Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 305 Views | 21.11.2015 | 16:14 Uhr
geschrieben von Dominique Tuschinski

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Schutzbriefklausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Den Stromlieferungsvertrag habe ich fristgerecht gekündigt. Eine Zustimmung für einen kostenpflichtigten Schutzbrief habe ich nie erteilt. Trotzdem soll ich ab dem 1.1.16 einen Beitrag von monatlich 7,99€ bezahlen. Die Entgeltklausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist m. E. als sog. Überraschungsklausel rechtswidrig nach § 305 c BGB.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Auflösung des Versicherungsvertrages


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.11.2015 | 08:46
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Tuschinski,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir haben Ihr Anliegen zur Prüfung an unsere Fachabteilung weitergeleitet. Sie werden von dieser separat kontaktiert.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (1)


24.11.2015 | 18:14
von Dominique Tuschinski gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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