Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 412 Views | 15.11.2015 | 09:58 Uhr
geschrieben von Sascha Weiser

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

ExtraEnergie zahlt Guthaben nicht aus

Bestell-/Kundennummer: 1875655

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich schreibe Ihnen, da ich die Schlussrechnung für den Vertrag 1875655 am 03.11.2015 erhielt, in der eine Guthabenauszahlung von 276,82€ festgeschrieben wurde. Bis heute den 11.11.2015 ist mein Guthaben noch nicht auf meinem Bankkonto verbucht.

Nach mehreren Telefonaten mit Ihrer Hotline, wurde und werde ich immer nur vertröstet "es liegt bei der zuständigen Fachabteilung". Es kann noch 2 Wochen dauern oder länger somit muss ich als Kunde 8 Wochen oder länger Warten bis ich meine geleisteten Zahlungen zurück bekomme. Hätte Ich 8 Wochen nicht bezahlt hätte ich ein Inkasso-Unternehmen am Hals was ist das für ein Geschäftsgebaren.

Ich fordere die Sofortige Auszahlung meines Guthabenbetrages auf mein Bankkonto, mit einer frist von insgesamt 1 Woche. Sollte ich keine Zahlung auf meinem Konto feststellen können, werde ich richterliche Mahnbescheide gegen Sie beantragen. Ich hoffe dennoch dass ich mir die Mühe umgehen kann und Sie schnell handeln. Sie können mich jederzeit auf meiner Mailadresse kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Sofortige Auszahlung meines Guthabens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.11.2015 | 09:46
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Weiser,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Wir haben Ihr Anliegen mit Nachdruck an unsere Fachabteilung weitergeleitet. Demnach wird Ihnen Ihr Guthaben in Kürze zur Verfügung stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (2)


15.11.2015 | 12:00
von Nicole Werner | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Weiser,
unter meiner Beschwerdenummer 107510 können sie auszugsweise nachlesen, was Extraenergie für Verzögerungsschreiben rauslässt.
Sofort Mahnbescheid beantragen. Hätte ich viel früher machen sollen. Treu und Glauben ist mit deren Geschäftsgebaren nicht vereinbar.

30.11.2015 | 18:11
von Sascha Weiser gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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