402 Views | 22.12.2015 | 11:30 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2283256

the fitness factory GmbH (Berlin)

Außerordentliche Kündigung abgelehnt

Hallo,

SCHLAGWORTE

ich bräuchte mal bitte eure Hilfe. Folgendes Szenario ist geschehen.

Ich bin seit dem 16.07.2007 in der Fitness Factory angemeldet.
Am 01.09.2014 bin ich in eine andere Stadt gezogen in der kein Fitnessstudio vorhanden ist. Daraufhin habe ich am 10.12.2015 meine außerordentliche Kündigung (wegen Umzuges) an die Verwaltung geschickt. Einige Tage später bekam ich auch Post, und ich sollte noch die Meldebescheinigung nachreichen. Gesagt getan. Antwort war heute im Briefkasten.

"Sie legten uns eine Meldebescheinigung vom 9.9.14 vor, wonach Sie seit dem 1.9.14 nicht mehr in XXXX sondern in XXXX wohnen.

Derjenige, der sich auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine außerordentliche, fristlose Kündigung berufen will, muss seine Kündigung zeitnah nach Eintritt des wichtigen Grundes erklären gemäß § 314 Abs. 3 BGB (siehe Urteil vom 21.2.2013 des Amtsgericht Charlottenburg 202 c 560/12, AG München vom 17.12.2008-212 C 15699/08 und BGH Urteil vom 11.11.2010- III ZR 57/10).

Dieses ist ganz offensichtlich jeder nicht geschehen. Ihr Schreiben mit der außerordentlichen Kündigung ist uns erst am 14.12.2015 zugegangen.

Aus den dargelegten Gründen endet das Vertragsverhältnis fristgemäß zum 16.07.16"

Es steht außer Frage das ich versäumt habe zeitnah zu kündigen. Aber, dürfen die dann einfach so die außerordentliche Kündigung abschmettern? Gibt es nicht Urteile die zugunsten der Vertragsnehmer gefällt wurden? Hat jemand Tipps für mich, was ich darauf antworten könnte?

Ich danke euch schon vielmals!

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