Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 478 Views | 21.11.2015 | 14:01 Uhr
geschrieben von Roland Champagne

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Verschleppte Auszahlung des Guthabens

Bestell-/Kundennummer: Vertrags-Nr. 2169825

1-jähriger Vertrag (Strom) wurde fristgerecht zum 30.09.15 gekündigt. Der Zählerstand wurde am gleichen Tag unter "Mein Extra" eingegeben wie auch dem örtlichen Netzbetreiber per Post gemeldet. Am 03.11.15 habe ich die Schlußrechnung per E-Mail angemahnt. Diese bekam ich dann am 04.11.15 per E-Mail zugestellt. Mein Guthaben beläuft sich auf € 452,51.

SCHLAGWORTE

Nachdem ich am 13.11.15 keinen Geldeingang auf meinem Bankkonto feststellen konnte, habe ich noch am gleichen Tag ExtraEnergie per E-Mail um Mitteilung gebeten, wann die Überweisung getätigt wurde. Nachdem eine Reaktion ausblieb, habe ich am 16.11.15 den fraglichen Stromanbieter aufgefordert, das Guthaben unverzüglich zu begleichen. Falls der Betrag nicht bis 20.11.15 auf meinem Bankkonto eingegangen sein sollte, so würde ich automatisch weitere Maßnahmen ergreifen: Zahlungsbefehl + Meldung des Falles bei der Schlichtungsstelle Energie.

Heute Vormittag 19.11.15 erhielt ich folgende E-Mail von ExtraEnergie:

" vielen Dank für Ihre E-Mails vom 13.11.2015 und 16.11.2015. Wir bedauern sehr, dass Sie Anlass zur Beschwerde haben und entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Der Auszahlungsprozess bedarf einer Bearbeitung durch unsere Fachabteilung. Dieser Vorgang kann einige Tage in Anspruch nehmen, bis die Überweisung auf Ihr Bankkonto letztlich durchgeführt wird. Hierbei ist es nicht beabsichtigt, eine Verzögerung zu erreichen. Vielmehr erfolgt lediglich nochmals eine Prüfung des Auszahlungsbetrages, damit dieser ordnungsgemäß und mit der notwendigen Richtigkeit ausgezahlt werden kann. Für die Auszahlung Ihres Guthabens wird uns laut § 286 Abs. 3 BGB eine Frist von 30 Tagen eingeräumt: "Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; [. ]" Wir verstehen, dass Sie so schnell wie möglich über Ihr Guthaben verfügen möchten. Wir sind stets bemüht, die Auszahlung auf schnellstmöglichem Wege umzusetzen. Unsere Fachabteilung wird in Kürze die Auszahlung auf Ihr Bankkonto anweisen. Daher bitten wir Sie noch um etwas Geduld und die gesetzte Frist zu verlängern. Wir versichern Ihnen, dass Sie Ihr Guthaben in Höhe von 452,51 Euro erhalten werden. Wir hoffen, mit Vorgenanntem den Sachverhalt erklärt zu haben und bitten um Rückantwort bis zum 03.12.2015, sofern Ihrerseits noch Fragen bestehen. Gern stehen wir Ihnen unter nachstehender E-Mail-Adresse für Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihr Service-Team extraenergie eine Marke der ExtraEnergie GmbH Postfach 974 09009 Chemnitz Festnetz: 0800 - 63 66 361*"

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24.11.2015 | 08:19
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Champagne,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Die Fachabteilung ist bereits über Ihr Anliegen informiert und wird die Auszahlung Ihres Guthabens vornehmen. Dieses wird Ihnen in Kürze zur Verfügung stehen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (2)


24.11.2015 | 11:29
von Roland Champagne | Regelverstoß melden
Ich habe keine Fristverlängerung für die Auszahlung des Guthabens gewährt. Auf solche Spielchen laß ich mich nicht ein. Juristische Schritte wurden bereits eingeleitet. Den Verantwortlichen bei Extraenergie muß das Handwerk gelegt werden.

gez. Roland Champagne

26.11.2015 | 10:20
von Roland Champagne gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der offene Betrag ist heute auf meinem Bankkonto eingegangen.
In ähnlich gelagerten Fällen kann ich nur dazu raten, unverzüglich einen RA einzuschalten. Extraenergie sollte auf die
"schwarze Liste" gesetzt werden.




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