Durch AdmiralDirekt.de gelöste Beschwerde. | 977 Views | 15.10.2015 | 13:13 Uhr
geschrieben von Hubertus Von Abercron

AdmiralDirekt.de GmbH (Köln)

Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes nach Unfall

Bestell-/Kundennummer: AD 940690601

Am 21.08.2015 wurde mit meinem Fahrzeug ein anderes angeparkt. Den Schaden habe ich der AdmiralDirekt.de gemeldet und diese hat den Schaden auch großzügig reguliert.

SCHLAGWORTE

Daraufhin erhielt ich ein Schreiben in der die Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes von SF25 in SF11 erfolgte. Dies war soweit auch nicht zu beanstanden.
Wie der Zufall es will, schneidet ein Motorradfahrer am 15.09.2015 die Vorfahrt und verursacht einen Unfall mit dem gleichen Fahrzeug. Die Schuldfrage ist unstrittig und seitens der Staatsanwaltschaft wird gegen den Motorradfahrer sogar wegen Körperverletzung ermittelt.
Die AdmiralDirekt.de nimmt diesen von mir eindeutig nicht verursachten Unfall zum Anlass, mich erneut zurück zu stufen, nun von SF11 in SF 4, ohne auch nur einen Cent gezahlt zu haben.
Eine telefonische Recklamation ergab, dass die AdmiralDirekt.de ihre Handlungsweise für rechtens erachtet. Die uneinsichtige Dame am Telefon gab mir den Rat, von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen.

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Meine Forderung an AdmiralDirekt.de GmbH: Sofortige Rücknahme der Rückstufung des Schadensfreiheits-Rabattes


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.10.2015 | 17:15
Firmen-Antwort von: AdmiralDirekt.de GmbH
Abteilung: Pressestelle

Guten Tag Herr Abercron,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir können Ihren Unmut gut verstehen. Gerne erklären wir Ihnen den Grund für die Rückstufung Ihres Vertrages zum Beginn des neuen Versicherungsjahres.

Als Versicherungsunternehmen sind wir gesetzlich verpflichtet Rückstellungen zu bilden sobald uns ein Schadenfall gemeldet wird oder Ansprüche vom Unfallgegner gestellt werden. Insbesondere bei Personenschäden erreichen uns oft im Nachgang eines Schadenfalls Forderungen der gegnerischen Partei. Ob die zu erwartenden Forderungen berechtigt sind (Schuldfrage) ist dabei erst einmal unerheblich. Die Rückstellungen dienen in so einem Fall zum einen zur Begleichung offener Forderungen durch entstandene Schäden und zum anderen auch zur Abwehr unrechtmäßig gestellter Forderungen, beispielsweise bei einer Klage vor Gericht.

Bis die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, bewerten wir, wie branchenüblich den gemeldeten Schaden daher als für Ihre Schadenfreiheitsklasse belastend. Die entsprechende Regelung finden Sie in unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung im Abschnitt I. unter Punkt 4.

Sollten keine Forderungen entstehen, stufen wir Ihre Schadenfreiheitsklasse selbstverständlich rückwirkend wieder besser und Sie erhalten die zu viel gezahlten Beiträge zurück.

Sollten Forderungen entstehen, die sich aber mit Klärung des Sachverhaltes als unberechtigt herausstellen, übernehmen die Itzehoer Versicherung für die Abwehr unrechtmäßig gestellter Forderungen alle anfallenden Kosten für Sie ohne das Ihre schadenfreien Jahre belastet werden. Auch in diesem Fall stufen wir Ihre Schadenfreiheitsklasse dann rückwirkend wieder besser und Sie bekommen die zu viel gezahlten Beiträge erstattet.

Mit besten Grüßen

Ihr Team von AdmrialDirekt.de

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Kommentare und Trackbacks (2)


26.10.2015 | 13:40
von Hubertus Von Abercron | Regelverstoß melden
Gut, dass es die RECLABOX gibt: Beschwerde rein - Antwort mit Erklärung da.
Danke RECLABOX

26.10.2015 | 13:42
von Hubertus Von Abercron gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gut, dass es die RECLABOX gibt: Beschwerde rein - ordentliche Erklärung da.


26.10.2015 | 13:42
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