E.ON Energie Deutschland GmbH (München)
Unnötige Inkassogebühren
Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 232011308073
Am 23.10.2015 erhielt ich ein Schreiben der E.on Energie Deutschland GmbH
Letzte Mahnung vor Beauftragung eines Inkassounternehmens
In diesem Schreiben wurde ich aufgefordert, die offenen Rückstände bis zum 29.10.2015 zu begleichen.
Sofort rief meine Frau bei E.on an und teilte mit, dass wir der Zahlung selbstverständlich gerne nachkommen möchten, es aber zum gewünschten Termin nicht schaffe.
Sie erklärte am Telefon, das wir den Betrag erst so ab dem 15.11.2015 zur Verfügung hätte und ihn dann umgehend überweisen, die Dame am Telefon war recht nett und informierte meine Frau darüber das Sie eine Mahnsperre setzt und die Angelegenheit bis zum 15.11.2015 auf unseren Anruf hin auch auf keinen Fall an ein Inkassounternehmen weitergegeben werde.
Nun war es gestern 17.11.2015 soweit das ich die größere Summe zur Verfügung hatte und die Forderung inkl. Mahnkosten und soweiter an die E.on Energie Deutschland GmbH überwiesen habe.
Im nächsten Schritt riefen wir dort an und teilten mit das wir den fälligen Betrag überwiesen haben und fragten wie es nun weiter gehen würde, da die Gaszufuhr gesperrt ist.
Man sagte das man uns nicht helfen könne, da alles schon an ein Inkassounternehmen weiter gegeben wurde, da ich den Betrag bis zum 06.11.2015 hätte überweisen sollen. Worüber aber weder schriftlich noch telefonisch je die Rede von gewesen ist.
Nun ist es jedenfalls so, dass sich dieses Inkassounternehmen bis heute nicht gemeldet hat und E.on aber die Leitung nicht wieder entsperren will solange die Inkassokosten/Gebühren nicht gezahlt werden.
Ich verstehe allerdings nicht, warum ich jetzt für etwas bezahlen soll, was nicht mehr notwendig ist. Denn das Inkassounternehmen brauch ja nun nichts mehr machen, da E.on ja nun das Geld schon längst hat. Finde sowas unmöglich und bitte darum, das Verhalten zu prüfen und mir die Inkassokosten gegebenenfalls zu erlassen.
20.11.2015 | 16:33
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrte Frau Buschmann,
es tut uns leid, dass die von Ihnen geschilderte Angelegenheit nicht zu Ihrer Zufriedenheit verlaufen ist. Es war nicht unsere Absicht Sie zu verärgern.
Gern prüfen wir diese Angelegenheit und melden uns schnellstmöglich wieder bei Ihnen. Wir sind sicher, gemeinsam finden wir eine Lösung.
Beste Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH
EON ist nach wie vor Forderungsinhaber; )
Die Rechtsprechung ist trotz des Beschluss Bundesverfassungsgerichts vom 07.09.2011, Az. 1 BvR 1012/11 weiterhin nicht unbedingt inkassofreundlich
Quelle: WIKIPEDIA". Erstattung des Verzugsschadens durch den SchuldnerDie Erstattung von nicht-anwaltlichen Inkassobürokosten wird durch die Rechtsprechung jedoch vielfältig abgelehnt, da das Inkassobüro über nicht mehr Möglichkeiten verfügt, als der Gläubiger selbst und dessen Kosten daher nicht als Aufwand einer effektiven Rechtsverfolgung angesehen werden. Nach dieser Ansicht ist ein Inkassobüro lediglich ein Dienstleister ohne besondere Befugnisse, dessen Kosten verbleiben also bei dessen Auftraggeber. Da die Vergütung eines Rechtsanwalt für die Rechtsvertretung durch das RVG geregelt ist und Inkassobüros ihre Gebühren in der Regel eigenständig und einseitig festlegen, sei diese Rechtsansicht überzeugend. "
Er erklärte mir das er es an die Fachabteilung weitergebe und die dann entscheiden ob das dierekt zum Inkasso weiter geht oder ob es gleich bei Eon ausgeglichen werde was nach seinem Anschein am sinnvollsten wäre.
Man bat noch um meine Telefonnummer zwecks Kontaktaufnahme, leider hat sich heute keiner mehr gemeldet.
Ich hoffe das zieht sich nicht mehr so lange raus da meine Frau seit ein paar Monaten einen Vertrag mit einem anderen Anbieter hat für den wir die Abschläge schon zahlen und die Leitung ja nun noch gesperrt ist, wir würden uns aufgrund der Witterungsverhältnisse sehr freuen wenn sich die Angelegenheit umgehend klären ließe.
Guido Buschmann
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist gelöst