Durch SEG Hausgeräte gelöste Beschwerde. | 366 Views | 25.11.2015 | 14:25 Uhr
geschrieben von Herbert Schneider

SEG Hausgeräte GmbH (München)

Siemens Wäschetrockner WT46 W562/17 / Pumpensumpfproblem

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

wir hatten 2014 und jetzt aktuell den Servicetechniker von Siemens wegen immer den gleichen Problemen (zuletzt 18.11.2015 Rechnungs-Nr.: EL298389)

Problem: Pumpensumpfproblem

Füllstandsanzeige Wasserbehälter leuchtet/blinkt auf, obwohl er leer ist. Gerät schaltet ab und muss neu gestartet werden. Nach wenigen Minuten die gleiche Störmeldung.

Der Servicetechniker reinigte beim ersten Mal den Pumpensumpf und meinte, da könnte man nichts machen. Nächstes Mal würde dieses nicht mehr unter Garantie fallen. Danach lief der Wäschetrockner wieder ein paar Wochen ohne Probleme. Anschließend trat wieder die gleiche Fehlermeldung auf.

Nach den Foren im Internet ist dieses Problem bei vielen Geräten dieses Typs, da es sich wohl um einen Konstruktionsfehler handelt. Dieses bei Siemens bekannte Pumpensumpfproblem kann immer wieder auftreten und geht voll zu Lasten des Kunden. Zum Reinigen des Pumpensumpfs kommt man ohne Demontage des Trockners nicht ran und ist auf den Kundendienst angewiesen.

Bei uns hat der Techniker die defekte Kondensatpumpe, die die Flusenbildung im Pumpensumpf verursachte, erneuert und die alte entsorgt. Anschließend wurde der Pumpenbereich gereinigt.

Hinzu kommt, dass bei unserem Gerät (drei Jahre alt) bereits der Türgriff abgebrochen ist und ersetzt werden musste. Leider hatte der Techniker, der erst nach einer Woche kam, bei dem Reparaturtermin das entsprechende Ersatzteil vergessen und schickte es uns per Post zu (unglaublich, guter Service sieht anders aus!).

Anfängliche Kosten über 309,00 €, später einigte man sich auf 200,00 €, die sofort bezahlt werden mussten.

Sorry, aber von der Fa. Siemens hätte ich bei einem solch teuren Gerät (800,00€) mehr Qualität und eine kulante Schadensabwicklung erwartet. Es kann nicht sein, dass man den Kunden bei einer Fehlkonstruktion wie in diesem Fall so im Regen stehen lässt.

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Meine Forderung an SEG Hausgeräte GmbH: Rückerstattung der Reparaturkosten (200,00 €)


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.11.2015 | 11:17
Firmen-Antwort von: SEG Hausgeräte GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre ReclaBox Anfrage.

Gerne haben wir uns zur Beantwortung Ihres Anliegens per Brief an Sie gewandt. Dieser sollte Sie in den nächsten Tagen erreichen.

Auch zukünftig stehen wir Ihnen über die bekannten Kontaktdaten des Werkskundendienstes für Rückfragen oder im Bedarfsfall zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß
Ihr Werkskundendienst für Siemens Hausgeräte

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Kommentare und Trackbacks (1)


16.12.2015 | 18:21
von Herbert Schneider gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf dem Kulanzweg hat uns die Fa. BSH Hausgeräte Service eine Erstattung der Reparaturkosten in Höhe von 59, 00 € zugesagt.
Somit verbleibt für uns ein Restbetrag von 150, 00 € für Reparaturkosten.
Für das Entgegenkommen bedanken wir uns.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider




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