National Inkasso GmbH (Düsseldorf)
Produkt: Loomin. direct2solutions GmbH
Am 27.10.2015 wurde mir mitgeteilt, daß ich im Januar 2011 einen Vertrag mit einer Partnerschaftsagentur im Internet getätigt hätte. Da ich für diesen Vertrag nicht bezahlt hätte, wollen sie nun 224,64 € haben. Sie bieten sogar Ratenzahlung gegen einen geringen Aufpreis von weiteren 90,00 € an. Auf meine Antwort:
An die
Direct2Solutions GmbH
Berliner Straße 107 + 46
33330 Gütersloh
Betr.: Ihre unberechtigte Forderung vom xx. xx. 2015 über die National Inkasso GmbH Aktenzeichen 925xxxxxxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom xx. xx machen Sie einen Betrag in Höhe von 224,58 Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich keinen entsprechenden kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann, wie und zu welchen Bedingungen es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll. Ich bestreite, dass der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages auf der betroffenen Internetseite überhaupt hinreichend kenntlich gemacht war, da ich in Kenntnis dieser Umstände keine Bestellung getätigt hätte. Insofern mache ich Sie auf Ihre Beweislast dahingehend aufmerksam, dass Sie mir unmittelbar vor Abgabe meiner angeblichen Bestellung klar und verständlich in hervorgehobener Weise Informationen über die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, die Mindestlaufzeit des Vertrages sowie den Preis zur Verfügung gestellt haben und dass sich aus der Beschriftung der Schaltfläche zur Abgabe der Bestellung eindeutig die Kostenpflichtigkeit des Vertrages ergab. Ein Vertrag dürfte gemäß § 312j Abs. 4 BGB gar nicht zustande gekommen sein. Ich erkläre hiermit hilfsweise den Widerruf des angeblich abgeschlossenen Vertrags nach den Vorschriften für Fernabsatzgeschäfte und die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen sowie die Kündigung des Vertrags. Da es sich nunmehr um eine bestrittene Forderung handelt, weise ich ausdrücklich auf die Unzulässigkeit einer Übermittlung von Daten an Auskunfteien gem. § 28a Abs. 1 Nr. 4d Bundesdatenschutzgesetz hin. Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir alle in Betracht kommenden rechtlichen Schritte gegen Sie vor. Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
mit freundlichen Grüßen
Stadt den 06.11.2015
wurde mir mitgeteilt, daß die Firma direct2solutions GmbH versichert hätte, das diese Forderung gerechtfertigt seie. Darum besteht Nationl Inkasso weiter auf ihre Forderung.
Es wäre auch nicht nötig, das zu irgend einem Zeitpunkt eine Rechnung oder eine Mahnung verschickt worden sei. Ich werde die Forderung nicht bezahlen. Sollte ein Mahnbescheid eingehen, werde ich Strafanzeige wegen Betruges erstatten.
18.11.2015 | 12:33
Abteilung: Sachbearbeitung
Sehr geehrter Verfasser,
da uns der Verfasser dieser beschwerde leider nicht bekannt ist, können wir auf die Forderung an sich nicht eingehen.
Die Verträge werden unter Speicherung eine IP geschlossen und verifiziert über die Emailadresse, die bei vertragsschluss angegeben wird. Es wird sich zunächst bei loomin.de kostenlos angemeldet. Möchte man den Dienst jedoch uneingeschränkt nutzen, muss man ein sog. Premiumpaket kaufen. Dieses wählt man aus, ebenso wie die Zahlungsweise. Wir bearbeiten die Fälle, in denen die Lastschrift ausgewählt wurde. Man gibt also aktiv seine Kontodaten an zur Zahlung.
Folglich ist man sich der Kostenpflichtigkeit bewusst. Auch auf die Vertragsverlängerung bei Vertragsschluss wird hingewiesen. Dies steht in den AGB, die man ebenfalls aktiv als gelesen und akzeptiert bestätigt durch setzen eines Hakens. Nur der Form halber weisen wir darauf hin, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Buttonpflicht 2011 noch nicht galten. Ihr Vortrag diesbezüglich ist also nicht von Relevanz für den hier vorliegenden Vertrag.
In Rechtsprechung und Literatur wird vertreten, dass im Fall der nichteingelösten Lastschrift ein Fall der sog. Selbstmahnung nach § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB eintritt, der eine Mahnung entbehrlich macht (BGH NJW 08,1216, 09, 2600 TZ 24, 12, 2955; Palandt, § 286, Rn. 25). Eine Mahnung war somit in der Tat nicht notwendig um Sie in Verzug zu setzen.
Vereinzelt kommt es vor, dass eine Dritte Person Daten missbraucht und unter Angabe falscher Daten einen Vertrag mit der loomin schliesst. Das kann diesseits jedoch nicht geprüft werden, da der Vorgang nicht bekannt ist. Hier steht es Ihnen selbstverständlich frei polizeiliche Anzeige zu erstatten.
Der ursprünglichen Forderung kommen die Inkassogebühren sowie Auslagen hinzu. Nicht richtig ist, dass wir für eine Ratenzahlung 90€ verlangen. Auch unsere Ratenzahlungsgebühr richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des RVG und beläuft sich auf 67,50€.
Ferner ist uns der Umgang mit Daten und Meldungen bei Auskunfteien als zugelassenes Inkassounternehmen bekannt. Wir führen ein öffentliches Verfahrensverzeichnis und auch unsere Belehrungen bzgl. der SCHUFA-Einträge lässt erkennen, dass wir die Voraussetzungen für eine solche Meldung beachten.
Sollten Sie weitere Fragen zu der Forderung haben, freuen wir uns auf Ihren Anruf um die Angelegenheit mit Ihnen klären zu können.
Mit freundlichen Grüßen
National Inkasso GmbH
Beschwerde ist noch nicht gelöst