Von Wolf beantwortete Beschwerde. | 925 Views | 10.11.2015 | 15:04 Uhr
geschrieben von Patrick Eckert

Wolf GmbH (Mainburg)

Brennwertherme CGS-20/160 Ausfall STOERUNG024

Hallo,

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nun hat es also auch unsere Therme mit dem hier zigfach auftretenden Fehler erwischt.
Auch bei uns läuft der Lüfter nicht mehr an.

Hier wurde ja schon mehrfach seitens der Firma Wolf eingestanden, dass in
"dem Zeitraum Mitte 2006 bis Frühjahr 2008 wurde eine Komponente verbaut, welche eine erhöhte Ausfallrate nach kurzer Laufzeit verursachte."

Unsere Therme wurde am 27.11.2007 erstmalig in Betrieb genommen, fällt also genau in diesen Zeitraum und hat wohl mit Sicherheit das betroffene Bauteil verbaut.
Nachdem anderen Kunden geholfen wurde, hoffen wir nun auch auf ein Entgegenkommen der Firma Wolf. Analog den anderen Kunden wären wir zumindest mit dem Ersatzteil glücklich, dass wir den Einbau bezahlen müssen, ist zwar auch ärgerlich, aber verschmerzbar. Uns ist auch klar, dass nach mehreren Jahren Nutzung etwas kaputt gehen kann, nur in diesem Fall ist die Häufigkeit des Fehlers wohl extrem und es wurde ja eben bereits eingestanden, dass es mit dem Teil ein Problem gab.

Die Therme wurde selbstverständlich regelmässig gewartet und hat bisher tadellos funktioniert.

Mit freundlichen Grüßen

Familie Eckert

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Meine Forderung an Wolf GmbH: Kostenlose zur Verfügung Stellung eines Ventilators analog den anderen Fällen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.11.2015 | 15:04
Firmen-Antwort von: Wolf GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Familie Eckert,

bei einigen Produktionschargen des Gebläses der CGB 11-24 mit der Artikelnr. 8603047 aus dem Zeitraum Mitte 2006 bis Frühjahr 2008 wurde eine Komponente verbaut, welche eine erhöhte Ausfallrate nach kurzer Laufzeit verursachte. Für Gebläse aus diesem Zeitraum, welche auf Grund dieser Komponente ausgefallen sind, wurden im Rahmen der Kulanz und ohne rechtlichen Anspruch kostenlos Ersatzgebläse zur Verfügung gestellt.

Da die betroffenen Gebläse mittlerweile mindestens 7 Jahre alt sind, ist ein Ausfall eines Gebläses aus diesem Zeitraum nicht mehr auf diesen Ausfallgrund zurück zu führen. Aus diesem Grund kann sich die Fa. Wolf nicht mehr an den Reparaturkosten beteiligen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

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Kommentare und Trackbacks (3)


13.11.2015 | 15:39
von Patrick Eckert | Regelverstoß melden
Schade das hier, wohl ohne die Beschwerde zu lesen, ein Standardtext einkopiert wird und das war's dann. Meine Anlage stammt doch genau aus der Zeit in der das fehlerhafte Bauteil verbaut wurde!
Ist es nun mein Pech, dass es ein Jahr länger gehalten hat, als bei anderen Kunden die ein Ersatzteil bekommen haben?
Innerhalb der letzten 10 Tage sind hier allein 3 Beschwerden zu dem Thema eröffnet worden. Da kann man das Problem doch nicht als normal ab tun. Fehler können passieren, aber aus einem Fehler dann noch Profit zu schlagen (der Preis für einen Ventilator ist ja unglaublich), das macht dann schon wütend.

13.11.2015 | 15:45
von Patrick Eckert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ein einkopierter Standardtext der einen Zeitraum beinhaltet, der sich genau mit meiner Beschwerde deckt kann ja wohl keine Lösung sein.


19.11.2015 | 09:01
von Wolf GmbH

Sehr geehrte Familie Eckert,

wir bitten um Verständnis, dass die betroffenen Gebläse mittlerweile mindestens 7 Jahre alte sind.

Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, ist der Ausfall eines Gebläses aus diesem Zeitraum nicht mehr auf diesen Ausfallgrund zurück zu führen.

Wir bedauern Ihnen hier keine positivere Nachricht übermitteln zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Wolf GmbH Martin Ettenhuber





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