Durch Familienkasse Bautzen gelöste Beschwerde. | 1013 Views | 12.10.2015 | 13:23 Uhr
geschrieben von T. Czajkowski

Familienkasse Bautzen (Bautzen)

Kindergeldantrag nach einem Jahr noch nicht bearbeitet

Sehr geehrte Familienkasse,

SCHLAGWORTE

ich möchte Sie hiermit an die Existenz meiner Tochter Lucie erinnern, die, wie Sie der ihnen vorliegenden Geburtsurkunde entnehmen können, letzten Monat ein Jahr alt geworden ist. Ein Jahr ist eine lange Zeit, nicht nur im Leben eines Kindes, sondern vor allem für die Bearbeitung eines Kindergeldantrages. Ich möchte Sie hiermit auffordern, den von mir am 22.10.2014 eingereichten Kindergeldantrag zu bearbeiten, bzw. zumindest mit mir diesbezüglich in Kontakt zu treten.

Gemäß unseres Wohnortes reichte ich den Antrag bei der Familienkasse Berlin-Brandenburg ein, mit der wir mehrmals in Briefkontakt hatten, um Unterlagen nachzureichen. Am 21. Januar 2015 erreichte mich ein Schreiben, in dem mitgeteilt wurde, dass mein Fall an die Familienkasse Sachsen/Bautzen weitergeleitet wurde.

Von Seiten Ihrer Kasse habe ich allerdings seitdem keinerlei Korrespondenz, Nachfragen, oder Informationen jeglicher Art erhalten, und meine regelmäßigen Anrufe bei der Hotline werden in teilweise höchst unfreundlicher Art und Weise beantwortet, mit der erschöpfenden Auskunft "Antrag ist in Bearbeitung". Immerhin scheinen Ihnen die nötigen Unterlagen somit ja vorzuliegen. Bei meinem letzten Anruf am 18. August 2015 wurde mir freundlich mitgeteilt, dass seit April keine Änderung des Bearbeitungsstatus mehr eingetreten sei.

Ich fordere Sie deshalb hiermit zur Bearbeitung meines Kindergeld-Antrags bis zum 15. November 2015 auf; andernfalls werde ich eine Untätigkeitsklage gemäß §75 Satz 2 VwGO anstrengen.

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Meine Forderung an Familienkasse Bautzen: Bearbeitung meines Antrags auf Kindergeld vom 22.10.2014


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


23.11.2015 | 14:10
von T. Czajkowski gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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