860 Views | 29.10.2015 | 12:58 Uhr
geschrieben von Udo Masthoff

DAK-Gesundheit (Hamburg)

Wiederspruch des MDK Gutachten Pflegestufe1 vom 30.03.215

Bestell-/Kundennummer: Q193662077

Am 30.03.2015 legte ich Widerspruch gegen das Gutachten des MDK vom 11.03.2015 bei der DAK ein. Am 27.04.15 eine 1. Erinnerung an die DAK bezügl. meines Widerpruchs. Es passierte nichts.

SCHLAGWORTE

Am 14.06.15 die 2. Erinnerung, es passierte wieder nichts. Am 22.06.15 die 3. Erinnerung, erste Antwort von der DAK am 24.06.15 man habe den Widerpruch mit dem Datum vom 24.06.15 an den MDK weitergeleitet. Unglaublich.

Am 20.07.15 von mir erneut eine Erinnerung an die Erledigung meines Widerspruchs, bis heute keine Antwort. Nun bin ich soweit das ich einen Rechtsanwalt beauftrage, um meine Rechte gerichtlich durchzustetzen, in Form einer Untätigkeitsklage sowie die der unterlassenen Hilfeleistung.

Würde ich die Zahlung meiner Sozialabgaben an die Krankenkasse nicht leisten, was glauben Sie würde dann passieren? Genau! Die Zwangsbeitreibung! Die warten nicht lange!

Ich warte aber auch nicht mehr.

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Meine Forderung an DAK-Gesundheit: Die Anerkennung der Pflegestufe 3 ab dem Febr. 2015 und Nachzahlung des Pflegegeldes.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


05.11.2015 | 22:19
von Udo Masthoff noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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