582 Views | 26.10.2015 | 08:23 Uhr
geschrieben von Lana Mathieson

Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Hamburg)

Fahrtkosten

Lana Mathieson

SCHLAGWORTE

Lübeck, 14.09.2015!

An der Hauptstrasse 5

23923 Niendorf

Bericht

Nun ist es schon über einen Monat, seit dem ich jeden Tag (wohl gemerkt) versuche diese Email abzuschicken, aber allerdings ohne irgendeiner Antwort bzw. Rückmeldung und Erfolg!

Am 12. August bin ich mit meiner Familie mit Fluggesellschaft Air Berlin von Mallorca nach Hamburg geflogen. Dabei, als wir in Hamburg angekommen sind, haben wir eine enorme Beschädigung an dem Kinderwagen feststellen müssen. Der Kinderwagen war leider ab dem Zeitpunkt nicht zu gebrauchen.

Nach dem ich mehrere Telefonate mit der Fluggesellschaft geführt habe, musste ich das Geschäft finden wo ich den Kinderwagen gekauft habe. Das Geschäft „Babyone“ wurde leider in Lübeck (dort habe ich den Kinderwagen gekauft) geschlossen, so das ich gezwungen war mich an den nah liegenden Geschäft zu wenden. Der befindet sich in Hamburg-Wandsbek, in der Brauhausstrasse 3. Das sind 85 km von meinem Haus entfernt.

Insgesamt musste ich 2 mal zu diesem Geschäft fahren um den Kinderwagen zu zeigen, ob das gebrochene Teil ersatzfähig ist, den Kostenvoranschlag bestätigen zu lassen und das letzte Mal den Kinderwagen abholen.

Diese Fahrtkosten bitte ich Sie somit zu erstatten.

Insgesamt kommen dann 2 mal Fahrt nach Hamburg und zurück (85 km x 4 mal = 340 km insgesamt)

Anbei die Flugtickets, Beschädigung Bericht, Kostenvoranschlag-Babyone Shop.

Liebe Grüße

Lana Mathieson

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Meine Forderung an Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG: Fahrtkosten


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


26.10.2015 | 11:24
von ReclaBoxler-2388326 | Regelverstoß melden
Hallo Lana,

wenn Sie in der nächsten Zeit nicht permanent Werbung im Briefkasten haben wollen, würde ich die Adresse rausnehmen.

Ich würde mich erstmal von einem Anwalt beraten lassen ob Fahrtkosten geltend gemacht werden könenn und dann bei Bedarf abmahnen ( www.online-mahnantrag.de).

Lg, Thomas

07.12.2015 | 22:11
von Lana Mathieson noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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