Von ExtraEnergie beantwortete Beschwerde. | 806 Views | 10.10.2015 | 19:16 Uhr
geschrieben von Henri Abke

ExtraEnergie GmbH (Saarbrücken)

Ich hab die Nase von solchen „Märchen“ echt voll.

Sehr geehrte Damen und Herren,

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aus ökonomischer Sicht sollte der Verbraucher versuchen, vergleichbare Produkte möglichst günstig zu erwerben. Das geht nicht bei jedem Produkt, aber bei Gas geht das!

Wir haben uns bewusst für einen teureren Anbieter entschieden.

Die Tatsache, dass eine Tochter der „ExtraEnergie GmbH“ mal wieder ein Einschreiben sowie ein Fax nicht bekommen hat, ein Guthaben nicht auszahlt und versucht den Vertrag durch eine Zwangsbelieferung aufrecht zu erhalten oder trotz widerrufenen Einzugsermächtigung Geld abbucht, verwundert mich nicht. Exakt auf die gleiche Art und Weise hat Hitstrom (auch ExtraEnergie) 2014 erfolglos versucht einen Vertrag aufrecht zu erhalten.

All dies bestätigt mich nur in meiner Entscheidung mehr Geld für das gleiche Produkt auszugeben.

Es interessiert mich herzlich wenig, ob Sie die Kündigung erhalten haben.

Ich kann beweisen, dass die Kündigung als Einschreiben zugestellt wurde. Das zählt.

Weiterhin habe ich bereits davor am 07.11.2014 via Fax gekündigt. Das Einschreiben ist am 11.12.2014 bei Ihnen eingegangen.

SCHLAGWORTE

Bei einer Kündigung handelt es sich übrigens um eine so genannte einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Das bedeutet, der Empfänger muss die Kündigung weder annehmen noch irgendwie bestätigen. Maßgeblich ist allein, ob die Kündigung dem Empfänger zugegangen ist (§ 130 Abs. 1 S. 1 BGB)

Aufgrund der fristgerechten Kündigung besteht kein Vertrag. Dadurch dass Sie versäumt haben, uns bei dem Grundversorger zum 30.09.2015 abzumelden, wird mein Zähler bei Energie SaarLorLux nicht freigeben. Das obwohl meine Frau Sie per E-Mail Anfang September extra auf das Ende der Belieferung hingewiesen hat.

Wer Böses denkt, könnte fast annehmen, dass hinter dem systematischen Ignorieren von Kündigungen eine „betrügerische Absicht“ liegt, die dadurch gestützt wird, dass Sie den Vertrag durch Ihre Zwangsbelieferung zumindest zeitweise aufrechterhalten.

Das Kalkül könnte in die Richtung gehen, dass der Kunde irgendwann entnervt aufgibt.

Heute schreibt mir Ihr Service-Team

„Wie Ihnen bereits am 02.10.2015 telefonisch mitgeteilt wurde, liegt uns bis zum heutigen Tag kein Nachweis darüber vor, dass Sie den Vertrag kündigen wollen bzw. wollten noch dass Sie uns die Einzugsermächtigung entzogen haben. “

Hat sich bei Ihnen eigentlich niemand darüber gewundert, dass wir die Abschläge seit unserer Kündigung 2014 immer Überweisen.

Oder andersrum gefragt. Wieso haben Sie eigentlich in der Vergangenheit nicht abgebucht?

Ich hab die Schnauze von solchen „Märchen“ echt voll.

Das Verhalten Ihrer Firma erinnert mich an das eines kleinen Kindes, so nach dem Motto “ ich will das aber nicht“

Ich will von Ihnen nicht beliefert werden und ich werde freiwillig nicht einen einzigen Cent an Sie zahlen. Sollten Sie die Belieferung aufrechterhalten, betrachte ich dies als kostenfreie Zugabe und Bonus für lange Kundentreue, womit Sie sich durch Ihre Belieferung einverstanden erklären.

Auch wenn es nichts nützt, der guten Ordnung halber setze ich Sie hiermit unter Zahlungsverzug und fordere Sie auf das Guthaben bis zum 07.10.1015 auszuzahlen. Gleichzeitig setze ich eine Nachfrist bis zum 14.10.2015.

Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Kündigungsbestätigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.10.2015 | 08:41
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Abke,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Wir haben Ihr Anliegen zur Prüfung an unsere Fachabteilung weitergeleitet. Selbstverständlich werden Sie sofort informiert, sobald eine Klärung erfolgt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre prioenergie

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Kommentare und Trackbacks (1)


26.10.2015 | 16:49
von Henri Abke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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