Durch jameda endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 591 Views | 10.11.2015 | 09:31 Uhr
geschrieben von Marion Kuffner

jameda GmbH (Berlin)

Jameda: Ärzte lassen alles Negative sofort löschen!

Bestell-/Kundennummer: Hautarzt Behandlung im Okt. 2015

Jameda kann man sich echt lieber schenken - es werden ausschließlich positive Beiträge über Ärzte gepostet, negative ehrliche Erfahrungen werden sofort gelöscht - frage ich mich doch nach dem Sinn eines solchen sogenannten "BewertungsPortals"! Ein einziger Witz!

Ich habe mich im Oktober 2015 über die sehr rüde und fassungslos machende Art und Weise der Hautärztin Dr. Jacob in Berlin Steglitz beschwert - und schwups, noch am gleichen Tag hat die Ärztin meine detaillierte Schilderung gleich wieder löschen lassen. Jameda scheint eher eine Mogelhilfe für Ärzte zu sein - oder ich war bei einer ganz anderen Person in Behandlung!

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Meine Forderung an jameda GmbH: Wenn ein Bewertungsportal sich so nennt, warum werden dann negativ Bewertungen sofort gelöscht?


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.11.2015 | 09:31
Firmen-Antwort von: jameda GmbH
Abteilung: Unternehmenskommunikation

Liebe Frau Kuffner,

kritische Arztbewertungen sind durch jameda definitiv gewollt. Aus diesem Grund finden Sie bei der Bewertungsabgabe verschiedene Hinweise, wie Sie sich kritisch äußern können, so dass die Bewertung rechtlich nicht anzufechten ist - siehe z. B. in diesem Video: https://www.jameda.de/hilfe/videos/bewertungen-schreiben/

Das Grundgesetz schützt die freie Meinungsäußerung. Aus diesem Grund sind diese auch auf jameda zulässig, selbst dann, wenn ein Arzt anderer Meinung ist. Anders verhält es sich mit Tatsachenbehauptungen. Diese sind nicht durch das Gesetz geschützt und müssen daher von Patienten bewiesen werden, sofern ein Arzt uns auffordert, eine Bewertung zu prüfen. Auch das schreibt uns der Gesetzgeber vor. Nicht immer können Patienten eine Tatsachenbehauptung ausreichend belegen, so dass solch eine Bewertung ggf. gelöscht werden muss.

Daher auch an dieser Stelle unsere Empfehlung: Formulieren Sie bei Arztbewertungen deutlich Ihre Meinung, z. B. "Ich finde, der Arzt hat sich viel zu wenig Zeit genommen. " Diese ist durch Art. 5 GG geschützt.

Im Übrigen setzen wir uns regelmäßig auch vor Gericht für den Erhalt kritischer Bewertungen ein, wie zuletzte bspw. vor dem Landgericht München und dem Landgericht Stuttgart.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne unter presse spider monkey jameda.de zur Verfügung.

Mit freudlichen Grüßen
Kathrin Kirchler

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Kommentare und Trackbacks (2)


20.11.2015 | 10:19
von Marion Kuffner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich könnte meine Tatsachen Behauptungen beweisen und meine Bewertung wird hier trotzdem nicht zugelassen. Für mich ein unglaubwürdiges Portal, das in der Form sogar irreführend ist!


04.12.2015 | 10:23
von Marion Kuffner endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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