1311 Views | 20.11.2015 | 16:49 Uhr
geschrieben von M.A. E.

mobilcom-debitel GmbH (Hamburg)

Dubiose Abrechnung für Drittanbieter/ Abofalle- nicht gebucht!

Bestell-/Kundennummer: 30516047

Hallo liebes ReclaBox-Team,

SCHLAGWORTE

ich benötige Eure Hilfe.

Ich bin seit Juli 2015 Kunde bei mobilcom debitel.

Bis jetzt lief auch immer alles reibungslos.

Allerdings wurden mir mit meiner Telefonrechnung für November, zusätzlich 27,96 € abgebucht.

Laut Rechnung für einen Dienstleister namens „Dimoco Germany GmbH, Düsseldorf“ – einen sog. Drittanbieter!

Diesen Dienst habe ich weder gebucht, noch genutzt! Ich habe diverse Male telefonisch versucht, Hilfe zu bekommen, bei mobilcom debitel - nichts hat geholfen.

Es konnte mir auch nicht erklärt werden, wie und was dieser Dienst bedeutet.

Ich habe auf Nachfrage bei mobil.com nur den Hinweis erhalten, dass ich den Dienst wohl auch nur durch z. B. „Werbung wegklicken“ aktivieren könne.

Ich könne den Dienst kündigen, allerdings nur bei dem sogenannten Drittanbieter! mobilcom debitel kann mir also nicht helfen.

Also eine klassische Abo-Falle, die im besten Falle auch noch mit dem eigenen Mobilfunkanbieter zusammen arbeitet, bzw. abrechnet!

Die eigentliche Leistung wurde von mobilcom debitel überhaupt nicht benannt, es wurde lediglich ein Rechnungsbetrag ausgewiesen.

Alleine aufgrund der Handyrechnung ist nicht erkennbar, was hier abgerechnet wurde.

Eigenartiger Weise wurden dieser Dienst immer am Sonntagnacht um 02:20 Uhr, für jeweils eine Sekunde abgerechnet!

Im Internet habe ich von anderen Betroffenen gelesen, dass ihnen auf Nachfrage dann noch irgendwelche dubiosen Einzelnachweise übermittelt wurden, die absolut nicht nachvollziehbar waren.

Ich habe keine Dienste, bzw. Optionen bestellt oder hinzugefügt und sehe es nicht ein, diese zu bezahlen.

Ich habe die Zahlung zurückgeholt und nur meine „Telefongebühren“ überwiesen und mobilcom debitel schriftlich über diesen Schritt informiert und Widerspruch gegen die Abrechnung eingelegt.

Eine Antwort auf das Schreiben, um die ich gebeten habe, erfolgte nicht!

Stattdessen erhielt ich einen Anruf aus der Hotline, mit der Aufforderung die Rechnung innerhalb der nächste 14 Tage zu begleichen, ansonsten wird ein Mahnverfahren eingeleitet.

Zur Krönung erhielt ich heute einen Brief aus dem Forderungsmanagement der mobilcom debitel.

Mir wurde mitgeteilt, dass die letzte Lastschrift nicht eingelöst wurde.

Sie werden diesen Betrag mit der nächsten Rechnung wiederholt von meinem Konto abbuchen!

Es stellt sich mir die Frage: Wie arbeitet dieses Unternehmen eigentlich?

Der Verbraucherschutz hat mir mitgeteilt, dass es rechtlich keine Grundlage gibt, die es dem Mobilfunkanbieter gewährt, solche Dienste in Rechnung zu stellen:

Mobilfunkanbieter haben in aller Regel keine rechtliche Grundlage, um Ihnen Fremdleistungen auf der Handyrechnung zu berechnen. Der Anbieter hätte bei Vertragsschluss im Hauptvertrag, die Abrechnung für Fremdanbieter darstellen müssen.

Nach diesem Grundgedanken der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es den Mobilfunkanbietern nicht erlaubt, Regelungen in Bezug auf Drittanbieter oder Premiumdienste in das Kleingedruckte zu setzen.

Es handelt sich hierbei für den Vertragsschluss umso wesentliche Regelungen, dass diese im Hauptvertrag stehen müssen.

Befinden sich also sogenannte Drittanbieter-Regelungen aber nur anbei im Kleingedruckten, so sind diese nicht wirksam in den Vertrag mitaufgenommen.

Also wie kann es sein, dass mobilcom debitel der Meinung ist, dass sie berechtigt sind, mir diesen Betrag in Rechnung zu stellen?

Wie kann es sein, dass ein Kunde keinen Support vom eigenen Mobilfunkanbieter erhält, stattdessen so abgezockt wird?

Wohlgemerkt, ich habe diesen Dienst nie gebucht. „Werbung wegklicken“ oder irgendwelche Abläufe im Hintergrund sind für mich keine Grundlage für eine Vertragserweiterung, das ist pure Abzocke!

Ich bitte um dringende Hilfe.

Vielen Dank!

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Meine Forderung an mobilcom-debitel GmbH: Eine Abrechnung/ Korrektur, ohne den Betrag von Dimoco, bedeutet: Stornierung der nicht gebuchten/ genutzten Dienste. Ebenfalls, keine weiteren Forderungen von irgendwel


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Kommentare und Trackbacks (11)


08.01.2016 | 17:50
von Pittie | Regelverstoß melden
Das gleiche ist mir auch widerfahren. Meine Frage wie ist es denn nun ausgegangen? Ich überweise nur meine normal monatlichen Beträge. Heute habe ich die 1. Mahnung erhalten. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Auf Emails und schriftliche Schreiben wird von Mobilcom her nicht geantwortet.

20.01.2016 | 16:17
von Mirko Mackus | Regelverstoß melden
Hab ich auch Grad gehabt, wollten 40€ extra, wegen ner Abofalle, hab nen musterschreiben von der Verbraucherzentrale hin geschickt, meine Rechnung überwiesen.

Anwalt hab ich auch schon eingeschaltet, mal gucken was jetzt kommt, auf jeden Fall geh ich, wenn es sein muss über alle Instanzen, dass ist ne Frechheit wie Leute mit ihrer bzw über ihre Rechnung abgeholt werden.!

u wie ich sehe interessiert es den Verein hier nicht mal ein stück, sonst würden sie ja antworten.!

20.01.2016 | 16:54
von Pittie | Regelverstoß melden
Inzwischen habe ich eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht (inkl. aller Schreiben), denn bei der Bundesnetzagentur müssen die reagieren, ansonsten wird es für die richtig teuer wegen Vertragsstrafe.Im übrigen hat man ein Sonderkündigungsrecht wegen falscher überhöhter Rechnung. Wasich jetzt auch getan habe. Androhung von Kartensperrung kam auch schon. Sollte Mobilcom wirklich die Karte sperren, so hat man auch ein Sonderkündigungsrecht, da ich ja meine normalen Grundgebühren bezahle.

20.01.2016 | 16:56
von Mirko Mackus | Regelverstoß melden
Ok u wie hast du das vorgenommen?

Erst mal da angerufen?

20.01.2016 | 17:01
von Pittie | Regelverstoß melden
Alles schriftlich eingereicht, hab auch schon eine Bestätigung erhalten. Kann aber mit der Bearbeitung dauern

20.01.2016 | 17:02
von Mirko Mackus | Regelverstoß melden
Ich warte erst mal was kommt u denn geh ich zu meinem Anwalt u er wird wissen, was zu tun ist.

20.01.2016 | 17:08
von Pittie | Regelverstoß melden
Ich warte jetzt ab. Sobald ich neue Infos habe melde ich mich.

21.01.2016 | 11:18
von Pittie | Regelverstoß melden
Mit der Anwahl und der anschließenden Verbindung entsteht grundsätzlich auf Seiten des Netzbetreibers ein vertragsrechtlicher Anspruch gegen Sie auf Zahlung des vereinbarten Verbindungsentgeltes. Mit der Zahlung Ihrer Telefonrechnung haben Sie diesen Anspruch erfüllt.

Die Telekommunikationsdienstleistung (Herstellung der Internetverbindung) erbringt ein Telekommunikationsanbieter. Die hier in Rede stehende zusätzliche vertragliche Vereinbarung (Abschluss eines Abonnements) ist hiervon zu trennen. Der Diensteanbieter ist kein Telekommunikationsanbieter und unterfällt daher nicht den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes sondern denen des Telemediengesetzes (TMG).

Sofern anlässlich der Internetnutzung mit dem Diensteanbieter auf einer Webseite ein weitergehender Vertrag geschlossen wurde, betrifft dies lediglich den Kunden und den Anbieter dieser Dienstleistung und begründet zwischen diesen ein rein zivilrechtliches Verhältnis. Ein vergleichbarer Fall ist die telefonische Bestellung einer beliebigen Ware.

In der Regel werden bei einem Vertragsabschluss (Abonnement) alle Kontaktdaten des Nutzers erfragt und die Anerkennung der AGB ist zwingend erforderlich. Ob und wie ein Abo-Vertrag tatsächlich zustande gekommen ist, ist keine telekommunikationsrechtliche Frage, deren Prüfung in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur fällt.

Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Vertragsabschlusses sollte der Nutzer bei dem entsprechenden Unternehmen Einspruch erheben und einen Nachweis zum Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses einfordern und kündigen.
Soeben von der Bundesnetzagentur erhalten. Mobilcom darf garnicht von drittanbieter von der Telefonrechnung abziehen.

21.01.2016 | 11:23
von Mirko Mackus | Regelverstoß melden
Habe eben mit Mobilcom-Debitel telefoniert u die werden in 21 Tagen ein Mahnverfahren einleiten, so die Aussage der guten Frau.

21.01.2016 | 16:14
von Pittie | Regelverstoß melden
Daneben besteht die Möglichkeit, bei einem vermuteten Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, sich an die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. Frankfurt a. M., Postfach 25 55, 61295 Bad Homburg zu wenden. Dieser eingetragene Verein bearbeitet Anfragen zum Wettbewerbsrecht und macht dabei auch von seinem Recht zur Abmahnung Gebrauch. Die Online-Beschwerdestelle finden Sie hier:
( http://www.wettbewerbszentrale.de).Jetzt wende ich mich an die Wettbewerb zentrale. Da wird Mobilcom erstmal eine Abmahnung erhalten. Das Mahnverfahren musst Du natürlich widersprechen. Sollten Mobilcom das Mahnverfahren machen, kannst Du auch auf Schadensersatz klagen.

21.01.2016 | 16:19
von Mirko Mackus | Regelverstoß melden
Ich telefonier morgen erst mal mit meinem Anwalt.



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