prospekt ist, ist da in den offenen Kisten, da müssen Sie mal schauen. Ich wieder: Das habe ich bereits und finde den Artikel nicht! Sie wieder: Dann ist der eben schon weg. Hm, ich bin ja jemand der nicht locker lässt: Können Sie in einer anderem Filiale anfragen und mir die Artikel weglegen lassen. Sie wieder etwas höfflicher: Ich kann aber höchsten in der Filiale in Biebrich anrufen, aber weglegen dürfen wir nichts. Ich dann wieder, och dann fahre ich gleich hin, wenn es die Artikel dort gibt. Die Verkäuferin schaute dann erst bei den Weihnachtsartikeln nach, ob der Weihnachtsbaum wirklich nicht da ist. Sie meinte dann nur, es kann sein das der schon länger da war und nun schon verkauft ist.
Naja, zumindest rief Sie dann in Biebrich an, hier waren die Artikel auch nicht mehr vorhanden.

Da es nun zum 3x war, das dass Angebot am ersten Tag nicht mehr vorhanden ist, habe ich nun mal an TEDi geschrieben, und mal nachgefragt ob sie wissen, dass es sich hierbei um Irreführung handelt.

Mal eine Anmerkung, die ich in Internet von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gefunden habe:
Angemessener Zeitraum: Wird ein Produkt zu einem bestimmten Preis beworben, muss der Kunde davon ausgehen können, dass diese Ware oder ein gleichartiger Artikel "angemessen" lange vorrätig sind. So ergibt es sich - nach Änderungen durch die EU - aus dem Gesetz: Der Händler muss darüber aufklären, dass er Grund zur Annahme hat, Waren, die er zu einem bestimmten Preis bewirbt, oder gleichartige Waren nicht für einen angemessenen Zeitraum in angemessener Menge zum genannten Preis bereitstellen zu können (Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG). Als angemessen gilt im Regelfall ein Vorrat für zwei Tage. Reicht der Vorrat für weniger als zwei Tage, muss der Händler die Angemessenheit nachweisen, etwa weil er mit einer so hohen Nachfrage nicht zu rechnen brauchte. Dazu muss er nachvollziehbare Gründe darlegen, die eine geringere Bevorratung rechfertigen. Je nach Aussage und Aufmachung der Werbung kann auch eine längere Bevorratung erforderlich sein. So haben Gerichte bereits von Geschäften verlangt, dass ihr Vorrat länger reichen muss - nämlich drei Tage oder sogar eine Woche.
War der Vorrat nicht "angemessen", kann das Geschäft gegebenenfalls wegen "Irreführung" belangt werden. Denn der Kunde läuft Gefahr, dass er - erst einmal im Geschäft - andere Ware kauft als ursprünglich gewollt. Zum Beispiel anstatt des Komforttelefons mit Anrufbeantworter zu 49 Euro das teurere Modell für 99 Euro.

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Meine Forderung an TEDi GmbH & Co. KG: Die Ware aus der Werbung!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.10.2015 | 08:38
Firmen-Antwort von: TEDi GmbH & Co. KG
Abteilung: Unternehmenskommunikation / CSR

Sehr geehrter Herr Jung,

gerne möchten wir persönlich mit Ihnen über den geschilderten Vorfall sprechen. Bitte teilen Sie uns per E-Mail an info spider monkey tedi.com mit, wie und wann wir Sie dazu kontaktieren dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

TEDi GmbH & Co. KG

i. V. Martin Rolshoven

Leiter Unternehmenskommunikation / CSR

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Kommentare und Trackbacks (3)


09.10.2015 | 09:01
von Stefan Jung | Regelverstoß melden
Juhu, die Firma TEDi hat hier geantwortet. Was ich nicht verstehe ist, ich habe am 05.10.2015 über die TEDi-Seite die Firma direkt angeschrieben und bis heute keine Antwort (hier muss man für die Rückantwort die E-Mailadress angeben). Naja, zumindest hat sich die Firma hier gemeldet, wobei ich die gleiche Antwort Firma in jeder Beschwerde lesen kann. Trotdem werde ich mich mal bei der Firma melden und Euch hier auf dem laufenden halten.

19.10.2015 | 08:45
von Stefan Jung noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


01.11.2015 | 08:46
von Stefan Jung gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Fa. Tedi hat sich mit mir telefonisch in Verbindung gesetzt. Hat mir in einer anderen Filiale den Deko-Weihnachtsbaum zurück gelegt. Die Keksstempel beim Lieferanten nochmal bestellt und diese auch an die Filiale geliefert. Wenn die Ware komplett ist, sollte ich zuück gerufen werden. Gestern war ich in der Nähe der Filiale und es war alles komlett da. Das mit dem Rückruf hat nicht funktioniert, aber das ist wirklich nicht der Rede wert.


07.09.2018 | 21:06
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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