Durch TelDaFax i.I. gelöste Beschwerde. | 339 Views | 11.08.2009 | 19:26 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1424491

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Gerichtsgebühren nach versäumter Erstattung bleiben offen

Nachdem ich im Dezember 2008 einen Stromvertrag bei Teldafax unterschrieben und 50 Euro Anzahlung geleistet hatte, blieb jegliche Leistung über Monate hinweg und trotz anderslautender Bekundungen einzelner Mitarbeiter von Teldafax aus.

SCHLAGWORTE

Darauf habe ich im April 2009 den Vertrag gekündigt und eine Frist zur Erstattung der 50 Euro Anzahlung zum Mai gesetzt, andernfalls die Sache ans Mahngericht geht.

Es kam keine Erstattung von Teldafax, somit habe ich im Juli das Mahnverfahren beantragt, der entsprechende Bescheid wurde am 13.7. erlassen; die Gebühren über 23 Euro von mir gezahlt.

Kurz danach gingen die 50 Euro ein, jedoch fallen die Gebühren von 23 Euro schon mit dem Antrag an und müssen vom Antragsgegner - also Teldafax - getragen werden, nachdem der Antragssteller sie vorstreckte. Zur Forderung über diese 23 Euro schrieb ich dann noch ein Fax an Teldafax, damit man das (sehr viel teurere) gerichtliche Verfahren vermeiden kann.

Teldafax hat jedoch dem Bescheid widersprochen - und auf meine Aufforderung nicht geantwortet. Wollen Sie wirklich bei dieser aussichtlosen rechtlichen Lage vor Gericht gehen, nur um die Zahlung der 23 Euro hinauszuzögern?

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Erstattung der Gerichtskosten von 23 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.08.2009 | 12:22
Firmen-Antwort von: TelDaFax Holding AG i.I.
Abteilung: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Hallo ReclaBoxler-1424491,

wir möchten Ihnen gerne helfen, die Angelegenheit zu klären – es wäre daher prima, wenn Sie uns Ihren Namen oder Ihre Kundennummer an reclabox spider monkey teldafax.de schicken – besten Dank für Ihre Bemühungen & mit herzlichen Grüßen aus Troisdorf,

Judith Tausendfreund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
TelDaFax Holding AG
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Kommentare und Trackbacks (11)


12.08.2009 | 07:27
von ReclaBoxler-3911261 | Regelverstoß melden
Wenn Teldafax Widerspruch eingelegt hat, müssen Sie Klage (mit Kostenvorschusszahlung) einlegen. Einen anderen Weg gibt es nicht.
Frau Tausendfreund kann nur Antworten schreiben - mehr nicht.

12.08.2009 | 08:30
von ReclaBoxler-4950142 | Regelverstoß melden
Keine Namen angeben und 23€ fordern - sinnvoll.

12.08.2009 | 20:07
von ReclaBoxler-1424491 | Regelverstoß melden
Hallo Peter, mein Name bleibt aus Datenschutzgründen hier anonym. Das Ergebnis der Kontaktaufnahme mit Teldafax werde ich natürlich hier berichten.
Warum man Klage erheben müsse, wenn Widerspruch eingelegt wurde, sehe ich jetzt nicht.

13.08.2009 | 12:24
von TelDaFax Holding AG
Hallo ReclaBoxler-1424491,

danke für Ihre Rückmeldung, wir bleiben im Gespräch und sind dabei weitere Informationen einzuholen, wir melden uns !

Herzliche Grüße
Judith Tausendfreund


27.08.2009 | 11:03
von TelDaFax Holding AG
Hallo ReclaBoxler-1424491,

so, das hat leider ein paar Tage gedauert, aber wir haben nun die Lösung. Wie wir Ihnen auch per Mail geschrieben haben: sorry für die späte Klärung, Ihr Geld wird mit der nächsten Überweisung an Sie rausgehen. Alles Gute für Sie !
Herzliche Grüße
Judith Tausendfreund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
TelDaFax Holding AG


27.08.2009 | 17:05
von ReclaBoxler-1424491 | Regelverstoß melden
Danke für die Antworten - hatte mir den Vorgang just zu heute auf Wiedervorlage gelegt. Wenn das Geld eingegangen ist, werde ich dies wieder hier berichten.

05.09.2009 | 12:03
von ReclaBoxler-1424491 | Regelverstoß melden
"Mit der nächsten Überweisung" - aber WANN? Jetzt ist wieder eine Woche ohne Zahlung vergangen. Wird jetzt Reclabox benutzt, um Gläubiger einfach ein bisschen länger hinzuhalten?

11.09.2009 | 09:06
von ReclaBoxler-1424491 | Regelverstoß melden
Nun kommt eine "Gutschrift" über 23 E - statt einer Zahlung. Also Anruf bei 0800-1111030 - nach zehn Minuten hin und her Suchen erklärt der Mitarbeiter: "Wir haben keine Gutschrift gefunden, im System steht Null."

Am 26.8. hatte ich eine E-Mail bekommen: "Wir werden Ihnen die 23 € schnellstmöglich überweisen." Das war offenbar eine gezielte Täuschung, die durch diese Gutschrift nun besiegelt wird.
Wer ähnliche Fälle kennt - bitte melden, bzw. wird mein Anwalt via Reclabox anschreiben, um die Strafanzeige wegen Betrugs zu untermauern.

14.09.2009 | 11:08
von TelDaFax Holding AG
Hallo nochmal,

auch wenn Sie es uns nicht glauben wollen, es handelt sich nicht um gezielte Täuschung und auch nicht um irgendwelche Betrugsversuche. Sie können sich dann ja gerne nochmal hier melden, wenn das Geld dann endlich bei Ihnen ist. Zugegeben, dieser Fall ist nicht ganz rund gelaufen!
Herzliche Grüße
Judith Tausendfreund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
TelDaFax Holding AG


17.09.2009 | 11:27
von ReclaBoxler-1424491 | Regelverstoß melden
Ok, die Sache mit der "gezielten Täuschung" nehme ich zurück - der Betrag ist nun gestern eingegangen. Ein Hinweis auf der Gutschrift, dass der Betrag auf das Konto überwiesen wurde, sowie ein Eintrag im eigenen System, sodass die Telefon-Supporter den Vorgang auch sehen, würde helfen, solche Missverständnisse zu vermeiden.

Darf nochmal zusammenfassen: Am Ende bekomme ich mein Geld wieder, aber es sind nun neun Monate seit der Zahlung vergangen, kostete zahlreiche Anrufe, Schreiben und Nerven - und viel Hartnäckigkeit.
Mein Eindruck bleibt, dass Teldafax bei solchem (auch öffentlichen) dann mal nachgibt - das "Geschäftsmodell" aber doch aufgeht, da am Ende die Mehrzahl der geprellten Kunden doch nicht so hart am Ball bleiben und auf die Einforderung der offenen Beträge verzichten.
Das wäre IMO schon eine Sache für den Staatsanwalt.

31.10.2009 | 13:58
von ReclaBoxler-1424491 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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