Durch Stromio endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 583 Views | 10.12.2015 | 13:26 Uhr
geschrieben von Benjamin Mackowiak

Stromio GmbH (Kaarst)

Sonderkündigung wird nicht anerkannt

Bestell-/Kundennummer: 122010400

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

am 17.11.2015 ging bei mir meine Jahresabrechnung ein, auf welcher die geänderte EEG-Umlage, die KWK-Umlage, die NEV-Umlage, die Offshore-Umlage und die Abschalt-Umlage auf mich umgeleitet wurden und es dadruch zu einer Erhöhung des Arbeitspreises vom vertraglich Vereinbarten Preis kam. Sie weisen ausdrücklich auf das unveränderte Sonderkündigungsrecht hin.

In Folge dessen, nahm ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch und stellte Stromio fristgerecht eine Kündigung zu. Die erbetene Kündigungsbestätigung erhielt ich NICHT.

Heute (08.12.2015) kontaktierte mich das Stromio Kundenrückgewinnungsteam und versuchte mich als Kunde zu behalten. Der Herr nannte mir als Kündigungsdatum den 15.11.2016! Ich erklärte Ihm, dass das nicht sein kein, da ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch genommen habe und nicht auf normalem Weg gekündigt habe. Er verwies mich an die Vertragsabteilung.

Ich rufe also bei der Vertragsabteilung an und versuche das Problem mit dem Herren am Telefon zu klären. Der Herr war offensichtlich sehr demotiviert und hat sich weder meine Jahresabrechnung, noch meine Kündigung angeschaut. Die Situation lies er sich von mir erklären, statt sich selbst ein Bild davon zu machen und behaarte dann nur auf der Aussage, dass es sich um keine Preiserhöhung handelt. An einer Problemlösung war der Mitarbeiter überhaupt nicht interessiert und fragte mich wieso ich nicht einfach den Tarif wechsel. Da ich von dem Verlauf und der Hilfsbereitsschaft des Mitarbeiters überhaupt nicht zufrieden war, bat ich Ihn mich mit seinem Vorgesetzten zu verbinden - dies wies er mit folgender Begründung ab: "Ich weiß worum es geht und damit verbinde ich Sie nicht mit meinem Vorgesetzten". Er leitete mich nichteinmal weiter, als ich Ihm ausdrücklich sagte, dass ich mich über Ihn bei seinem Vorgesetzten oder seiner Vorgesetztin beschweren möchte. Als Höhepunkt der Unterhaltung fiel von dem Mitarbeiter der Satz: "Wenn Sie alles besser wissen, dann gehen Sie doch zum Anwalt". Den Namen des Mitarbeiters habe ich mir notiert.

Ich muss sagen soetwas habe ich noch nie erlebt. Mit Kundenservice hat dies nichts zu tun, dabei hatte ich von Stromio viel gehalten und habe den Stromlieferanten gerne empohlen.

Ich hoffe, dass diese Beschwerde zu einer Lösung führt. Sollte dies nicht alsbald passieren werde ich bei der Schlichtungsstelle Energie eine Beschwerde einreichen.

Vielen Dank.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Stromio GmbH: Anerkennung meiner Sonderkündigung und Kündigung des Vertrags zu nächstmöglichen Termin.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.12.2015 | 08:03
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (2)


14.12.2015 | 21:41
von Benjamin Mackowiak noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meine Beschwerde ist nach wie vor aktuell. Ich habe mich mit der Schlichtungsstelle Energie e. V. in Verbindung gesetzt.


11.01.2016 | 00:41
von Benjamin Mackowiak endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!