395 Views | 15.12.2015 | 11:58 Uhr
geschrieben von S. Reclaboxler
Bestell-/Kundennummer: k.A.
Vor mehreren Wochen erwarb ich eine Tasche über Kleiderkreisel. Beim Auspacken entdeckte ich, dass das Material der Tasche, deren Zustand als "Sehr gut" angegeben war, sehr gut sichtbare Blasen schlägt. Die Verkäuferin ist leider der Meinung, dass ich als Käuferin in der Pflicht wäre, vorher den Zustand genau abzufragen. Das ist natürlich falsch. Da ich keine Lust habe, deswegen eine Strafanzeige zu stellen, habe ich mich am 7.12. zur Klärung an kommandokleiderkreisel gewandt. Auch auf zwei Reminder hin erhielt ich bis heute keinerlei Reaktion.
Meine Forderung an Kleiderkreisel GmbH:
Schlüssige Antwort von Kleiderkreisel
Firmen-Antwort ausstehend seit
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