Durch Wolf gelöste Beschwerde. | 1180 Views | 20.10.2015 | 15:05 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5417726

Wolf GmbH (Mainburg)

Wolf Therme Fehler 024 Wolf CGB-2

Hallo,

SCHLAGWORTE

auch meine Brennwerttherme gehört nun leider zu den Geräten, die jetzt schon öfter die Störungsmeldung "24" = Fehler Gasgebläse anzeigt und nur durch Drücken des Resetknopfes wieder gestartet werden kann - bis jetzt.
Wie ich nun in diversen Forumsbeiträgen gelesen habe, handelt es sich um einen Mangel, der Ihnen seit Jahren bekannt ist und als systematischer Serienfehler zu bezeichnen ist.
Trotz Ablauf der Gewährleistung (Einbau 2008 - also genau in dem Zeitraum der betroffenen Geräte) erbitte ich die kostenfreie Zusendung des Gebläses Art. -Nr. 86 03 047 sowie der Dichtungssätze Art. -Nr. 86 03 048 und 86 03 049 auf dem Kulanzweg.

Auch wenn der Fehler bei uns erst jetzt auftritt - vielleicht auch weil wir im Sommer mit Solarthermie das Brauchwasser erwärmen und die Therme nur im Winter läuft - würden wir uns eine schnelle kundenfreundliche Lösung dieses Problems eines deutschen Herstellers wünschen, zumal dieser Fehler rechtlich als "verdeckter Mangel", der sich erst nach der Gewährleistungszeit zeigt, bezeichnet werden kann.

Würde mir ein kulantes entgegenkommen wünschen.

Mit freundlichen Grüßen

M. Schumacher

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Meine Forderung an Wolf GmbH: Kulanterweise Lieferung der defekten Bauteile, bzw. Beteiligung an den Reparaturkosten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.10.2015 | 15:05
Firmen-Antwort von: Wolf GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei einigen Produktionschargen des Gebläses der CGB 11-24 mit der Artikelnr. 8603047 aus dem Zeitraum Mitte 2006 bis Frühjahr 2008 wurde eine Komponente verbaut, welche eine erhöhte Ausfallrate nach kurzer Laufzeit verursachte. Für Gebläse aus diesem Zeitraum, welche auf Grund dieser Komponente ausgefallen sind, wurden im Rahmen der Kulanz und ohne rechtlichen Anspruch kostenlos Ersatzgebläse zur Verfügung gestellt.

Da die betroffenen Gebläse mittlerweile mindestens 7 Jahre alt sind, ist ein Ausfall eines Gebläses aus diesem Zeitraum nicht mehr auf diesen Ausfallgrund zurück zu führen. Aus diesem Grund kann sich die Fa. Wolf nicht mehr an den Reparaturkosten beteiligen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Wolf GmbH Martin Ettenhuber

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Kommentare und Trackbacks (4)


20.10.2015 | 15:44
von ReclaBoxler-5417726 | Regelverstoß melden
Ich wollte hier keine Keule auspacken, nur darauf hinweisen - wenn es so ankam tut es mir Leid. Trotzdem habe ich die Antwort so erwartet. Hier wird wohl mit unterschiedlichen Maßstäben reguliert, denn bis Mitte des Jahres wurde noch aus Kulanz Ersatz geliefert. Sehr schade!

30.10.2015 | 15:12
von ReclaBoxler-5417726 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hier wird nicht gerade Kundenfreundlich reguliert, obwohl der Fehler eindeutig ist.
Schade


11.11.2015 | 15:05
von ReclaBoxler-5417726 | Regelverstoß melden
Hallo,
anscheinend konnten wir das Problem lösen!
Wer ebenfalls den Fehler 024 angezeigt bekommt kann sich gerne bei mir melden. wolf024 (at) gmx.de

13.11.2015 | 17:04
von Widder 440 | Regelverstoß melden
 spider monkey St. Weber:

Ganz einfach: "Wolf geht in die Offensive und bietet daher seinen Kunden seit Juli 2012 eine 5-jährige Systemgarantie* an. "

Diese Systemgarantie ist jedoch an mehrere Bedingungen geknüpft,
die auf der Homepage von Wolf erwähnt werden.

U. a. muß ein Wartungsvertrag existieren für die Heizanlage.
Außerdem übernimmt Wolf nach Ablauf von 3 Jahren n i c h t mehr
den Arbeitslohn, sondern nur die Materialkosten.



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