888 Views | 20.11.2015 | 17:01 Uhr
geschrieben von Ch. Schmidt

KAGO Wärmesysteme GmbH (Neumarkt i.d.OPf.)

Trotz Stornierung keine Rückzahlung der geleisteten Vorauszahlung

Bestell-/Kundennummer: Auftrag-Nr. 4288988

Wie viele andere Kunden auch sind wir über den Ablauf "Messeangebot und Bestellung (im Herbst 2014 in Bremen) - Anzahlung - erster Vor-Ort-Termin" in die Endlosschleife "Ware kann nicht geliefert werden - warten auf Status bzw. Rückantwort" hineingeraten. Ursprünglicher Termin für die Installation des Ofens war Anfang September 2015.

SCHLAGWORTE

Qualifizierte Antworten - also im Sinne "kundenorientiert" und/oder "allgemein einfach nur aussagekräftig" blieben aus.

Viele Telefonate später wurde der "Fall" immerhin intern weitergeleitet.

Gem. der Leitung der Rechts- und Personalabteilung sei der Grund ". anhaltende Schwierigkeiten mit unserem Vorlieferanten. " und dass daher ". eine fristgerechte Vertragserfüllung unsereseits nicht möglich ist. " Im weiteren Verlauf wurde uns die Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlung zugesagt. Das war am 13. Oktober. Aufgrund von Schreibfehlern bei unserer Kunden-Mailadresse erreichte uns diese E-Mail jedoch erst (wieder auf Nachfrage) am 21. Oktober.

Wir erhielten zudem den Namen einer Person bzgl. der Verifizierung der Bankdaten. Die Mail mit der Bitte um eine Überweisung des Betrages zu einem durch uns gesetzten Datum wurde am 21. Oktober versandt. Von diesem Mitarbeiter blieb aber zunächst jede Rückmeldung aus. Nach Rückfrage (am 4. November) verwies man dann auf einen Kollegen - der ursprünglich angeschriebene Mitarbeiter selbst sei nur für das Einpflegen der Zahlen in das System verantwortlich. Fassen wir zusammen: Unsere Anfrage konnte nicht sofort an den besagten "richtigen" Kollegen weiterleiten werden, sondern man teilte uns die Mail-Adresse mit, sodass wir wieder tätig werden mussten. Bravo.

Eine E-Mail an eben diese Stelle (versandt am 5. November), blieb bisher unbeantwortet (das war auch zu erwarten). Vermutlich wird der Umzug der Firma bzw. der Zentrale (beginnend ab dem 1. November) als Ursache dafür herbeigezogen.

Wie kann ein Unternehmen, dessen Ruf eh angekratzt zu sein scheint (bezogen auf all die Einträge hier und in anderen Foren), es sich nur leisten, bzgl. ihres Krisen- und Konflikmanagements so mangelhaft vorzugehen? Eine rhetorische Frage - aber denoch lautet die Antwort: Das KANN sich KEIN Unternehmen leisten und die Resultate dessen werden leider hier immer wieder deutlich abgebildet. Ich begegne diesem Gebaren nur noch mit Kopfschütteln und dem Gedanken "Chance vertan. "

Kann es denn so schwer sein, seinen Kunden gegenüber ein Stück weit mit offenen Karten zu spielen? Ich wette, dass einige davon sogar Geduld entgegenbringen würden. UNSERE Geduld und die Bereitschaft, diese Odyssee einfach nur zur ertragen und auszusitzen, ist nicht mehr existent und wir prüfen das Einleiten weiterer rechtlicher Maßnahmen. Aber es liegt auf der Hand.

Traurig.

C. Schmidt

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Meine Forderung an KAGO Wärmesysteme GmbH: Schnellstmögliche Erstattung der Vorauszahlung und eine qualifizierte Antwort seitens der Geschäftsführung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (3)


22.11.2015 | 21:17
von Susi Strolch | Regelverstoß melden
Wir ärgern uns auch gerade mit dieser Firma rum.
Können Sie mir verraten, welches Modell bei Ihnen nicht geliefert werden kann?
Vielen Dank!

14.12.2015 | 12:20
von Ch. Schmidt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider erhielten wir bis zum heutigen Tag keine Rückzahlung unserer Anzahlung für das den Kaminofen. Wir haben nach der Übersendung einer Mahnung und dem Setzen einer Frist (bereits abgelaufen) nun weitere Schritte eingeleitet.


11.01.2016 | 14:05
von Ch. Schmidt | Regelverstoß melden
Wir hatten 2015 noch das Mahnverfahren beantragt bzw. wird es jetzt zur Zwangsvollstreckung kommen. Ein anderer Leser hatte hier irgendwo im Forum geschrieben, die Geschäftsführung bei KAGO habe seit Ende vergangenen Jahres "abgedankt". Ich bin jetzt auch eher skeptisch, was eine mögliche Rückzahlung angeht. Aber wir setzen alles in Bewegung. Rückblickend bekomme ich schon bei dem Gedanken an die schriftlichen Zusage der Rückerstattung (der "Rechtsabteilung") von KAGO eine Gänsehaut.



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